AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-15 Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst contra Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Kirchenguts, auch wegen Patronatsrechts;, 1568-1586 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 7-15
Titel:Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst contra Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Kirchenguts, auch wegen Patronatsrechts;
Entstehungszeitraum:1568 - 1586

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst (Marquard), Prior und Konvent (1); Pogwisch, Johann, für sich und seine Verwandten (2)
Beklagter/Antragsgegner:Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von (1), später Schleswig-Holstein[-Gottorp], Adolf [I.] Herzog von (2); Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat; Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat (3)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger (1) führen aus, von Beklagtem (1) in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Man habe sie zwingen wollen, weltliche Kleidung zu tragen, und die Verwaltung des Klosters einem herzoglichen Amtmann übergeben. Angesichts dieser Situation hätten zunächst der Propst, später auch der Prior und die Mehrheit des Konvents das Kloster verlassen. Kläger (1) berufen sich auf den Augsburger Religionsfrieden sowie auf die Privilegien des Klosters und bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1), sie wieder in ihre Rechte einzusetzen, darüber hinaus um die Bestätigung aller Privilegien des Klosters, einen kaiserlichen Schutzbrief sowie die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. Gegenüber Beklagten (3) und einigen ihrer Bürger erheben Kläger (1) Ansprüche auf Zinszahlungen für das vom Stift in beiden Städten angelegte Kapital, die ins Stocken geraten seien, seit Beklagte (1) die Zahlungen zu beschlagnahmen versuche. Kläger (1) bitten mehrfach um kaiserliche Mandate gegen Beklagte (3), die fälligen Zinsen an sie weiterzuleiten, sowie gegen Beklagte (1), die Auszahlung der Gelder nicht zu behindern. Im Verlauf des Verfahrens begründen Kläger (1) ihre Bitte zunehmend damit, als geistliche Personen für die Dauer des von ihnen betriebenen Rechtsverfahrens um die Rückgabe des Klosters Anspruch auf Unterhalt und Mittel
zur Bestreitung der Prozeßkosten zu haben. Kläger (1) wenden sich auch an die Kaiserin. Kläger (2) beansprucht als Nachkomme der Stifter das Patronatsrecht über das Kloster Bordesholm und unterstützt in dieser Eigenschaft die Anträge der Kläger (1). Zudem bittet er, eine kaiserliche Kommission mit der Untersuchung seiner Rechte zu beauftragen. Kläger (2) wendet sich auch an den Sekretär der Reichskanzlei Peter Obernburger. Beklagter (1) bestreitet die Eigenschaft der Kläger (1) als legitime Vertreter des Klosters Bordesholm und etwaige Patronatsrechte des Klägers (2). Insbesondere der angebliche Propst des Klosters Marquard Stammer sei ein durch Beklagten (1) bestellter Verwalter, der unter Verletzung seines Eids geflohen sei und wichtige Dokumente und Wertgegenstände aus Klosterbesitz gestohlen habe. Beklagter (1) macht geltend, das Kloster Bordesholm sei schon vor dem Paussauischen Vertrag dem landesherrlichen Kirchenregiment unterworfen worden und falle daher nicht unter die Bestandsgarantie für Kirchengut des Augsburger Religionsfriedens. Zudem sei sowohl die Auseinandersetzung um das Kloster als auch um die Zinszahlungen der beiden Städte durch ein von Kläger (1) selbst erwirktes Restitutionsmandat am RKG rechtshängig. Beklagter (1) bittet, Kläger (1) an das RKG zu weisen. Beklagte (3) wenden gegen die kai
serlichen Zahlungsmandate zugunsten der Kläger (1) ein, zu Zahlungen an den rechtmäßigen Prior und Konvent des Klosters Bordesholm verpflichtet zu sein, als die Kläger (1) nicht betrachtet werden könnten. Zudem berufen sich Beklagte (3) auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am RKG, später auf die Kassierung der Zahlungsmandate durch ein reichskammergerichtliches Urteil.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Auszahlung der Zinsen durch Beklagten (3) an Kläger (1) nicht zu behindern 1568 06 16, wiederholt 1571 11 27, wiederholt 1573 06 23, wiederholt 1574 09 06, fol. 540r-543v; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG Dr. Johann Vest, Verfahren gegen Beklagten (3) wegen Mißachtung kaiserlicher Mandate bis auf weiteres nicht weiterzuverfolgen 1575 08 20, fol. 547rv;
Bemerkungen:Weitere Akten K. 15, K. 16
Umfang:fol. 540-548; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1616
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4283318
 

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