AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-11 Harrer contra Fugger; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit, 1688-1690 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 34-11
Titel:Harrer contra Fugger; Bitte um kaiserlichen Zahlungsbefehl in Honorarangelegenheit
Entstehungszeitraum:1688 - 1690
Darin:Bestallungsbrief Johann Eusebius Fuggers für Ehrenreich Harrer, 1650 07 01, fol. 6r-7r, fol. 21r-22r. Abrechnungen Ehrenreich Harrers über seine Tätigkeit als Reichshofratsagent im Dienst Johann Eusebius Fuggers, 1657 - 1671, fol. 2r-5r, fol. 19r-20r. Abtretungserklärung Polixena Benigna Bozis für ihre Anteile an der Schuldforderung gegen Johann Eusebius Fugger an Harrer, 1688 02 11, fol. 9r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Harrer, Franz Leopold
Beklagter/Antragsgegner:Fugger, Anton; später: Fugger, Bonaventura; Fugger, Paul; Fugger, Franz Ernst, alle vier Grafen von Kirchberg
RHR-Agenten:Harrer: Dietrich, Johann Adam, Dr. (1688)
Gegenstand - Beschreibung:Franz Leopold Harrer bringt vor, Johann Eusebius Fugger, Graf von Kirchberg, sei seinem Vater, dem verstorbenen Reichshofratsagenten Ehrenreich Harrer, 102 Gulden an Honorar und ausgelegten Gerichtskosten schuldig geblieben. Weder Johann Eusebius noch Anton Fugger als dessen Erbe hätten auf Zahlungsaufforderungen geantwortet oder die Schulden beglichen. Da Franz Leopold Harrer zusätzlich zu seinem eigenen auch die beiden Anteile, die seine Mutter Polixena Benigna Bozi an dieser Schuldforderung besessen habe, abgetreten worden seien, bittet er den Kaiser, Anton Fugger die Begleichung der ausstehenden Summe zu befehlen. Sie betrage zusammen mit den aufgelaufenen Zinsen inzwischen 1.480 Gulden. Als Harrer vom Tod Anton Fuggers erfährt, ersucht er den Kaiser, den kaiserlichen Zahlungsbefehl auf Bonaventura und Paul Fugger als dessen Erben umschreiben zu lassen. Nachdem Bonaventura Fugger und Marquard Fugger, Graf von Kirchberg, ihre Anteile bezahlt haben, bittet Harrer um einen kaiserlichen Befehl an Franz Ernst Fugger, auch seinen Teil zu erlegen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Anton Fugger (im Konz. korr. zu Bonaventura und Paul Fugger), Harrer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls klaglos zu stellen oder rechtlich relevante Einwände vorzubringen, 1688 10 04 (im Konz. korr. aus 04 13), (Konz.) fol. 11r-12r, fol. 17r-18v. Die erbetene Umschreibung zu gewähren, 1688 10 04, (Vermerk) fol. 15v. Fugger die Eingabe der Gegenseite zuzustellen, damit er Harrer innerhalb einer Frist von zwei Monaten klaglos stellt oder rechtlich relevante Einwände vorbringt, 1689 07 19, (Vermerk) fol. 25v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 27r.
Bemerkungen:Dietrich bezeichnet sich als Anwalt, nicht mehr als Vormund Harrers.
Umfang:Fol. 1-29
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1720
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211865
 

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