AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-22 England contra Hamburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schadensersatzangelegenheit wegen Verletzung der Neutralität, 1666-1667 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 31-22
Titel:England contra Hamburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schadensersatzangelegenheit wegen Verletzung der Neutralität
Entstehungszeitraum:1666 - 1667

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Großbritannien, König Karl II. von
Beklagter/Antragsgegner:Hamburg, Stadt
RHR-Agenten:Hamburg: Braun, Tobias Sebastian (1667)
Gegenstand - Beschreibung:Nachdem der Reichshofrat ein erstes Gutachten zur Beschwerde von Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg über die Verletzung der Neutralität der Elbe durch zwei holländische Kriegsschiffe und zwei Schiffe der Admiralität von Amsterdam (s. Antiqua 31/21) abgegeben hat, trifft ein Schreiben König Karls II. von Großbritannien ein, in dem er die von Hamburg erhobenen Anschuldigungen zurückweist (s. Antiqua 31/14). Der britische Gesandte Theobald Taaffe, Earl of Carlingford, legt ein Memorial zu den von Bürgermeister und Rat der Stadt geschilderten Ereignissen vom 24. August (!) 1666 auf der Elbe vor. Seiner Darstellung nach haben die Hamburger die britischen Schiffe und Kaufleute weder mit ihren Geschützen verteidigt noch ihnen erlaubt, sich zu ihrem Schutz zu bewaffnen. Als die holländischen Schiffe am nächsten Tag auf Sand liefen, ließ die Stadt ebenfalls nicht zu, daß die Briten sich an ihnen schadlos hielten. Am folgenden Tag gelang es den Holländern dank günstiger Wetterbedingungen davon zu segeln. Feldhauptmann Wrangel fordert von holländischer Seite Schadensersatz für den Bruch des Friedens auf Reichsboden, die Holländer berufen sich jedoch darauf, auf Befehl der Generalstaaten gehandelt zu haben. Da die Stadt Hamburg als Territorialherrin, die von den Schiffen die Maut einfordert, Großbritannien gegenüber verpflichtet ist, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen, bittet der britische Gesandte den Kaiser, der Stadt zu befehlen, sich bei den Holländern für die Leistung eines Schadensersatzes einzusetzen. Falls dies nicht zum Erfolg führt, soll der Hamburger Magistrat selbst durch Mandate und auf dem Weg der üblichen fiskalischen Prozesse zur Wiedergutmachung verpflichtet werden. Hamburg weist die britische Forderung zurück. Die Stadt hat zum Schutz der britischen Schiffe Kanonen abfeuern lassen. Sie konnte die holländischen
Kriegsschiffe nicht angreifen, weil ihr dazu die Ausrüstung fehlt und ein solcher Akt gegen ihre Neutralität verstoßen hätte. Außerdem erfolgte der holländische Angriff nicht auf Hamburger, sondern auf dänischem Territorium. Das Verbot, das den britischen Kaufleuten untersagte, sich im Hamburger Hafen zu bewaffnen, erfolgte in Übereinstimmung mit publizierten Mandaten, die die Bewaffnung von Privatpersonen für Kaperfahrten auf der Elbe verbieten. Als der kaiserliche Resident Franz Paul de Lisola aus Großbritannien abreist, bevor die Angelegenheit mit dem König abschließend behandelt worden ist, bitten Bürgermeister und Rat der Stadt Hamburg den Kaiser um einen Befehl an den kaiserlichen Unterhändler, der zu den Verhandlungen in Breda geschickt wird, die Abgesandten Hamburgs bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu unterstützen.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats (Schadensersatzforderungen gegenüber den Generalstaaten, britische Eingaben gegen Hamburg), 1666 11 02 (beschlossen) / 1666 11 06 (verlesen und angenommen), fol. 1r-9r. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen und von ihm angenommen. Lisola soll informiert und ein Schreiben an König Karl II. übersendet werden, 1666 11 07, (Vermerk) fol. 1r. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Bericht Johann Friquets über den Stand der Verhandlungen einholen; Übersendung des Schreibens vom 14. November an Lisola, um sich dessen zu bedienen; in der Angelegenheit nicht allein die Interessen der Stadt, sondern auch die des Reichs zu berücksichtigen), 1667 01 28, fol. 10r-13v. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat verlesen und von ihm angenommen, 1667 02 06, (Vermerk) fol. 13v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (kaiserliche Unterstützung der Interessen Hamburgs bei den Verhandlungen in Breda), 1667 005 13, fol. 14r-18v. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat zusammen mit dem Protokoll des Reichshofrats vom 31. März 1667 verlesen. Kaiserlicher Beschluß: Von Lisola einen Bericht über die Antwort anzufordern, die er in London erhalten hat, 1667 05 27, (Vermerk) fol. 18v. Gutachten des Reichshofrats (Schadensersatzansprüche Großbritanniens gegen Hamburg), 1667 09 09 (beschlossen) / 1667 09 15 (verlesen und angenommen), fol. 19r-22v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Schadensersatzansprüchen Großbritanniens gegen Hamburg), 1667 09 12 (beschlossen) / 1667 09 15 (verlesen und angenommen), fol. 23r-26v. Vor dem Kaiser im Geheimen Rat zusammen mit dem Protokoll des Reichshofrats vom 12. September 1667 verlesen. Kaiserlicher Beschluß, Lisola aufzufordern, diese Angelegenheit nachdrücklich beim König von Großbritannien zu vertreten und baldmöglichst seinen Bericht darüber vorzulegen, 1667 09 26, (Vermerk) fol. 22v. Kaiserliches Schreiben an Lisola, 1667 09 26, (Konz.) fol. 27rv.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 31/21, 31/25.
Umfang:Fol. 1-28
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1697
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211782
 

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