AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3w Perckmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen nach Inhaftierung in Schuldenangelegenheit, 1696 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 37-3w
Titel:Perckmann; Bitte um kaiserliche Verfügungen nach Inhaftierung in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1696

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Perckmann (Bergmann), Johann Paul, Agent Dänemarks und Schleswig-Holsteins
Gegenstand - Beschreibung:Johann Paul Perckmann legt dar, er sei von Wien nach Ungarn gereist, um dort einige Offiziere aufzusuchen, gegen die er Schuldforderungen habe. Er benötige die ausstehenden Beträge, um seine Gläubiger Johann Friedrich Leopold von Huppeln und Christian Göritz, die am Reichshofrat gegen ihn geklagt hätten, auszahlen zu können (s. Antiqua 37/3a-b,n). Als er zu diesem Zweck auch nach Preßburg gekommen sei, habe ihn dort der Wachtmeister am 6. September inhaftiert. Am nächsten Tag sei ihm vom Stadtrichter im Beisein des Rats eröffnet worden, er sei auf Betreiben seiner beiden Gläubiger verhaftet worden. Diese hätten fälschlicherweise eine Schuldforderung über 3.000 Gulden gegen ihn geltend gemacht, ohne dasjenige zu berücksichtigen, was ihnen anteilmäßig an dieser Summe bereits gerichtlich übergeben worden sei. Sie hätten seine Inhaftierung unter dem Vorwand bewirkt, er sei eine "vagierende" Person, die keinem Herrn diene und bei der Fluchtgefahr bestünde. Er habe Widerspruch gegen die Zuständigkeit des Preßburger Stadtgerichts eingelegt, da er immer noch in den Diensten König Christians V. von Dänemark sowie in denjenigen Herzog Ferdinand Wilhelms von Württemberg und des Herzogs von Schleswig-Holstein-Glücksburg stehe. Außerdem vertrete er die Erben des Grafen von Löwenschild in ihren schwebenden Verfahren vor dem kaiserlichen Hofkriegsrat und der Hofkammer. Auch sei er seit nunmehr 31 Jahren in Wien ansässig. Die Schuldensache sei bereits am Reichshofrat rechtshängig, dessen Entscheidung er erwarte. Damit sei deutlich, daß der Vorwurf, eine "vagierende" Person zu sein, auf ihn nicht zutreffe. Auch sein offenes Auftreten in Preßburg zeige deutlich, daß er keineswegs die Absicht gehabt habe zu fliehen. An der Einhaltung seiner eidlichen Zusage, die Gläubiger zufrieden zu stellen (s. Antiqua 37/3b), sei er durch widrige Umstände gehindert worden, so z.B. dadurch, daß die Schuldurkunde Graf Hannibals von Löwenschild, des kaiserlichen Generalwachtmeisters und Obristen eines Dragonerregiments, zeitweilig verlegt worden sei. Sein Verhalten habe jedoch immer seine Zahlungsbreitschaft erkennen lassen. Seine Zahlungsfähigkeit sei angesichts der Ausstände, die er noch in Dänemark, Holstein und den Niederlanden habe, ebenfalls gewährleistet. Seine Inhaftierung verstoße gegen das Völkerrecht und entbehre jeglicher Rechtsgrundlage. Deshalb bittet Perckmann den Kaiser, den ihm bereits früher erteilten Geleitbrief auf drei Monate zu verlängern und in dieser Zeit keine ihm präjudizierlichen Entscheidungen zu fällen. Weiter ersucht er um ein kaiserliches Dekret an die königliche ungarische Kanzlei, damit sie dem Magistrat von Preßburg seine Freilassung befiehlt. Falls dennoch weitere Zweifel daran bestünden, daß er den Gläubigern ausreichend Sicherheit geleistet habe, bietet er die pflichtgemäße Ablegung eines Eids vor einem zuständigen Richter an.
Umfang:Fol. 1-8
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1726
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211917
 

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