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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-15 Husmann contra Aldringen; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schuldenangelegenheit, auch in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit, 1648-1649 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 38-15 |
| Titel: | Husmann contra Aldringen; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Schuldenangelegenheit, auch in Auseinandersetzung um gerichtliche Zuständigkeit |
| Entstehungszeitraum: | 1648 - 1649 |
| Darin: | Fürbittschreiben des Bischof Johannes IV. Markus von Seckau, Freiherr von Aldringen, für sich und die Aldringer Erben, 1648 12 26, (Orig.) fol. 67r-68v. Schreiben der Aldringer Erben an den Reichsvizekanzler, undat., fol. 21r-22v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Husmann von Namedy, Freiherr Johann Philipp, Obrist |
| Beklagter/Antragsgegner: | Aldringen, Erben Graf Johanns von |
| RHR-Agenten: | Husmann: Schrimpf, Jonas (1648) Altringen: Hegelin, Martin, Dr. (1648 ?) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Freiherr Johann Philipp Husmann von Namedy berichtet dem Kaiser, aus einer "Realaktion" (Kosten für Verpflegung, Stellung einer Kaution), die sich zwischen ihm und dem Generalfeldmarschall Graf Johann von Aldringen 1631 in Mantua ereignet habe, resultiere eine Schuldforderung gegen den Grafen in Höhe von 50.000 bis 60.000 Reichstalern. Die Kommission, die Kaiser Ferdinand II. eingesetzt habe, um in der Angelegenheit zwischen den Parteien zu entscheiden, sei durch den Tod des Grafen und die Kriegsgefangenschaft, in die Husmann zu diesem Zeitpunkt geraten sei, hinfällig geworden. Nun wolle er jedoch seine Forderung gegenüber den Erben Graf Johanns von Aldringen geltend machen. Er habe erfahren, Erzherzogin Claudia von Tirol wolle die Herrschaft Neumarkt und andere in Tirol gelegene Güter, die der Graf von Aldringen gegen Zahlung einer beträchtlichen Summe an sich gebracht habe, anderweitig vergeben. Husmann beabsichtige, die den Erben des Grafen hierfür geleisteten Ablösegelder gerichtlich beschlagnahmen zu lassen. Deshalb bittet er den Kaiser, im Fall dieser liquiden Schuldforderung der Erzherzogin die Beschlagnahme der Ablösegelder zu befehlen, bis er sich mit den Erben geeinigt habe. Weiter ersucht er den Kaiser, Erzherzogin Claudia einen Kommissionsauftrag zu Güte und Recht sowie gegebenenfalls zur Vollstreckung zu erteilen, um diese und weitere Streitigkeiten zwischen ihm und den Erben zu behandeln. Nachdem der Kaiser die Zuständigkeit des Reichshofrats verneint und Husmann an das erzherzogliche Gericht in Innsbruck verwiesen hat, bittet Husmann, ihm den Bescheid in Form eines Dekrets zuzustellen, damit die Erben Aldringens keine Einwände gegen die Zuständigkeit dieses Gerichts erheben könnten. Außerdem ersucht er um ein kaiserliches Fürbittschreiben an Erzherzog Ferdinand Karl, ihm Recht wiederfahren zu lassen. Die Aldringer Erben wenden sich an den Reichsvizekanzler Ferdinand Sigismund Kurz und bringen vor, nicht das Gericht des Erzherzogs von Innsbruck, sondern der Hofkriegsrat sei in diesem Fall zuständig. Sie bitten den Reichsvizekanzler um Unterstützung, die Angelegenheit dorthin verweisen zu lassen. Außerdem ersuchen sie um Widerruf des an den Erzherzog von Innsbruck ergangenen kaiserlichen Fürbittschreibens. Auch die auf das Schreiben hin erfolgte Beschlagnahme ihres Pfandschillings solle aufgehoben werden. An den Kaiser wenden sich die Erben zunächst mit der Bitte, ihnen die Eingaben Husmanns zustellen zu lassen und ihn an den Hofkriegsrat als zuständigem Gericht zu verweisen, um dort innerhalb einer bestimmten Frist seine |
| Klage vorzubringen. Später ersuchen sie den Kaiser um Widerruf des an den Erzherzog von Innsbruck ergangenen Fürbittschreibens, die Aufhebung der Beschlagnahme ihres Pfandschillings und nochmals um die Verweisung Husmanns an den Hofkriegsrat. Husmann beharrt u.a. mit dem Argument auf seinem Standpunkt, die Erben hätten sich bereits auf den Prozeß vor dem Gericht des Erzherzog von Innsbruck eingelassen, da ihr Bevollmächtigter in dem dort begonnenen Verfahren um eine Fristverlängerung angesucht habe. |
| Entscheidungen: | Husmann wird an geeignetem Ort sein Anliegen zu verfolgen wissen, 1648 03 09, (Vermerk) fol. 5v. Kaiserliches Remissorialdekret, 1648 03 17, (Konz.) fol. 15rv, fol. 47rv, fol. 56rv. Kaiserliches Fürbittschreiben für Husmann an den Erzherzog von Innsbruck, 1648 04 02, (Konz.) fol. 19rv, fol. 50r-51v, fol. 57rv. Den Aldringer Erben Husmanns Eingaben zuzustellen. Die Erben werden an geeignetem Ort ihr Anliegen zu verfolgen wissen, 1648 10 29, (Vermerk) fol. 26v. Husmann die Eingabe der Aldringer Erben zuzustellen, 1648 11 23, (Vermerk) fol. 30v. Den Aldringer Erben die Eingabe Husmanns zuzustellen, 1648 11 23, (Vermerk) fol. 53v. Kaiserliches Deklarationsdekret für die Aldringer Erben: Es bleibt bei den Beschlüssen vom 9. und 17. März. Sie sind jedoch nicht so zu verstehen, als würden sie das Recht der Erben einschränken, die Zuständigkeit des Gerichts abzulehnen, 1648 11 29, (Konz.) fol. 63r-64r, fol. 89r-90v (dat. 1648 11 28). Zwischenbescheid des Reichshofrats: Die Angelegenheit wird vor den Hofkriegsrat gewiesen, 1649 01 27, (Konz.) fol. 96rv. Kaiserliches Ersuchen an den Erzherzog von Innsbruck, ungeachtet des früheren kaiserlichen Fürbittschreibens das Verfahren gegen die Aldringer Erben einzustellen, die Beschlagnahme aufzuheben und Husmann an den Hofkriegsrat zu verweisen, 1649 01 27, (Konz.) fol. 98r-99r. |
| Umfang: | Fol. 1-100 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1679 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
| URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211953 |
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