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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-11 Kartäuserorden, Visitator der Rheinischen Provinz contra Straßburg Stadt, Stadtmeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Entschädigung für zerstörte Kartause vor Straßburg und Rückgabe von Wertgegenständen sowie Einkünften; Erlaß kaiserlicher Mandate, 1594-1
Angaben zur Identifikation |
| Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 35-11 |
| Titel: | Kartäuserorden, Visitator der Rheinischen Provinz contra Straßburg Stadt, Stadtmeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Entschädigung für zerstörte Kartause vor Straßburg und Rückgabe von Wertgegenständen sowie Einkünften; Erlaß kaiserlicher Mandate |
| Entstehungszeitraum: | 1594 - 1601 |
| Darin: | Einverständniserklärung Papst [Innozenz' VIII.] wegen Verkäufen geistlicher Güter durch Kartäuserorden 1487 04 01, fol. 265r-266v; Bestätigung des Vertrags zwischen dem Generalkapitel des Kartäuserordens und Dietrich Graf von Schönberg über Verkauf der Kartause vor Straßburg durch Generalprior des Ordens 1592 02 03, fol. 261r-262v (französischer Text), 263r-264v (lateinischer Text); Befehl Heinrichs [IV.] König von Frankreich an Generalprior des Kartäuserordens, Prozeßführung gegen Beklagte vor Kaiser einzustellen und Beauftragten zu Verhandlungen über Entschädigung für Kartause bei Straßburg zu entsenden 1596 10 05 (anderes Exemplar: 1597 10 05), fol. 336r-337v, 412r-413v; Bestätigung eines Vertrags zwischen [Heinrich IV.] König von Frankreich und Generalkapitel des Kartäuserordens durch Papst Klemens VIII. 1597 [06 01] (Transumt), fol. 414r-417v; Vertrag zwischen [Heinrich IV.] König von Frankreich und Generalkapitel des Kartäuserordens (Verkauf der Güter und Einkünfte der Kartause vor Straßburg sowie der Ansprüche an Beklagten aufgrund der Niederlegung der Kartause gegen jährliches Einkommen in Höhe von 2.500 Kronen) 1598 08 21, fol. 396r-411v; Ratifikation des Vertrags zwischen [Heinrich IV.] König von Frankreich und Generalkapitel des Kartäuserordens durch Beklagte 1600 04 05, fol. 418r-419v; Befehl des Gen |
| eralpriors des Kartäuserordens an Kläger (1), Verfahren gegen Beklagte nicht weiterzuführen 1599 05 18, fol. 420r-421v; Verzeichnis und Schätzung der nach Niederlegung der Kartause von Beklagten einbehaltenen Wertgegenstände (Gesamtsumme: 13.553 Gulden), s.d., fol. 341r-352v; Verzeichnis der nach Niederlegung der Kartause von Beklagten eingezogenen Einkünfte (Gesamtsumme: 10.466 Gulden), s.d., fol. 353r-358v; Notariatsinstrument (Protest des Klägers (1) gegen Niederlegung der Kartause) 1592 03 31, fol. 160r-163v; Notarsprotokoll über Zustellung der kaiserlichen Befehle 1594 03 05 und 1596 07 13 sowie des kaiserlichen Patents 1596 07 01, s.d., fol. 280r-305v; Notarsprotokoll über Güteverhandlungen zwischen den Parteien 1596, s.d., fol. 305r-326v; Fürbittschreiben Wolfgangs [Kämmerer von Worms genannt Dalberg] Kurfürst von Mainz, Ernsts [Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln und Johanns [VII. von Schönenberg] (später: Lothars [von Metternich]) Kurfürst von Trier zugunsten der Kläger 1593 11 13, wiederholt 1594 07 12, wiederholt 1596 04 01, wiederholt 1599 04 10, wiederholt 1600 11 24, fol. 156r-179v, 215r-216v und 236r-237v, 244r-245v, 388r-391v, 392r-421v; Fürbittschreiben Friedrichs Graf von Fürstenberg[-Heiligenberg] zugunsten der Kläger 1599 01 20, fol. 369r-370v; Fürbittschreiben im Auftrag von Kaiserin Maria |
