AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-4 Augsburg contra Pfalz[-Neuburg]; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung, 1589-1590 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 1-4
Titel:Augsburg contra Pfalz[-Neuburg]; Auseinandersetzung wegen Religionsausübung
Entstehungszeitraum:1589 - 1590
Darin:Fürbittschreiben Wilhelms V. Herzog von Bayern zugunsten des Klägers, 1590 02 17, wiederholt 1590 05 29, fol. 233r-236v, 245r-247v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Augsburg Hochstift, Bischof
Beklagter/Antragsgegner:Pfalz[-Neuburg], Philipp Ludwig Pfalzgraf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, der pfalz[-neuburg]ische Landvogt von Höchstädt und der pfalz[-neuburg]ische Vogt von Dattenhausen hätten auf dem Gebiet des Landgerichts Höchstädt die Straße für die Kreuzgangsprozessionen von Priester und Bürgerschaft von Dillingen sowie den Untertanen der bischöflich-augsburgischen Flecken Wittislingen, Reistingen, Donaualtheim und Schretzheim von Dillingen zur Kapelle St. Martin in Oberdillingen sperren lassen. Kläger macht geltend, die Prozessionen seien seit unvordenklichen Zeiten üblich und niemals gestört worden. Kläger bittet um das Einleiten geeigneter Maßnahmen, damit die Prozessionen auch in Zukunft durchgeführt werden könnten. Beklagter beruft sich auf seine landesfürstlichen Rechte in Religionssachen gemäß Augsburger Religionsfrieden von 1555, außerdem auf einen pfälzisch-augsburgischen Vertrag von 1558. Beklagter bittet, die Klage abzuweisen.
Entscheidungen:Kommunikation der Klage an Beklagten, zugleich Aufforderung, Übergriffe einzustellen, 1589 04 22, fol. 205r-206v; Kommunikation des kaiserlichen Ermahnungsschreibens an Kläger, 1589 04 22, fol. 207rv; Kommunikation der Eingabe des Beklagten an Kläger, 1589 11 15, fol. 232rv; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, das Herkommen zu beachten, 1590 04 26, fol. 241r-244v.
Umfang:Fol. 127-255
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1620
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283090
 

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