AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-13 Aulner von Pürckenfelß contra Vehlen zu Raesfeld; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung, 1603-1607 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 4-13
Titel:Aulner von Pürckenfelß contra Vehlen zu Raesfeld; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung
Entstehungszeitraum:1603 - 1607
Darin:Schuldurkunde des Beklagten für Hans Hess [erster Ehemann der Ehefrau des Klägers] über 750 Reichstaler, 1596 03 31 (beglaubigte Abschrift), fol. 716r-717v; Schuldbrief des Beklagten (Besoldungsrückstand am kaiserlichen Hof), 1604 09 02 (beglaubigte Abschrift), fol. 738r-742v; Dekrete des kaiserlichen Obersthofmarschallamts in Causa Kläger contra Beklagten, 1604 07 14, 1604 08 14, 1604 08 21 und 1604 09 03, fol. 722r-723v, 724r-725v und 753rv, 726rv, 727r-728v und 754r-755v; Kautionserklärung von Alexander, Johann und Hermann von Vehlen zugunsten des Klägers, 1606 07 04, fol. 765r-766v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Aulner von Pürckenfelß, Johann, kaiserlicher Musterkommissar in Ungarn
RHR-Agenten:Vehlen zu Raesfeld, Alexander von, kaiserlicher Oberst
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, mit Beklagtem einen Vergleich über die Begleichung einer Schuldforderung geschlossen zu haben. Da Beklagter den Vergleich nicht eingehalten habe, habe Kläger mehrere Dekrete des kaiserlichen Obersthofmarschalls erwirkt, in denen Beklagter befohlen worden sei, die Summe entweder zu bezahlen oder eine Verschreibung der Hofkammer auf sein Gehalt beim Obersthofmarschallamt zu hinterlegen. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Mandat zur Vollstreckung der Dekrete, später um die Verurteilung des Beklagten zu der in dem Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung. Beklagter erhebt Einwände gegen die Sachdarstellung des Klägers. Der fragliche Vergleich sehe nur das Bemühen um eine Verschreibung der Hofkammer vor. Darüber hinaus bestreitet Beklagter die Zuständigkeit des Obersthofmarschallamts. Nach Verwerfung seiner Einreden erklärt Beklagter seine Bereitschaft zum Gehorsam.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an [Ernst] Kurfürst von Köln (als Landesherr, in dessen Territorium Beklagter begütert sei) zugunsten des Klägers, 1603 04 25, fol. 713r-714v (Konzept), 718r-719v; Kaiserliches Mandat gegen Beklagten, 1605 08 29, fol. 743r-746v; Kaiserlicher Bescheid (Verwerfung der Einreden des Beklagten, Anordnung, dem Befehl des kaiserlichen Mandats nachzukommen, andernfalls Verurteilung zu der im Mandat für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung), 1606 04 25, wiederholt 1607 06 09, fol. 757rv (Konzept) und 772r-773v, 777r-778v; Kommunikation der Gehorsamserklärung des Beklagten an Kläger, 1606 11 28 (Vermerk), fol. 767v; Kaiserlicher Befehl an Reichshofrat zu zügiger Behandlung der Angelegenheit, 1606 12 29 (Vermerk), fol. 770v.
Umfang:Fol. 712-778; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1637
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283156
 

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