AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-3a Meck; Bitte um kaiserliche Bestätigung der Bewilligung einer Aufwandsentschädigung mit Finanzierungsvorschlag, 1638-1639 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 40-3a
Titel:Meck; Bitte um kaiserliche Bestätigung der Bewilligung einer Aufwandsentschädigung mit Finanzierungsvorschlag
Entstehungszeitraum:1638 - 1639
Darin:Schreiben des Landgrafen von Hessen-Darmstadt an den Kaiser, 1639 02 28, (Orig.) fol. 5r-6v. Schreiben Johann Jakob Kehlners, Agent des Deutschmeisters, an den Kaiser, undat., fol. 11r-12v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Meck, Johann Schweikhard, Dr., Kurmainzer Rat
Gegenstand - Beschreibung:Dr. Johann Schweikhard Meck führt aus, Kaiser Ferdinand II. habe ihm für seine geleisteten Dienste eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 6.000 Reichstalern bewilligt. Er bittet den Kaiser, diese Bewilligung zu bestätigen, da er auch für ihn große Anstrengungen unternommen habe. Er verweist auf die Möglichkeit, die in der Wetterau liegenden Güter der zwei Brüder von Hattstein zur Finanzierung der Aufwandsentschädigung heranzuziehen. Beide stünden in feindlichen Kriegsdiensten und hätten nicht um Aufnahme in den Prager Frieden gebeten. Deshalb könnten sie die im Frieden vereinbarte Amnestie nicht für sich beanspruchen. Meck schlägt vor, ihm entweder die Hattsteiner Güter so lange zur Nutzung zu überlassen, bis er die 6.000 Reichstaler eingenommen habe, oder ihm einen Teil der Güter im Wert seiner Aufwandsentschädigung als Eigentum zu überschreiben. Zu diesem Zweck ersucht er den Kaiser um Einrichtung einer Kommission. Es ergeht ein kaiserlicher Kommissionsauftrag an Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt. Dieser unterrichtet den Kaiser, daß er von seinen Untertanen gebeten worden sei, bei Übernahme der Kommission darauf zu achten, daß durch sie seinen Untertanen und benachbarten Gebieten kein Schaden zugefügt werde. Er fragt an, ob der Kaiser unter diesen Umständen tatsächlich wünsche, die Kommission umgehend einzurichten. Daraufhin fordert der Kaiser den Deutschordensmeister Johann Kaspar I. auf, seinem Landkomtur in Frankfurt die Durchführung der Kommission aufzutragen. Dieser lehnt jedoch mit der Begründung ab, er müsse mangels ausreichenden Unterhalts aus Frankfurt abreisen, und schlägt vor, die Kommission Hessen-Darmstadt, Kurmainz oder dem Kurmainzer Rat und Amtmann auf Königstein, Johann Dietrich von Rosenberg, zu übertragen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an den Landgraf von Hessen-Darmstadt: Konfiszierung, Verzeichnung und Schätzung des Besitzes der Brüder Hattstein; Übertragung eines Teils des Besitzes im Wert von 6.000 Reichstalern an Meck; Übergabe des Verzeichnisses, der Schätzung und eines Berichts an den Kaiser, 1638 09 27, (Konz.) fol. 3r-4v. An den Deutschmeister umzuschreiben, damit er die Kommission durch seinen Landkomtur in Frankfurt durchführen läßt. Bewilligt durch Konrad Hildbrandt, 1639 06 27, (Vermerk) fol. 3r. Kaiserlicher Kommissionsauftrag an den Deutschmeister (wie an den Landgraf von Hessen-Darmstadt), 1639 06 27, (gesiegelte Ausfertigung) fol. 8r-10v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 40/3b.
Umfang:Fol. 1-12
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1669
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211991
 

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