AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 29-10 Culemburg, Floris [I.] Graf von; Bitte um kaiserliche Vermittlung;, 1570 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 29-10
Titel:Culemburg, Floris [I.] Graf von; Bitte um kaiserliche Vermittlung;
Entstehungszeitraum:1570
Darin:Bericht des kaiserlichen Fiskals [am RKG] über Status der Herrschaft Wittem (mit Stellungnahmen des Antragstellers in Verfahren des kaiserlichen Fiskals gegen ihn vor RKG 1562, 1568 und 1570), s.d., fol. 107r-118v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Culemburg, Floris [I.] Graf von, als Inhaber der Herrschaft Wittem
Gegenstand - Beschreibung:in einer Eingabe an den Kaiser und die auf dem Reichstag in Speyer 1570 versammelten Reichsstände bringt Antragsteller vor, zum Protestantismus konvertiert zu sein, sich am niederländischen Aufstand aber in keiner Weise beteiligt zu haben. Dennoch habe ihn der Herzog von Alba nicht nur aus seinen Gütern in Burgund und Geldern, sondern auch aus der Herrschaft Wittem vertrieben. Da die Herrschaft Wittem Reichslehen sei, bittet Antragsteller um den Schutz von Kaiser und Reich und einen Befehl an [Fernando Alvarez] Herzog von Alba, die Herrschaft freizugeben. Außerdem beantragt er ein Fürbittschreiben an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, wo er nun wohne. Der Reichstag lehnt die Bitte um ein Fürbittschreiben per Dekret ab und verweist Antragsteller wegen der Rückgabe der Herrschaft an den Kaiser. In seinem Bericht an den Kaiser führt der kaiserliche Fiskal am Reichakammergericht aus, eine durchgehende Steuerleistung der Herrschaft Wittem für das Reich sei nicht nachweisbar; in mehreren Verfahren vor dem RKG habe Antragsteller Zahlungen für das Reich (Reichssteuern für den Krieg gegen die Türken, Kriegskontributionen) abgelehnt.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an kaiserlichen Fiskal [am RKG], Gutachten über die Frage, ob die Freiherrschaft Wittem Reichslehen sei, zu erstellen 1570 11 19, fol. 122rv (Konzept), 120r-121v
Umfang:fol. 101-126
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1600
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286739
 

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