AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-11 Hatzfeld; Bitte um Bestätigung und Erweiterung kaiserlicher Privilegien; Bitte um Übertragung eines Schutzbriefs und Gewährung eines kaiserlichen Privilegs, 1650-1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-11
Titel:Hatzfeld; Bitte um Bestätigung und Erweiterung kaiserlicher Privilegien; Bitte um Übertragung eines Schutzbriefs und Gewährung eines kaiserlichen Privilegs
Entstehungszeitraum:1650 - 1654
Darin:Schutzbrief Kaiser Karls V. für Johann von Selbach zu Krottorf, 1554 02 23, (begl. Kop.) fol. 11r-13v. Privileg Kaiser Maximilians II. für Ludwig II., Heinrich, Georg und Hermann von Hatzfeld, 1575 10 25, fol. 5r-7v. Fürbittschreiben des Kurfürstenkollegiums für die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld, 1654 05 16, (Orig.) fol. 19r-22v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hatzfeld, Graf Melchior von, kaiserlicher Geheimer Rat, Kriegsrat, Feldmarschall, Generalfeldzeugmeister und Obrist; Hatzfeld, Graf Hermann von
RHR-Agenten:Graaß, Johann, Lic. (1652)
Gegenstand - Beschreibung:Die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld führen aus, von ihren Vorfahren die Herrschaft Wildenburg (Wildenberg) mit Dorf und Kirchspiel Frisenhagen geerbt zu haben. Sie bitten den Kaiser, die Herrschaftsprivilegien, die Kaiser Maximilian II. ihren Vorfahren verliehen hat, zu bestätigen. Da es in dem betreffenden Gebiet Gold- und Silberbergwerke gebe, ersuchen sie außerdem darum, ihnen zusätzlich das Münzprivileg zu verleihen. In einer zweiten Eingabe erinnern die Grafen Melchior und Hermann von Hatzfeld den Kaiser, Kaiser Karl V. habe Johann von Selbach zu Krottorf einen Schutzbrief für dessen Person, seine Familie und seinen Besitz gewährt (s. Antiqua 42/12). Selbach habe nur eine Tochter hinterlassen, von der Graf Melchior und Graf Hermann abstammten. So sei der Besitz Selbachs an die Grafen gefallen. Sie bitten den Kaiser, den Selbach gewährten Schutzbrief auf sie zu übertragen. Da der ererbte Besitz auch Gold- und Silberbergwerke umfasse, ersuchen sie außerdem darum, ihnen das Münzprivileg zu gewähren.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats: Die Bestätigung der Privilegien und die Übertragung des Schutzbriefs sind zu gewähren. Ohne Zustimmung der Kurfürsten kann der Kaiser kein Münzprivileg vergeben. Den Grafen mitzuteilen, wenn sie ein entsprechendes Fürbittschreiben der Kurfürsten vorlegen, wird der Kaiser weiter darüber entscheiden, 1651 01 19, fol. 15r-16v. Dem Kaiser im Geheimen Rat vorgetragen und beschlossen, den Grafen mitzuteilen, daß der Kaiser weiter entscheiden wird, wenn sie ein Fürbittschreiben der Kurfürsten vorlegen, 1651 03 20, (Vermerk) fol. 16v. Auf den Beschluß des Geheimen Rats vom 20. März 1651 zu verweisen, 1652 02 06, (Vermerk) fol. 18v. Gutachten des Reichshofrats (Referat der Ereignisse ohne Beschluß), [vor 1654 09 04], fol. 25r-26r. Dem Kaiser im Geheimen Rat vorgetragen. Er bewilligt das Münzprivileg wie erbeten, 1654 09 04, (Vermerk) fol. 25r. Fragment eines kaiserlichen Entscheids zur Bitte der Grafen von Hatzfeld, undat., (Konz.) fol. 27rv.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 42/12.
Umfang:fol. 1-28
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1684
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212027
 

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