AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 17-21 Braunschweig Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig Stadt, Hauptleute; Innerstädtische Unruhe, außerdem Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion;, 1597-1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 17-21
Titel:Braunschweig Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig Stadt, Hauptleute; Innerstädtische Unruhe, außerdem Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion;
Entstehungszeitraum:1597 - 1598
Darin:Privileg König Ruprechts für Stadt Braunschweig (gerichtliche Vertretung) 1402 [09 25] (beglaubigte Abschrift), fol. 404r-409v; Sog. Großer Brief der Stadt Braunschweig 1445 [07 13] (Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 400r-402r; Sog. Großer Brief der Stadt Braunschweig 1490 (Auszug, beglaubigte Abschrift), fol. 402v; Polizeiordnung der Stadt Braunschweig 1579 [02 05] (gedruckt), fol. 414r-481v; Eid der städtisch-braunschweigischen Zehnmänner 1513, fol. 392r-395v (beglaubigte Abschrift), 316r-317v; Eid der städtisch-braunschweigischen Hauptleute 1595 11 28 (beglaubigte Abschrift), fol. 396r-399v; Vertrag zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Braunschweig auf der einen und Gildemeister und Hauptleuten der Stadt auf der anderen Seite (Einhaltung der Stadtordnung) 1595 11 28, fol. 410r-413v; Ratsprotokoll der Stadt Braunschweig 1597 01 15, 1597 02 15, 1597 04 11, 1597 04 15, 1597 06 06, fol. 482r-504v, 591r-606v, 622r-629v, 670r-679v; Ladung, Inhibition, Restitutionsmandat und Mandat de non offendendo des herzoglich-braunschweigischen Hofgerichts in Wolfenbüttel an Kl. 1597 06 18, fol. 278r-279v, 280r-281v, 282r-285v, 286r-289v; Notariatsinstrumente (Forderungen und Proteste der Beklagten (1) wegen Vorgehen der Kläger, z. T. mit Antworten der Kläger) 1597 12 02 (Original), 1598 03 24 (Original), 1598 07 28
(Original), fol. 318r-323v; Notariatsinstrumente 1597 04 09 (Appellation des Hauptmanns Georg Hofmeister gegen seine Inhaftierung durch Kläger), 1597 05 11 (Appellation der Beklagten (1) gegen Dekret der Kläger), 1597 06 28 (Appellation der Kläger gegen Verfahren vor herzoglich-braunschweigischem Hofgericht, Original), fol. 654r-669v (Original), fol. 640r-645v (Original) und fol. 294r-297v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Braunschweig Stadt, Bürgermeister und Rat
Braunschweig Stadt, Hauptleute (1); Braunschweig[-Wolfenbüttel], Heinrich Julius Herzog von (2); Braunschweig[-Wolfenbüttel] Herzogtum, Hofgericht in Wolfenbüttel (3)
Beklagter/Antragsgegner:01.01.1597 00:00:00
RHR-Agenten:Kläger: Bentheim, Thomas von, Dr. iur. (Vollmacht 1598 [12 28], fol. 244r-245v)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger appellieren an den Kaiser, da Beklagter (3) eine Appellation der Beklagten (1) gegen mehrere Dekrete der Kläger angenommen habe. Da die Stadt Braunschweig eine freie und den Herzögen von Braunschweig nur in bestimmten Zusammenhängen unterworfene Stadt sei, könne Beklagter (2) keine Jurisdiktionsrechte über Kläger beanspruchen, so daß das Appellationsverfahren vor Beklagten (3) nichtig sei. Kläger bitten um eine kaiserliche Inhibition an Beklagte (2) und (3). Beklagter (2) behauptet, Landes- und Lehensherr der Stadt Braunschweig zu sein. Die Appellation der Beklagten (1) an sein Hofgericht sei rechtmäßig. Beklagter (2) bittet, Kläger abzuweisen. In der Hauptsache führen Kläger aus, Beklagte (1) hätten Befehle mißachtet und Rechte für sich in Anspruch genommen, die ihnen gemäß Stadtverfassung nicht zustünden (z. B. Rechnungslegung der Zehnmänner). Kläger beantragen ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (1), später die Verurteilung der Beklagten (1) zu der im Mandat für den Fall des Ungehorsams vorgesehenen Strafzahlung und ein verschärftes Mandat. Beklagte (1) machen geltend, Kläger hätten die Regierungsgewalt in der Stadt unter Verstoß gegen die Stadtverfassung an sich zu bringen versucht. Dagegen hätten Beklagte (1) sich legitimerweise zur Wehr gesetzt. Auch die Appellation an Beklagten (3) sei
rechtmäßig gewesen. Beklagte (1) bitten, das kaiserliche Mandat gegen sie zu kassieren und die Auseinandersetzung an Beklagten (3) zurückzuverweisen. Darüber hinaus beantragen sie, ggf. eine kaiserliche Kommission ad perpetuam rei memoriam einzusetzen, vor der sie ihre Rechtsauffassung zu beweisen bereit seien. Die Auseinandersetzung zwischen Kläger und Beklagten (1) hatte sich an der Ausweisung eines Prädikanten durch Kläger entzündet, gegen die Beklagte (1) mit ihrem Rücktritt protestiert hatten.
Entscheidungen:Kaiserliches Kompulsorial an Beklagte (2) und (3) 1597 11 04, fol. 306r-307v; Kaiserliche Inhibition an Beklagte (2) und (3) 1597 11 04, fol. 308r-309v; Verlängerung der Appellationsfrist für Kläger 1597 11 07 (Vermerk), fol. 311v; Kommunikation der Stellungnahmen der Kläger an Beklagte (1) bzw. Beklagte (1) und (2) 1598 09 17 (Vermerke), fol. 357v,
Bemerkungen:Weitere Akten K. 18
Umfang:fol. 272-707; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 18-1 Braunschweig Stadt, Bürgermeister und Rat contra Braunschweig Stadt, Hauptleute; Innerstädtische Unruhe, außerdem Auseinandersetzung wegen Jurisdiktion (Fortsetzung von 17-21), 1597-1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1628
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4284588
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl