AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 26-30 Boonem, Christoph von contra Rieger, Kaspar; Auseinandersetzung wegen beleidigender Äußerungen;, 1635 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 26 26-30
Titel:Boonem, Christoph von contra Rieger, Kaspar; Auseinandersetzung wegen beleidigender Äußerungen;
Entstehungszeitraum:1635
Darin:Quartierbuch (Auszug, das Haus des ehemaligen Kriegszahlmeisters Ägidius Gatermayer in der Trabaterstraße betreffend), s.d., fol. 352rv; Reichshofrätlicher Bescheid in Causa Kläger contra Beklagten, Revision gegen Urteil des Obersthofmarschallamts und Beleidigungsklage (Aufhebung des Urteils des Obersthofmarschallamts und Verurteilung des Beklagten, wegen seiner beleidigenden Äußerungen Kläger Abbitte zu leisten) 1635 06 15, fol. 345r-346v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Boonem, Christoph von, Malteserritter, Leutnant der Hartschiere der kaiserlichen Leibgarde
Beklagter/Antragsgegner:Rieger, Kaspar, kaiserlicher Hartschier
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringt vor, Beklagter habe ihm als seinem Vorgesetzten den Respekt verweigert und sich zudem ausfallend über ihn geäußert. Da der Obersthofmarschall als eigentlich zuständige Instanz Kläger gegenüber voreingenommen sei und seine Beschwerden nicht oder nicht korrekt behandle, bittet Kläger um die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Beklagten vor dem Hofkriegsrat. Zur Begründung seiner Parteilichkeitsvorwürfe gegenüber dem Obersthofmarschall weist Kläger auf ein früheres Verfahren zwischen den Parteien hin. Damals habe der Obersthofmarschall Kläger dazu verurteilt, sich bei Beklagtem zu entschuldigen, da er durch Verleumdungen dessen Entlassung aus der kaiserlichen Leibgarde verursacht habe. Der Reichshofrat habe dieses Urteil nach eingelegter Revision des Klägers aufgehoben und umgekehrt Beklagten zur Entschuldigung für beleidigende Äußerungen verurteilt. Beklagter macht geltend, seine Einwände seien im Revisionsverfahren vor dem RHR nicht angehört worden, und bittet um die Übertragung der Angelegenheit an einen anderen Referenten. In seiner Stellungnahme leugnet Obersthofmarschall Leonhard [VII.] Graf von Harrach Unregelmäßigkeiten im Verfahren gegen Kläger vor dem Obersthofmarschallamt.
Entscheidungen:Berichte eines Reichshofrats über reichshofrätliche Behandlung der Angelegenheit, s.d., fol. 353r-376v; Weisung der Angelegenheit an Obersthofmarschallamt 1635 05 03 (Vermerk), wiederholt 1635 07 20 (Vermerk), wiederholt 1635 08 14 (Vermerk), wiederholt 1635 09 07 (Vermerk), fol. 322v, 325v und 327v, 334v, 338v
Umfang:fol. 321-376; Akten unvollständig

Angaben zur Benutzung

Reproduktion vorhanden:Nicht vorhanden
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1665
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286215
 

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