|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 37-1 Cornberg, Philipp Wilhelm von contra Schloen gen. Gehlen, Kurt Plato von; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs, auch wegen Güterverkaufs;, 1601-1608 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 37-1 |
Titel: | Cornberg, Philipp Wilhelm von contra Schloen gen. Gehlen, Kurt Plato von; Auseinandersetzung wegen Landfriedensbruchs, auch wegen Güterverkaufs; |
Entstehungszeitraum: | 1601 - 1608 |
Darin: | Erbteilungsvertrag zwischen Ernst, Kurt und Johann von Schloen gen. Gehlen 1529 [12 21], fol. 99r; Bestätigung diverser von Christoph von Wrisberg eingereichten Urkunden (Auszüge; Inserte: Erbteilungsvertrag zwischen Ernst, Kurt und Johann von Schloen gen. Gehlen 1529 [12 21], Bestätigung des Erbteilungsvertrags durch Bischof von Münster 1546 [12 19], Bestätigung der Belehnung Ludecke Ledeburs mit Zehnt und Mühle in Hüffe 1548 [10 28] durch Bischof von Münster als Administrator von Minden) durch Kaiser Ferdinand I. 1559 07 31 (beglaubigte Abschrift), fol. 8r-13v, 129v-133v; Lehenbrief des Bischofs von Minden über Gut Hollwinkel und zugehörige Güter, darunter Zehnt und Mühle in Hüffe, für Ernst von Schloen gen. Gehlen 1440 [08 15], fol. 193rv; Lehenbrief des Administrators von Minden über Gut Hollwinkel und zugehörige Güter, darunter Zehnt und Mühle in Hüffe, für Johann von Schloen gen. Gehlen 1510 [03 04], fol. 108rv; Lehenbrief des Administrators von Minden über Zehnt und Mühle in Hüffe für Johann von Schloen gen. Gehlen 1527 [08 15], fol. 108v-109r; Lehenbrief des Bischofs von Münster als Administrator von Minden über Zehnt und Mühle in Hüffe für Ludecke Ledebur 1548 [10 28], fol. 99rv; Lehenbrief des Administrators von Minden über Zehnt und Mühle in Hüffe für Kläger (1) 1594 04 12, fol. 17v-18r, 138r-139r (be |
| glaubigte Abschriften), 99v-100r, 193v-194v; Zusammenstellungen und Schätzungen der von Beklagtem (1) geraubten Wertgegenstände des Klägers (1) und sonstiger Unkosten, s.d., fol. 221r-224v und 360r-367v, 418r-427v, 443r-446v; Quellen zu Einkünften des Guts Hüffe aus diversen Abgaben, s.d., fol. 431r-435v, 438r-442v; Verzeichnis der dem Gut Hüffe zehnt- oder zinspflichtigen Personen, denen Beklagte (3) die Leistung ihrer Abgaben verboten hätten, s.d., fol. 414r-415v; Reichskammergerichtliches Mandat de non alienando gegen Christoph von Wrisberg als zweiten Ehemann von Lukrezia von Schloen gen. Gehlen (Kassation des Verkaufs des Guts Hüffe an Ernst Mühlart) 1580 06 28 (anderes Exemplar: 1580 06 18), fol. 14r-16r (beglaubigte Abschrift), 100r-102r, 133v-136v, 276r-278v; Reichskammergerichtliches Urteil (Kassation des reichskammergerichtlichen Mandats de non alienando gegen Christoph von Wrisberg) 1587 04 06, fol. 16v, 102r, 136v-137r (beglaubigte Abschriften), 279rv; Reichskammergerichtliche Ladung Lukrezias von Schloen gen. Gehlen (Verkauf des Guts Hüffe an Kläger (1)) 1594 05 28, fol. 103r-104r; Notariatsinstrument (Kautionsleistung des Klägers (1), als Voraussetzung für Aufhebung eines Verbots des Beklagten (2) an Untertanen des Klägers (1) im Hochstift Minden, ihre Abgaben an Kläger (1) zu entrichten) 1594 02 0 |
| 7 (beglaubigte Abschrift), fol. 152r-155v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Urteils 1604 11 08 sowie eines kaiserlichen Schutzbriefs für Kläger (1) 1604 07 15) 1605 01 08 (Original), fol. 207rv; Notariatsinstrument (Gehorsamsleistung von Beklagten (1) und (3) nach kaiserlichem Exekutorial) 1605 05 29, fol. 214rv (Original), 336r-351v; Notariatsinstrument (Appellation des Beklagten (3) gegen Tätigkeit des Grafen zur Lippe als kaiserlicher Kommissar) 1607 01 22 (beglaubigte Abschrift), fol. 503r-512v; Bericht Johann Wilhelms Herzog von Jülich[-Kleve-Berg] 1602 09 04, fol. 36r-41v (Original), 42r-45v; Bericht Ernsts [Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln 1603 12 26, fol. 110r-160v, 161r-168v (Auszug); Bericht Simons [VI.] Graf zur Lippe als kaiserlicher Kommissar 1607 07 12, fol. 292r-512v; Fürbittschreiben Maximilians Erzherzog von Österreich zugunsten des Klägers (1) 1602 05 06, fol. 30r-31v; Fürbittschreiben des Administrators von Halberstadt zugunsten des Beklagten (1) 1602 11 29, fol. 73r-78v; Fürbittschreiben Johann Lucanus' an Reichshofrat Johann Friedrich Freiherr von Hofmann zugunsten des Klägers (1), s.d., fol. 48r-49v; Aktenstücke im Zusammenhang mit Auseinandersetzung zwischen Kläger (1) und Beklagten (1) bzw. (3) vor Beklagtem (2) (unter Beteiligung Moritz' Landgraf von Hessen-Kassel als |
| Intervenient auf der Seite des Klägers (1)) 1599-1607, fol. 20r-26v (beglaubigte Abschriften), 141v-150v (beglaubigte Abschriften), 105r-107r, 192v-193r, 194v-195v, 246r-255v, 258r-263v, 428r-430v; Kartographische Darstellung von Haus Hüffe und Umgebung, mit Angaben über Verlauf der gewaltsamen Besetzung durch Beklagten (1), als Beilage zum kurfürstlich-kölnischen Bericht (kolorierte Zeichnung), fol. 158r |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Cornberg, Philipp Wilhelm von, hessischer Kammermeister und Drost in Auburg (1), Schloen gen. Gehlen, Kurt Plato von (2); Schloen gen. Gehlen, Johann Heimert von, Bruder des Beklagten (1), für ihn seine Vormünder (Westrup, Hermann von; Croes, Johann) (3) |
Beklagter/Antragsgegner: | Schloen gen. Gehlen, Kurt Plato von, Rittmeister im kaiserlichen bzw. spanischen Heer (1), später auch dessen Bruder Johann Heimert (4); Minden Hochstift, Administrator (2); Minden Hochstift, Domdekan, Senior und Kapitel (3); Cornberg, Philipp Wilhelm von (5) |
RHR-Agenten: | Kläger (3): Holz, Joachim von, Dr. iur. (Vollmacht 1605 06 28, Original, fol. 216r-217v); Beklagte (3): Holz, Joachim von, Dr. iur. (1607) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) führt aus, Beklagter (1) habe im Jahr 1599 das von Kläger (1) erworbene Gut Hüffe in der Grafschaft Ravensberg unter Anwendung von Gewalt in seinen Besitz gebracht. Zwar habe der Herzog von Jülich[-Kleve-Berg] als zuständige Obrigkeit das Gut zurückerobern lassen, durch die Kampfhandlungen seien jedoch zahlreiche Schäden an den Gebäuden entstanden. Zudem habe Beklagter (1) einen Überfall auf Kläger (1) verübt. Nach diesen Vorfällen habe Kläger (1) ein Strafverfahren gegen Beklagten (1) vor Beklagtem (2) als dessen Obrigkeit einzuleiten versucht. Beklagter (2) habe Beklagten (1) jedoch ausgesöhnt und die Klage abgewiesen. Später hätten Beklagte (2) und (3) auf Antrag von Beklagtem (1) Güter und Einkünfte des Klägers (1) im Stift Minden beschlagnahmen lassen. Kläger (1) bittet um ein kaiserliches Patent zur Verhaftung des Beklagten (1), darüber hinaus um kaiserliche Mandate sine clausula gegen Beklagte (2) und (3), später auch Beklagten (4), die beschlagnahmten Güter freizugeben und den Landfrieden zu wahren. Nach einem kaiserlichen Urteil zu seinen Gunsten verweist Kläger (1) auf die Weigerung der Beklagten (1) und (3), das Urteil zu vollziehen, sowie auf weitere Übergriffe. Kläger (1) beantragt einen kaiserlichen Geleitbrief, außerdem die Vollstreckung des Urteils durch eine kaiserliche Kommission. In |
| der Sache beruft sich Kläger (1) darauf, das Gut Hüffe gehöre - mit Ausnahme des Zehnts und einer Mühle, die Mindisches Lehen seien - zum Allodialeigentum der Familie Schloen. Dem vorletzten Inhaber Johann von Schloen sei in einem Erbteilungsvertrag von 1529 ausdrücklich garantiert worden, frei über das Gut verfügen zu können. Der Verkauf Hüffes durch Lukrezia, die Tochter Johanns von Schloen, an Kläger (1) sei daher rechtmäßig gewesen. Zwar habe Ernst von Schloen, ein Neffe Johanns, wegen eines früheren Verkaufs des Guts durch Lukrezia am Reichkammergericht ein Mandat erwirkt, in dem Verkäufe verboten worden seien. Dieses Mandat sei jedoch wieder kassiert worden. Mit dem Zehnt und der Mühle in Hüffe sei Kläger (1) ebenso wie die beiden Ehemänner Lukrezias von Schloen Ludecke Ledebur und Christoph von Wrisberg durch den jeweiligen Bischof von Minden belehnt worden. Beklagte (3) machen geltend, das Gut Hüffe sei Mindisches Lehen. Als solches habe es von Johann von Schloen nicht seiner Tochter Lukrezia vermacht werden dürfen, sondern an den nächsten Agnaten übergeben werden müssen. Die Brüder Johanns von Schloen hätten deswegen ein Verfahren vor dem Lehengericht des Stifts Minden eingeleitet, das noch nicht abgeschlossen sei. Der Verkauf des Guts an Kläger (1) sei nichtig, da er während eines laufenden Rechtsverf |
