AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-1 Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Jülich[-Kleve-Berg], [Wilhelm V.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahmungen (ius arrestandi) und Handelssperre, 1587-1588 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-1
Titel:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat contra Jülich[-Kleve-Berg], [Wilhelm V.] Herzog von; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahmungen (ius arrestandi) und Handelssperre
Entstehungszeitraum:1587 - 1588
Darin:Zusammenfassung der in den Verträgen von 1262, 1299, 1318, 1330, 1348, 1361, 1391, 1417, 1497, 1505 und 1512 zwischen den Grafen von Berg, den Grafen und Herzögen von Jülich sowie den Herzögen von Kleve auf der einen und der Stadt Köln auf der anderen Seite enthaltenen Bestimmungen zum Beschlagnahmerecht (ius arrestandi), s.d., fol. 8r-11v; Edikt des Beklagten (Verbot der Lieferung diverser Waren in die Stadt Köln) 1586 01 07, fol. 12r-15v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Jülich[-Kleve-Berg], [Wilhelm V.] Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger lassen durch ihre Abgesandten an den Kaiserhof vortragen, Beklagter habe seinen Untertanen in einem Edikt untersagt, Waren in die Stadt Köln zu liefern. Zur Begründung habe Beklagter auf Pfändungen jülichischer Untertanen in der Stadt Köln verwiesen, durch die die Jurisdiktion der Herzöge von Jülich und ein kaiserliches Privileg, das dergleichen Beschlagnahmen verbiete, verletzt worden seien. Die Abgesandten argumentieren, die Stadt Köln gehe stets mittels Beschlagnahmen gegen die Schuldner Kölner Bürger und Einwohner vor und sei dazu berechtigt (ius arrestandi). Diese Praxis stehe auch nicht im Widerspruch zu den Verträgen mit den Grafen von Berg bzw. den Herzögen von Jülich und Kleve. Kläger bitten, sie in ihren Rechten zu schützen und Beklagten auf den Rechtsweg zu verweisen.
Entscheidungen:Weiterleitung des Vorbringens der Abgesandten der Kläger vom Geheimen Rat an RHR zur Erledigung 1587 12 29 (Vermerk), fol. 3v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten, Handelssperre aufzuheben und Rechte der Kläger kraft Herkommens zu beachten 1588 01 03, fol. 16r-17v
Umfang:fol. 1-18
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1618
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286809
 

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