| zugunsten der Kläger 1600 05 03, fol. 426r-427v; Schreiben des Generalpriors des Kartäuserordens an Kaiser (Ankündigung von jährlichen Gedenkmessen und Gebeten zu Ehren des Kaisers) 1600 05 03, fol. 424rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
| Kläger/Antragsteller/Betreff: | Kartäuserorden, Visitator der Rheinischen Provinz (Weitten, Johann von) (1); Molsheim Kartause, Prior (Schustein, Johann) und Konvent (2), für sie die drei geistlichen Kurfürsten |
| Beklagter/Antragsgegner: | Straßburg Stadt, Stadtmeister und Rat |
| RHR-Agenten: | Kläger (2): Bentheim, Thomas, Dr. iur. (Vollmacht 1599 05 12, Ausfertigung, fol. 375r-378v) |
| Gegenstand - Beschreibung: | Kläger lassen durch die drei geistlichen Kurfürsten vorbringen, Beklagte hätten 1591 das Kloster des Ordens vor den Toren der Stadt Straßburg besetzt, Prior und Konvent vertrieben, die gesamte Einrichtung an sich genommen und die Klostergebäude zerstört. Beklagte hätten ihr Vorgehen mit dem Bau einer neuen Stadtbefestigung begründet. Sie seien nicht bereit, die Einrichtung, darunter Kultgegenstände, Naturalien und die Klosterbibliothek, an die nach der Zerstörung des Klosters in Molsheim residierenden Kläger (2) zurückzugeben. Darüber hinaus hätten Beklagte die Einkünfte des Klosters aus der Stadt Straßburg und anderen Herrschaften durch eigene Beauftragte einnehmen und nicht an Kläger (2) weiterleiten lassen. Sie hätten sich geweigert, eine Entschädigungszahlung für die zerstörten Gebäude zu leisten, da sie die Kartause angeblich vom französischen König gekauft hätten. Kläger lassen um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte bitten, die Einrichtung ihrer Kartause zurückzugeben und sie zu entschädigen. Darüber hinaus bitten die geistlichen Kurfürsten für Kläger um kaiserliche Befehle an alle Obrigkeiten, deren Untertanen der Straßburger Kartause abgabepflichtig seien, diese Abgaben künftig ausschließlich Beauftragten des Ordens zu entrichten. Beklagte verweisen darauf, daß sie die Klöster der Stadt bereits 1525 re |
| formiert und in die städtische Verwaltung überführt hätten. Seither würden die Einkünfte der Kartause durch städtische Beauftragte eingenommen. Gemäß Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfrieden sei die Stadt daher als legitime Obrigkeit der Straßburger Kartause zu betrachten. Kläger hätten auch keinen Anspruch auf Entschädigung, da der französische König die Kartause 1586 als Entschädigung für geleistete Kriegsdienste an Dietrich Graf von Schönberg übertragen habe. Nach dessen Tod habe der König das Gebäude an Beklagte verkauft und sich mit dem Generalkapitel des Kartäuserordens in Frankreich über eine Ausgleichszahlung geeinigt. Die Niederlegung des Baus sei für die Sicherheit der Stadt notwendig und im Interesse des Reichs gewesen. Darüber hinaus argumentieren Beklagte, daß Kläger als Angehörige eines Ordens, der nur die Ordensspitze in Frankreich als Obrigkeit anerkenne, nicht als Kläger vor einem Reichsgericht auftreten könnten. Sie bitten, die kaiserlichen Befehle, später Mandate gegen sie und die benachbarten Obrigkeiten zu kassieren und Kläger ab- bzw. auf den Rechtsweg zu weisen. Kläger bestreiten, daß Beklagte seit 1525 im ruhigen Besitz der Kartause und der zugehörigen Einnahmen seien. Der Verkauf der Kartause sei unrechtmäßig gewesen, da weder das Generalkapitel des Ordens noch der französische K |
| önig über auf Reichsboden gelegene Klostergüter verfügungsberechtigt seien. Kläger (2) bitten, den Antrag des Generalkapitels des Kartäuserordens auf Bestätigung eines Vertrags mit dem König von Frankreich wegen der niedergelegten Kartause abzuweisen. Nach mehreren kaiserlichen Mandaten geben Beklagte die fraglichen Einrichtungsgegenstände an Kläger (2) zurück. Wegen der zerstörten Gebäude wird ein Vergleich unter Einbeziehung des französischen Königs und des Generalkapitels des Ordens geschlossen, der vom Papst bestätigt wird. Auf Antrag von Kläger (2) und der geistlichen Kurfürsten werden die kaiserlichen Mandate gegen Beklagte daraufhin aufgehoben. |
| Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Einrichtung des Klosters an Kläger (2) zurückzugeben, Auszahlung der Einkünfte an Beauftragte der Kläger (2) nicht zu behindern und die niedergelegte Kartause entweder wieder aufzubauen oder sich mit Kläger (2) über eine Entschädigung zu einigen 1594 03 05, fol. 184r-187v (Konzept), 208r-209v, 223r-226v, 283r-285r; Kaiserliches Schreiben an [Wolfgang Kämmerer von Worms genannt Dalberg] Kurfürst von Mainz (Unterstützung der Kläger kraft kaiserlicher Kommission wegen des Hochstifts Straßburg, falls Beklagte weiter Ansprüche auf Einkünfte des Ordens erheben sollten) 1594 03 05, fol. 180r-183v; Kaiserliches Schreiben an zu Verhandlungen über Hochstift Straßburg deputierte Kurfürsten und Fürsten (Unterstützung der Kläger kraft kaiserlicher Kommission, falls Beklagte weiter Ansprüche auf Einkünfte des Ordens erheben sollten) 1594 03 05, fol. 188r-191v (Konzept), 213r-214v, 232r-235v; Kaiserliche Aufforderung an Ferdinand Erzherzog von Österreich, Eduard Fortunatus Markgraf von Baden[-Baden] sowie Philipp [V.] Graf von Hanau[-Lichtenberg], Einkünfte der Kläger (2) in ihren Territorien ausschließlich an Beauftragte der Kläger (2) auszahlen zu lassen 1594 03 05, fol. 192r-195v (Konzept), 221r-222v, 242r-243v; Instruktion für kaiserliche Kommissare zu den Verhandlungen über Hochstift Straß |
| burg 1593 [!, 1594] 10 18 (Auszug, Kartause vor Straßburg betreffend), fol. 206r-207v; Kaiserliches Patent (Befehl an alle Obrigkeiten, Auszahlung der Einkünfte der Kläger (2) ausschließlich an deren Beauftragte zuzulassen) 1596 07 01, fol. 287r-289r; Kaiserliches Schreiben an Beklagte (Verweis wegen Bezugs auf Vertrag mit König von Frankreich [Heinrich IV.], Befehl, sich mit Kläger zu einigen) 1596 07 13 (laut Vermerk fol. 205v und 252r im Reichshofrat beschlossen 1594 08 29, aber zunächst nicht sollizitiert), fol. 249r-252v (Konzept), 285v-287r; Kaiserlicher Bescheid für Beklagte (Ablehnung des Antrags auf Kassation des gegen sie ergangenen Mandats, Befehl, innerhalb von drei Monaten Erfüllung der Forderung des Mandats nachzuweisen) 1599 06 18, fol. 371r-372v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Bestätigung eines Vertrags zwischen König von Frankreich [Heinrich IV.] und Generalkapitel des Kartäuserordens über Kartause vor Straßburg) 1599 07 05, bestätigt im Geheimen Rat 1599 07 12, fol. 379r-386v; Kaiserlicher Bescheid an Prior der Kartause bei Regensburg als Bevollmächtigtem des Generalkapitels des Kartäuserordens (Entscheidung über beantragte Bestätigung eines Vertrags zwischen dem [Heinrich IV.] König von Frankreich und dem Generalkapitel über Kartause vor Straßburg erst nach Eintreffen weiterer Inform |
| ationen) 1599 07 12, fol. 387rv; Kaiserliche Kassation von Mandat und Prozeß gegen Beklagte nach Vergleich zwischen den Parteien 1601 04 13, fol. 425r-428v |
| Umfang: | fol. 155-428; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
| Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
| Schutzfristende: | 31.12.1631 |
| Erforderliche Bewilligung: | Keine |
| Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
| Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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