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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 16-1 Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst contra Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Kirchenguts, auch wegen Patronatsrechts;, 1568-1586 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 16-1 |
Titel: | Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst contra Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Kirchenguts, auch wegen Patronatsrechts; |
Entstehungszeitraum: | 1568 - 1586 |
Darin: | Schutzbrief Hans' König von Dänemark für Kloster Bordesholm, zugleich Bestätigung der Privilegien des Klosters 1488 [10 16] (beglaubigte Abschrift), fol. 5r-6v; Bestätigung der Privilegien des Klosters Bordesholm durch Friedrich [I.] Herzog von Schleswig-Holstein 1490 [08 17] (beglaubigte Abschrift), fol. 7r-8v; Schutzbrief Hans' König von Dänemark für Kloster Bordesholm 1502 [04 02] (beglaubigte Abschrift), fol. 9r-12v; Bestätigung der Privilegien aller Stände des Herzogtums durch Friedrich II. König von Dänemark als Herzog von Schleswig-Holstein 1564 10 25, fol. 13r-16v; Bericht über Visitation des Klosters Bordesholm durch Kommission des Generalkapitels der Windesheimer Kongregation der Augustiner-Chorherren 1490 07 09, fol. 24r-27v; Reichskammergerichtliches Mandat und Ladung des Beklagten (1) (Wiedereinsetzung der Kläger (1) in ihre Rechte) 1567 03 29, fol. 390r-393v; Bestätigung der Rechtshängigkeit der Causa Kläger (1) contra Beklagte (1) am RKG 1568 08 19 (Originale), fol. 63rv; Reichskammergerichtliches Mandat und Ladung der Beklagten (3) sowie einiger ihrer Bürger (Auszahlung von Zinsen an Kläger (1)) 1567 07 05, fol. 394r-397v; Notariatsinstrument (Übergabe der Klosterurkunden an Abgesandten des Beklagten (1)) 1567 05 24, fol. 75r-80v, 106r-109v, 110r-113v; Notariatsinstrument (Vertreibung der letzten |
| Konventualen aus dem Kloster) 1568 11 09, fol. 28r-31v; Ausschluß des Bruders Johannes Schwon aus dem Orden der Augustiner-Chorherren 1568 [08 24], fol. 114r-115v, 116r-117v (beglaubigte Abschrift); Leumundszeugins und Bestätigung seiner korrekten Wahl für Propst Bordesholm durch obersten Prior des Generalkapitels der Windesheimer Kongregation der Augustiner-Chorherren 1568 12 01, fol. 102r-105v; Vertrag zwischen Propst Bordesholm und Paul Tesmar als Abgesandter des Beklagten (1) 1566 09 28 (Rückgabe von Klosterunterlagen und Bargeld), fol. 526r-529v, Ratifikation durch Beklagten (1) 1572 10 25, fol. 376r-383v, 384r-389v; Fürbittschreiben der königlich-spanischen Statthalterin in den Niederlanden Margaretha Herzogin von Parma zugunsten der Kläger (1) 1567 12 16, fol. 32r-33v; Fürbittschreiben der Kommissare und Abgesandten zur Visitation des RKG zugunsten der Kläger (1) 1568 05 25, fol. 51r-54v; Schuldurkunde des Lübecker Bürgers Rotger von Deventer über 2.000 Mark Lübisch zugunsten von Kloster Bordesholm 1558 [04 10] (beglaubigte Abschrift), fol. 43r-45v; Schuldurkunde von Hermann Isenmann über 500 Mark Lübisch zugunsten von Kloster Bordesholm 1561 [04 06] (beglaubigte Abschrift), fol. 47r-50v; Schuldurkunde von Propst und Prior des Klosters Bordesholm über 2.600 Mark Lübisch zugunsten von Hans Wichtenbeck |
| 1567 06 06 (beglaubigte Abschrift), fol. 39r-42v; Schuldurkunde des Hamburger Bürgers Claus Mester über 500 Mark Lübisch zugunsten von Beklagtem (1), zahlbar an Kloster Bordesholm 1571 [04 15], fol. 214r-215v; Bericht Christophs Herzog von Mecklenburg und des Domkapitels Lübeck als kaiserliche Kommissare in Auseinandersetzung zwischen Kläger (2) und Beklagtem (1) 1571 10 08, fol. 140r-143v, 404r-407v; Notariatsinstrument (Kommissionsverhandlungen in Auseinandersetzung zwischen Kläger (2) und Beklagtem (1)) 1571 09 03, fol. 144r-159v; Beweisschrift des Klägers (2) zu Klagepunkten gegen Beklagten (1) (mit Urkundenabschriften), s.d., fol. 168r-213v; Bitte um kaiserliche Entscheidung in Causa Königsegg-Aulendorf contra Landgericht Rottenburg 1721 (verwendet als Einschlagpapier), fol. 597rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Bordesholm Augustiner-Chorherrenstift, vertriebener Propst (Marquard), Prior und Konvent (1); Pogwisch, Johann, für sich und seine Verwandten (2) |
