AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-2 Absberg contra Wirsberg; Auseinandersetzung wegen Verkaufs von Lehengütern, 1586-1588 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-2
Titel:Absberg contra Wirsberg; Auseinandersetzung wegen Verkaufs von Lehengütern
Entstehungszeitraum:1586 - 1588
Darin:Lehenbrief Kaiser Maximilians II. über Schloß und Markt Absberg, 1565 08 23 (beglaubigte Abschrift), fol. 34r-35v; Verzicht des Beklagten (3)auf halben Teil des Reichslehens Absberg, 1588 02 26, fol. 47r-50v (Original), 55r-57v; Bericht des Bischofs von Bamberg als kaiserlicher Kommissar, 1588 05 28, fol. 66r-77v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Absberg, Hans Konrad von, für ihn seine Vormünder (Pappenheim [zu Treuchtlingen], Veit Marschall von; Keck zu Unterlimpurg, Philipp) (1); später Absberg, Hans Konrad von (2)
Beklagter/Antragsgegner:Wirsberg, [Agnes von,] Witwe von Wirsberg, Wolf Ernst von; Wirsberg, Wolf Ernst von, Erben (1); später Brandenburg[-Ansbach], Georg Friedrich Markgraf von (2); später Absberg, Hans Ehrenfried von [der Jüngere] (3)
Gegenstand - Beschreibung:Nach dem Tod Hans Ehrenfrieds [des Älteren] von Absberg beantragen die Vormünder des Klägers (1) die Erneuerung des Lehenbriefs über Schloß und Markt Absberg, außerdem einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (1), die in ihrem Besitz befindlichen Dokumente des Hauses Absberg zurückzugeben. Darüber hinaus werfen die Vormünder des Klägers (1), später Kläger (2), Beklagtem (3) vor, seinen Teil des Reichslehens ohne Zustimmung des Lehensherrn und der Agnaten und damit unrechtmäßig an Beklagten (2) verkauft zu haben. Kläger (2) beantragt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, außerdem eine kaiserliche Inhibition gegen Beklagten (2) als Käufer des halben Teils des Reichslehens, da dieser die Jagdrechte des Klägers (2) verletze. Beklagter (2) bittet, den Kaufvertrag über den halben Teil des Reichslehens zwischen ihm und Beklagten (3) zu bestätigen. Beklagter (3) beruft sich auf die Rechtmäßigkeit des Verkaufs seines Teils des Lehens. Er habe sich in einer Notlage befunden und den Verkauf unter Vorbehalt der Zustimmung des Lehensherrn vorgenommen. Die Zustimmung der Agnaten zu einem derartigen Verkauf sei gemäß Herkommen nicht zwingend erforderlich.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Heinrich Marschall von Pappenheim [von Stühlingen], den Lehenseid des Klägers (2) für sich und für Beklagten (3) entgegenzunehmen, 1587 06 10, fol. 42rv; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Bamberg (Verkündung des kaiserlichen Verbots des Verkaufs von Lehensbesitz), 1588 03 19, erneuert 1588 04 06, fol. 43rv, 44r-45v.
Umfang:Fol. 32-92; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1618
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283088
 

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