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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-4b Harrer contra Liechtenstein; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Honorarangelegenheit, 1688 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-4b |
Titel: | Harrer contra Liechtenstein; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Honorarangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1688 |
Darin: | Zahlungsbefehl Kaiser Leopolds I. an Graf Franz Karl von Liechtenstein als Vormund von Graf Christoph Philipps von Liechtenstein minderjährigem Sohn, 1686 07 05, fol. 3r-4v, fol. 11r-12r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bozi, Polixena Benigna, verw. Klett von Klettenberg, verw. Harrer, geb. von Janeburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Liechtenstein, minderjähriger Sohn Graf Christoph Philipps von; für ihn als Vormund: Liechtenstein, Graf Franz Karl von |
Gegenstand - Beschreibung: | Polixena Benigna Bozi macht darauf aufmerksam, der Zahlungsbefehl, der wegen ausstehender Honorarforderungen der Erben des Reichshofratssagenten Ehrenreich Harrer an Graf Christoph Philipp ergangen sei (s. Antiqua 34/4a), habe aus zwei Gründen noch nicht umgesetzt werden können. Zum einen sei der Befehl an Graf Franz Karl von Lichtenstein als Vormund Graf Christoph Philipps gerichtet gewesen. Als er bei Graf Franz Karl eingetroffen sei, sei Graf Christoph Philipp bereits verstorben und Graf Franz Karl der Vormund von Graf Christoph Philipps minderjährigem Sohn gewesen. Entsprechend habe er die Annahme des Kaiserlicher Befehls verweigert. Zum anderen habe der Streit zwischen Bozi und ihren Kindern über die Aufteilung der Hinterlassenschaft Ehrenreich Harrers bisher die Umsetzung des Zahlungsbefehls verhindert. Nachdem die Auseinandersetzung beigelegt und Bozi von ihren Kinder deren Anteile an den Schuldforderungen überschrieben worden seien, sei ihr Ehemann Johann Peter Bozi nach Mähren zum Wohnort Graf Franz Karls gereist, um die Schulden einzufordern. Polixena Benigna Bozi erinnert sich, bei einem früheren Versuch, das Geld einzutreiben, sei vom Reichshofratsagenten der Gegenseite, Sebastian (!) Koch, der Vorschlag gemacht worden, den Gläubigern zur Begleichung ihres Anspruchs eine Hofkammerschuld anzubieten. Das Angebot sei damals abgelehnt worden. Bozi bittet den Kaiser, den kaiserlichen Zahlungsbefehl vom 5. Juli 1686 korrekt umschreiben und nochmals ausgehen zu lassen sowie Koch aufzutragen, Bozi eine Bescheinigung über den gemachten Vergleichsvorschlag mit eidlicher Bestätigung zuzuschicken. Da sich Graf Franz Karl nach Beendigung des mährischen Landtags wieder auf seine außerhalb des Reichs gelegenen Güter begeben werde und auch sein Mündel nicht im Reich ansässig sei, bittet Bozi, den kaiserlichen Zahlungsbefehl mit einem amtlichen Ansuchen um Vollstreckung an die böhmische Hofkanzlei zu schicken. |
Entscheidungen: | Johann Christoph (!) Koch mit einer Frist von vier Tagen zuzustellen, um den Reichshofrat zu informieren, was es mit dem früher von ihm vorgeschlagenen Vergleich für eine Bewandtnis hat, 1688 07 03, (Vermerk) fol. 7v. Bozi zuzustellen. Im übrigen bleibt es bei kürzlich beschlossenem Patent (s. Antiqua 32/33), 1688 07 16, (Vermerk) fol. 9v. Kaiserlicher Befehl an Graf Franz Karl von Liechtenstein, Bozi oder deren bevollmächtigten Ehemann innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls klaglos zu stellen oder rechtlich relevante Einwände dagegen vorzubringe, 1688 08 12, (Konz.) fol. 13r-14v. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 32/33, 34/4a. |
Umfang: | Fol. 1-15 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1718 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211855 |
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