Beklagter/Antragsgegner: | Schleswig-Holstein[-Hadersleben], Johann [der Ältere] Herzog von (1), später Schleswig-Holstein[-Gottorp], Adolf [I.] Herzog von (2); Hamburg Stadt, Bürgermeister und Rat; Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat (3) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) führen aus, von Beklagtem (1) in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Man habe sie zwingen wollen, weltliche Kleidung zu tragen, und die Verwaltung des Klosters einem herzoglichen Amtmann übergeben. Angesichts dieser Situation hätten zunächst der Propst, später auch der Prior und die Mehrheit des Konvents das Kloster verlassen. Kläger (1) berufen sich auf den Augsburger Religionsfrieden sowie auf die Privilegien des Klosters und bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (1), sie wieder in ihre Rechte einzusetzen, darüber hinaus um die Bestätigung aller Privilegien des Klosters, einen kaiserlichen Schutzbrief sowie die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission. Gegenüber Beklagten (3) und einigen ihrer Bürger erheben Kläger (1) Ansprüche auf Zinszahlungen für das vom Stift in beiden Städten angelegte Kapital, die ins Stocken geraten seien, seit Beklagter (1) die Zahlungen zu beschlagnahmen versuche. Kläger (1) bitten mehrfach um kaiserliche Mandate gegen Beklagte (3), die fälligen Zinsen an sie weiterzuleiten, sowie gegen Beklagten (1), die Auszahlung der Gelder nicht zu behindern. Im Verlauf des Verfahrens begründen Kläger (1) ihre Bitte zunehmend damit, als geistliche Personen für die Dauer des von ihnen betriebenen Rechtsverfahrens um die Rückgabe des Klosters Anspruch auf Unterhalt und |
| Mittel zur Bestreitung der Prozeßkosten zu haben. Kläger (1) wenden sich auch an die Kaiserin. Kläger (2) beansprucht als Nachkomme der Stifter das Patronatsrecht über das Kloster Bordesholm und unterstützt in dieser Eigenschaft die Anträge der Kläger (1). Zudem bittet er, eine kaiserliche Kommission mit der Untersuchung seiner Rechte zu beauftragen. Kläger (2) wendet sich auch an den Sekretär der Reichskanzlei Peter Obernburger. Beklagter (1) bestreitet die Eigenschaft der Kläger (1) als legitime Vertreter des Klosters Bordesholm und etwaige Patronatsrechte des Klägers (2). Insbesondere der angebliche Propst des Klosters Marquard Stammer sei ein durch Beklagten (1) bestellter Verwalter, der unter Verletzung seines Eids geflohen sei und wichtige Dokumente und Wertgegenstände aus Klosterbesitz gestohlen habe. Beklagter (1) macht geltend, das Kloster Bordesholm sei schon vor dem Paussauischen Vertrag dem landesherrlichen Kirchenregiment unterworfen worden und falle daher nicht unter die Bestandsgarantie für Kirchengut des Augsburger Religionsfriedens. Zudem sei sowohl die Auseinandersetzung um das Kloster als auch um die Zinszahlungen der beiden Städte durch ein von Kläger (1) selbst erwirktes Restitutionsmandat am RKG rechtshängig. Beklagter (1) bittet, Kläger (1) an das RKG zu weisen. Beklagte (3) wenden gegen die |
| kaiserlichen Zahlungsmandate zugunsten der Kläger (1) ein, zu Zahlungen an den rechtmäßigen Prior und Konvent des Klosters Bordesholm verpflichtet zu sein, als die Kläger (1) nicht betrachtet werden könnten. Zudem berufen sich Beklagte (3) auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am RKG, später auf die Kassierung der Zahlungsmandate durch ein reichskammergerichtliches Urteil. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Rechte von Kläger (1) zu respektieren, auch Information über kaiserlichen Kommissionsauftrag an Otto [II.] Herzog von Braunschweig-Lüneburg, Lic. Andreas Angerstein, Domdekan in Lübeck, sowie Hans Barner, Drost in Pinneberg, zur Güte 1568 02 10, fol. 19r-20v; Kaiserlicher Befehl an Beklagte (3), die dem Kloster Bordesholm zustehenden Zinsen an Kläger (1) auszuzahlen 1568 06 16, als Mandat wiederholt 1571 11 27, wiederholt 1573 06 23 (nur Hamburg), wiederholt 1574 09 06, wiederholt 1584 05 05, fol. 55r-56v, 216r-219v, 563r-566v, 577r-580v, 586r-591v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (1), Auszahlung der Zinsen durch Beklagte (3) an Kläger (1) nicht zu behindern 1568 06 16, wiederholt 1571 11 27, wiederholt 1573 06 23, wiederholt 1574 09 06, fol. 57r-58v, 220r-225v, 226r-229v, 567r-568v, 581r-585v; Kaiserlicher Bescheid an Beklagten (1) (Zustellung seiner Sachdarstellung an Kläger (1)) 1568 09 10, fol. 398r-399v; Kaiserlicher Bescheid an Kläger (1) und Beklagte (3) (Schreiben um Bericht an RKG wegen umstrittener Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung) 1572 05 17, fol. 561r-562v; Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal am RKG Dr. Johann Vest, im Fall erneuten Ungehorsams von Beklagten (3) Verfahren wegen der in den kaiserlichen Mandaten für den Fall des Ungehorsams |
| vorgesehenen Strafzahlung einzuleiten 1574 09 06, wiederholt 1584 05 05, fol. 592r-593v; Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Christoph Herzog von Mecklenburg sowie Propst, Dekan und Domkapitel Bremen in Auseinandersetzung zwischen Kläger (2) und Beklagtem (1) zur Güte 1570 11 03 (beglaubigte Abschrift), fol. 400r-401v; Zustellung der Stellungnahme des Abgesandten von Beklagtem (1) an Kläger (2) 1570 10 18 (Vermerk), fol. 125v |
Bemerkungen: | Weitere Akten K. 7, K. 15 |
Umfang: | fol. 1-597; Akten unvollständig |
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Angaben zur Benutzung |
Reproduktion vorhanden: | Nicht vorhanden |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1616 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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