AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-4 Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Solms[-Münsterberg], Georg Eberhard Graf von; Auseinandersetzung wegen Entschädigung für gräflich-neuenahrische Güter im Kurfürstentum Köln, 1601 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-4
Titel:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Solms[-Münsterberg], Georg Eberhard Graf von; Auseinandersetzung wegen Entschädigung für gräflich-neuenahrische Güter im Kurfürstentum Köln
Entstehungszeitraum:1601

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von, für ihn Köln Erzstift, Koadjutor
Beklagter/Antragsgegner:Solms[-Münsterberg], Georg Eberhard Graf von
Gegenstand - Beschreibung:Der Koadjutor erinnert an die Auseinandersetzung zwischen den verwitweten Gräfinnen von Neuenahr auf der einen und [Werner] Graf von [Salm-]Reifferscheid auf der anderen Seite um die Herrschaft Bedburg. Inzwischen sei die letzte Gräfin von Neuenahr[, Anna Walburga,] gestorben. Sie habe testamentarisch Beklagten zum Erben eingesetzt und die Generalstaaten der Vereinigten Niederlande zu Testamentsvollstreckern bestimmt. Beklagter habe das Erbe angenommen. Er fordere für die im Erzstift Köln gelegenen Güter der Verstorbenen eine Entschädigung in Höhe von 53.743 Reichstalern. Diese Summe sei angesichts des desolaten wirtschaftlichen Zustands des Erzstifts Köln nicht zu beschaffen; das Kölner Domkapitel habe sich als unzuständig erklärt. Beklagter habe sich an die Generalstaaten um Hilfe gewandt, die bereits eine Kommission zur militärischen Vollstreckung seiner Forderung eingesetzt hätten. Der Koadjutor bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagten, seine Ansprüche nicht militärisch durchzusetzen, sondern vor dem Kaiser oder einer kaiserlichen Kommission zu verfolgen. Beklagter solle angedroht werden, ihn andernfalls in die Reichsacht zu erklären.
Umfang:fol. 89-101
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1631
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286906
 

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