| ahrens um den fraglichen Besitz erfolgt sei. Mit dem Zehnt und der Mühle in Hüffe seien die Ehemänner Lukrezias von Schloen nur für deren Lebenszeit belehnt worden. Nach ihrem Tod hätten die Lehensstücke an Beklagte (1) und (4) verliehen werden müssen. Beklagte (3) werfen Kläger (1) gewaltsame Übergriffe auf Güter und Untertanen des Stifts Minden vor. Gegen die Tätigkeit des Grafen zur Lippe als kaiserlicher Kommissar zur Vollstreckung des kaiserlichen Urteils appellieren sie an den Kaiser. Beklagten (1), jetzt Kläger (2), reicht seinerseits Klage gegen Kläger (1), jetzt Beklagten (5), ein, da Beklagter (5) Besitzrechte des Klägers (2) in der Hedemer Mark im Stift Minden verletzt habe. Die Vormünder des Beklagten (4), jetzt Kläger (3), reichen ebenfalls eine eigenständige Klage gegen Kläger (1) = Beklagter (5) ein. Darin führen sie aus, das Verfahren um die Vererbung des Guts Hüffe an Lukrezia von Schloen vor dem Lehengericht des Stifts Minden sei noch nicht abgeschlossen. Verfahrensgegner sei nun Beklagter (5) als jetziger Inhaber des Guts. Kläger (3) bitten, dieses Verfahren durch eine kaiserliche Kommission zu Ende führen zu lassen. Gegen diesen Antrag wendet Beklagter (5) ein, das Verfahren vor dem Lehengericht sei als erledigt zu betrachten. Statt dessen sei die Auseinandersetzung um die Rechte an dem Gut H |
| üffe (in petitorium) am RKG rechtshängig. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagte (3), Kläger (2) und Beklagten (5) gewalttätige Übergriffe zu verbieten, außerdem Beklagtem (5) die Rückgabe der Lehengüter des Klägers (2) im Stift Minden zu befehlen 1602 05 18, fol. 256r-257v; Kaiserliches Schreiben um Bericht an [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln sowie [Johann Wilhelm] Herzog von Jülich[-Kleve-Berg] 1602 07 26, fol. 32r-33v (Konzept), 114v (Kurfürst von Köln); Kommunikation des Berichts der Beklagten (3) sowie des Fürbittschreibens des Administrators von Halberstadt zugunsten des Beklagten (1) an Kläger (1) 1603 11 12 (Vermerke), fol. 66v, 72v, 78v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten (3), Beklagten (1) die Rückgabe des Hauses Hüffe an Kläger (1) zu befehlen und die beschlagnahmten Güter des Klägers (1) freizugeben 1604 05 11, fol. 169r-174v (Konzept), 175r-180v; Kaiserliches Urteil (Verurteilung der Beklagten (1) und (3) zur Rückgabe des Hauses Hüffe an Kläger (1), zur Leistung von Schadensersatz und Kaution) 1604 11 08, fol. 199r-200v (Konzept), 209r-210v, 328r-329v; Kaiserliches Exekutorial an Beklagte (1) und (3) (Vollzug des kaiserlichen Urteils 1604 11 08) 1605 05 22 (getilgt: 1605 03 15), fol. 211r-213v (Konzept), 330r-335v (Datierung: 1605 03 15); Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Simon [VI.] Graf zur Lippe und Ernst Graf von [Holstein-]Schauenbu |
| rg zur Vollstreckung des kaiserlichen Urteils 1604 11 08 1606 05 19, fol. 234r-237v (Konzept), 322r-367v (Lippe, mit Beilagen); Kommunikation der Einwände des Beklagten (5) gegen Kommissionsantrag der Kläger (3) an Kläger (3) 1606 05 19 (Vermerk), fol. 229v; Kommunikation des erneuten Kommissionsantrags der Kläger (3) an Beklagten (5) 1607 02 05 (Vermerk), fol. 243v |
Umfang: | fol. 1-516; Akten unvollständig |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1638 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286888 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|