AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.34 Schreiben der Bankalgefällen-Direktion an die Bankalgefällen-Administration in Österreich ob und unter der Enns, dass für den Fall, in dem Viehschwärzer wegen Mittellosigkeit weder Geldstrafen noch Kautionen zu begleichen in der Lage sind, wofür das Viehaufschlagsp

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/FHKA SUS Patente 328.34
Titel:Schreiben der Bankalgefällen-Direktion an die Bankalgefällen-Administration in Österreich ob und unter der Enns, dass für den Fall, in dem Viehschwärzer wegen Mittellosigkeit weder Geldstrafen noch Kautionen zu begleichen in der Lage sind, wofür das Viehaufschlagspatent von 1748 keine Regelung vorsieht, die Bankaladministration aus eigener Machtbefugnis Leibstrafen wie in Eisen-Legen bis zur Höchstdauer von drei Monaten verhängen kann
Entstehungszeitraum:25.06.1787
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Umfang

Umfang:fol. 1, ein handschriftliches Exemplar

Angaben zu Inhalt und Struktur

Sprache:Deutsch
Geographische Angaben:Wien

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1817
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4212868
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl