Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-9 |
Titel: | Holzmann contra Lamparter; Bitte um kaiserliche Verfügung wegen Urteilsverkündung |
Entstehungszeitraum: | 1545 |
Darin: | Bestätigung einer kaiserlichen Entscheidung im Streitfall der Brüder Martin und Jakob Laymer mit dem Juden Josel aus Rosheim, 1544 04 07, fol. 12r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Holzmann, Andreas |
Beklagter/Antragsgegner: | Lamparter von Greiffenstein, Regina; Salman, Jude, und seine Mitverwandten als Erben des Juden Gempel aus Krumbach |
Gegenstand - Beschreibung: | Andreas Holzmann berichtet, Gempel, Jude aus Krumbach, habe vor Amtmann und Gericht von Ober- und Unterrieden einen Prozeß gegen ihn geführt, die Klage sei jedoch abgewiesen worden. Gempel habe man zur Bezahlung der Gerichtskosten und der Schäden nach richterlicher Schätzung verurteilt. Diesen Spruch hätten Bürgermeister und Rat der Stadt Mindelheim am 11. Mai 1542 bestätigt. Gempel sei zu drei Terminen, die für die Eröffnung und Verlesung des Urteils vor den Streitparteien angesetzt worden seien, nicht erschienen. Holzmann bittet den Kaiser, ihm bei Regina Lamparta von Greiffenstein als der Obrigkeit Gempels dazu zu verhelfen, daß sie diesen dazu bringt, seinem eidesstattlichen Rechtserbieten vor dem Gericht von Ober- und Unterrieden entsprechend die Bestimmungen des Urteils zu befolgen. Greiffenstein führt dagegen aus, Holzmann habe das Urteil zu seinen Gunsten unter Verletzung des Rechts erwirkt. Sie bittet den Kaiser im Namen der Erben Gempels, diese nicht von der begonnenen Rechtfertigung abzuhalten. Im Fall eines rechtmäßig gesprochenen Urteils sei sie bereit, Holzmann zu seinem Recht zu verhelfen. Sollte er Vorbehalte gegen die Gerichte in ihrer Herrschaft haben, erklärt sie ihre Bereitschaft, das Verfahren am kaiserlichen Landgericht der Markgrafschaft Burgau durchführen zu lassen. Die Erben Gempels bitten um die Bestätigung der kaiserlichen Entscheidung (fehlt). |
Umfang: | Fol. 1-12 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1575 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211932 |
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