AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-41 Brandenburg[-Ansbach], Sofie Markgräfin von; Bitte um kaiserliche Vermittlung, 1615-1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 25-41
Titel:Brandenburg[-Ansbach], Sofie Markgräfin von; Bitte um kaiserliche Vermittlung
Entstehungszeitraum:1615 - 1616
Darin:Übertragung des Stifts Pilten in Kurland durch Sigismund III. König von Polen an Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] und Antragstellerin auf Lebenszeit 1598 04 13, fol. 332r-335v; Übertragung des Stifts Pilten in Kurland durch Antragstellerin an Christoph Rapp(en) 1604 08 25, fol. 338r-343v; Fürbittschreiben Christians Herzog von Braunschweig-Lüneburg zugunsten der Antragstellerin, seiner Schwester 1616 01 13, fol. 346r-351v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Brandenburg[-Ansbach], Sofie Markgräfin von, geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, Witwe
Gegenstand - Beschreibung:Antragstellerin berichtet, Sigismund III. König von Polen habe in Anerkennung von Verdiensten und zur Absicherung eines Darlehens in Höhe von 30.000 Reichstalern ihrem verstorbenen Ehemann Georg Friedrich Markgraf von Brandenburg[-Ansbach] und ihr auf Lebenszeit die Nutzungsrechte an dem Stift Pilten in Kurland übertragen. Nach dem Tod ihres Ehemanns habe sie diese Rechte gegen eine jährliche Unterhaltszahlung für 12 Jahre an den kurfürstlich-brandenburgischen Regimentsrat und Kanzler in Preußen Christoph Rapp(en) abgetreten. Da der Vertrag in Kürze auslaufe, habe sie mit Wilhelm Herzog von Kurland Verhandlungen über die Ablöse ihrer Rechte aufgenommen. Der Herzog habe einen entsprechenden Vertrag jedoch mit [Johann Sigismund] Kurfürst von Brandenburg geschlossen, obwohl dieser keinen Anspruch auf das Stift Pilten geltend machen könne. Antragstellerin bittet um ein kaiserliches Fürbittschreiben an den König von Polen. Der König solle Wilhelm Herzog von Kurland befehlen, entweder die Rechte der Antragstellerin abzulösen oder die Einziehung der Einkünfte des Stifts durch die Beauftragten der Antragstellerin nicht zu behindern.
Umfang:fol. 328-351
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4285408
 

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