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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-22 Bozi contra Harrer; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verrechnung gegenseitiger Forderungen nach Vormundschaftsabrechnung, auch wegen Volljährigkeitserklärung, 1686-1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32 Harrer, Dummer, Klett von Klettenberg, Geras, Dietrich, Lambschuß, Bozi, Morawetz, Sperreuth, Postwesen, 1643-1701 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 32-22 |
| Titel: | Bozi contra Harrer; Bitte um kaiserliche Verfügungen wegen Verrechnung gegenseitiger Forderungen nach Vormundschaftsabrechnung, auch wegen Volljährigkeitserklärung |
| Entstehungszeitraum: | 1686 - 1688 |
| Darin: | Schuldurkunde Franz Leopold Harrers über 24 Gulden für seinen Schwager Marian Lambschuß, 1685 10 18, fol. 38r. Quittungen von verschiedenen Personen für Franz Leopold Harrer, 1686, (begl. Kop., Orig.) fol. 11r-12r, fol. 19r. Schätzung einiger Gegenstände aus der Hinterlassenschaft Ehrenreich Harrers, 1686 10 22, (Orig.) fol. 13r. Vergleichsvertrag zwischen Bozi und Franz Leopold Harrer, 1687 10 13, fol. 50rv, fol. 54rv, fol. 58rv, fol. 62rv. Erklärungen Franz Leopold Harrers zu Vereinbarungen mit Bozi über die Aufteilung seines väterlichen Erbes, 1688 02 11, fol. 62v; 1688 03 03 (mit Aufstellung der noch ausstehenden Schuldforderungen Ehrenreich Harrers, die Franz Leopold seiner Mutter überläßt (s. Antiqua 32/33), fol. 63r-64v. Aufstellung der von Bozi (zu diesem Zeitpunkt noch Klett von Klettenberg) für Franz Leopold Harrer getätigten Ausgaben, undat., fol. 2rv. Gegenaufstellung Dietrichs zur Aufstellung Bozis, undat., fol. 9r-10v und fol. 15r-16v. Gegenabrechnung Bozis, undat., fol. 32r-37v und fol. 39r-41r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bozi, Polixena Benigna, verw. Klett von Klettenberg, verw. Harrer, geb. von Janeburg (Bozi seit 1687) |
| Beklagter/Antragsgegner: | Harrer, Franz Leopold; zunächst für ihn als Vormund: Dietrich, Johann Adam, Dr., Reichshofratsagent |
| Gegenstand - Beschreibung: | Polixena Benigna Bozi führt aus, aus der von Reichshofratsagent Johann Dummer über seine Vormundschaft abgelegten Endabrechnung (s. Antiqua 32/11) gehe hervor, sie schulde ihrem Sohn Franz Leopold Harrer noch Geld. Sie selbst habe jedoch ebenfalls noch Forderungen gegen Franz Leopold. Deshalb bittet sie den Kaiser, ihrem Sohn die beigefügte Aufstellung zuzustellen, damit dieser dazu Stellung nehmen und die Angelegenheit zu einem baldigen Abschluß gebracht werden könne. Johann Adam Dietrich, der Vormund Harrers, wendet dagegen ein, es handele sich bei dem Anspruch seines Mündels gegenüber dessen Mutter um eine liquide Schuldforderung. Ihre Forderung sei dagegen illiquid. Dietrich erkenne sie aus Gründen, die er in einer eigenen Eingabe detailliert ausführt, nicht als rechtmäßig an. Eine Verrechnung der gegenseitigen Ansprüche sei deshalb nicht möglich. Dietrich bittet den Kaiser um einen Befehl an Bozi, ihrem Sohn den Betrag auszuzahlen, der ihm gemäß der Vormundschaftsabrechnung zustehe. Außerdem habe sie nach eigenem Bekunden der Erbmasse ihres ersten Ehemanns Ehrenreich Harrer 10.000 Gulden zu ihrem eigenen Nutzen entzogen und darüber einen Vergleich mit Marian Lambschuß, dem Ehemann ihrer Tochter Maria Theresia, und dem früheren Vormund ihres Sohns Franz Leopold geschlossen, der jedoch einer rechtlichen Überp |
| rüfung nicht standhalte. Ihrem Sohn stünden deshalb 2.500 Gulden Kapital und 1.672 Gulden Zinsen zu. Dietrich bittet den Kaiser, diesen Anspruch anzuerkennen und das Problem der gegenseitigen Forderungen durch eine Kommission erörtern zu lassen. Bozi weist darauf hin, es handele sich bei den Ansprüchen ihres Sohns ihr gegenüber um eine noch nicht genehmigte Partikularrechnung und damit keineswegs um eine als liquide anerkannte Schuldforderung. Auch sie bittet um die Wiederaufnahme der früheren Kommission (s. Antiqua 32/11). Wenn Dietrich meine, seine Forderung hinsichtlich der 2.500 Gulden seien rechtmäßig, solle er eine ordentliche Klage einreichen. Nachdem eine Einigung zwischen beiden Parteien über ihre wechselseitigen Ansprüche erzielt worden ist, bittet der inzwischen volljährig gewordene Franz Leopold Harrer den Kaiser, die Kommission wieder aufnehmen zu lassen, um nun über seine Forderung bezüglich des Kapitals, das seine Mutter der väterlichen Erbmasse entzogen habe, zu beraten. Außerdem ersucht er um Rückgabe seines Adelsbriefs, den er mit dem Antrag auf Anerkennung seiner Volljährigkeit (s. Antiqua 32/28) eingereicht habe. Angesichts der wiederholten Streitigkeiten zwischen ihr und ihrem Sohn bittet Bozi den Kaiser, gütliche Verhandlungen über die Aufteilung der noch ausstehenden Schuldforderungen ihre |
| s verstorbenen Ehemanns Ehrenreich Harrers anzuordnen. Falls keine einvernehmliche Lösung gefunden werden könne, solle der Kaiser die Aufteilung befehlen (s. Antiqua 32/32). |
| Entscheidungen: | Dem neuen Vormund die Eingabe Klettenbergs nach dessen Vereidigung zuzustellen, um Stellung dazu zu nehmen, 1686 09 03, (Vermerk) fol. 4v. Dietrich soll die angekündigte Eingabe über die Gegenforderung Bozis innerhalb einer Frist von vier Tagen zu den Akten bringen. Dann wird weiter entschieden, 1687 04 07, (Vermerk) fol. 6v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 23r. Bozi die Eingaben vom 14. Februar 1687 mit einer Frist von acht Tagen zuzustellen, 1687 04 17, (Vermerk) fol. 21v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 27r. Die erbetene Kommission wird für den nächsten Samstag anberaumt, 1687 05 06, (Vermerk) fol. 29v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 43r. Bozi soll Dietrich beide Eingaben umgehend zustellen lassen und die Kommission wieder aufgenommen werden, 1687 05 24, (Vermerk) fol.45v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 47r. Die Reichshofräte Friedrich von Binder und Dr. Johann Reichenbach werden zu Kommissaren ernannt. Die Parteien sollen sich wegen Zeit und Ort der Zusammenkunft bei ihnen melden, 1687 07 11, (Vermerk) fol. 48v. Wenn Franz Leopold Harrer seinen Anspruch bezüglich der 10.000 Gulden detailliert ausführt und entsprechende Nachweise vorlegt, wird weiter entschieden. Er soll seinen Adelsbrief zurückerhalten, 1687 11 07, (Vermerk) fol. 5 |
| 2v. Zu tun, 1688 01 15, (Vermerk) fol. 56v; 1688 04 02, (Vermerk) fol. 65v. |
| Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/11, 32/28, 32/32-33. |
| Umfang: | Fol. 1-65 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1718 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211818 |
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