Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 42-22 |
Titel: | Hohenlohe-Neuenstein contra Hohenlohe-Waldenburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Erbschaftsangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1664 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenlohe-Neuenstein, Grafen von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hohenlohe-Waldenburg, Graf Philipp Gottfried von, für sich und die minderjährigen Kinder Graf Wolfgang Friedrichs von Hohenlohe-Waldenburg; Wild- und Rheingräfin Eva Dorothea, geb. Gräfin von Hohenlohe-Waldenburg |
RHR-Agenten: | Hohenlohe-Neuenstein: Braun, Tobias Sebastian |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Grafen von Hohenlohe-Neuenstein führen aus, Gräfin Martha von Leiningen-Westerburg, geb. Gräfin von Hohenlohe-Neuenstein, habe ihren Bruder Graf Kraft zu ihrem Universalerben eingesetzt. Gräfin Dorothea Walpurgis, geb. Gräfin von Hohenlohe-Neuenstein, und deren Kindern, Graf Philipp Gottfried und Graf Wolfgang Friedrich von Hohenlohe-Waldenburg sowie Wild- und Rheingräfin Eva Dorothea, geb. Gräfin von Hohenlohe-Waldenburg, habe Gräfin Martha in Kodizillen zu ihrem Testament u.a. Geldlegate und Pretiosen vermacht. Die Gültigkeit dieser Kodizille sei aber nicht nur aufgrund späterer Vereinbarungen hinfällig, sondern formale Unregelmäßigkeiten legten auch den Schluß nahe, daß es sich um Fälschungen handele. Trotzdem habe Gräfin Dorothea Walpurgis nach entsprechender Aufforderung die unrechtmäßig einbehaltenen Teile der Hinterlassenschaft nicht herausgegeben. Das Reichskammergericht habe Ladung gegen sie ausgehen lassen, um ihrer Verurteilung zu der für die Verletzung privater Legate vorgesehenen Strafe beizuwohnen. Dieser Weg sei jedoch nicht weiterverfolgt worden, da man eine weniger harte Vorgehensweise vorgezogen habe. Nun bitten die Grafen von Hohenlohe-Neuenstein als Erben Graf Krafts, der Gegenseite als Erben der Gräfin Dorothea Walpurgis die Herausgabe der Güter aus dem Nachlaß Gräfin Marthas auf der Grundlage des Interdictum quorum bonorum durch Urteil aufzuerlegen und sie hierzu zu laden. |
Entscheidungen: | Den Beklagten die Eingabe Hohenlohe-Neuensteins zu schicken, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten ihren Bericht dazu vorzulegen, 1664 12 19, (Vermerk) fol. 4v. |
Umfang: | fol. 1-4 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1694 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212039 |
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