AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.33 Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Zollpatents vom 16. September 1784 und des Nachtragspatentes vom 24. Dezember 1784, wonach die Magistraten, Wirtschaftsämter und Ortsrichter verpflichtet sind, die an ihren Orten einlangenden Waren der Liste C

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.33
Titel:Verordnung des böhmischen Landesguberniums aufgrund des Zollpatents vom 16. September 1784 und des Nachtragspatentes vom 24. Dezember 1784, wonach die Magistraten, Wirtschaftsämter und Ortsrichter verpflichtet sind, die an ihren Orten einlangenden Waren der Liste C zu entsiegeln und zu revidieren, wenn keine Bankal- oder Tabakbeamten vorhanden sind
Entstehungszeitraum:25.06.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1-2, fünf gedruckte Exemplare

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch, Tschechisch
Geographische Angaben:Prag

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212867
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl