Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-6 |
Titel: | Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Pfalz, Amalia Kurfürstin von; Auseinandersetzung wegen Beschlagnahme des Archivs des Erzstifts, auch Bündnis mit Generalstaaten; Erlaß eines kaiserlichen Mandats |
Entstehungszeitraum: | 1602 - 1607 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von (1); Köln Erzstift, Koadjutor (2); Köln Erzstift, Domkapitel (3) |
Beklagter/Antragsgegner: | Pfalz, Amalia Kurfürstin von, Witwe, geb. Gräfin von Neuenahr (1); Bentheim-[Tecklenburg], Arnold [II.] Graf von (2); später dessen Witwe [Bentheim-Tecklenburg, Magdalena Gräfin von] und Erben (3) |
RHR-Agenten: | Kläger (1) und (2): Rham, Eberhard (1602) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger (1) bringt vor, sein abgesetzter Vorgänger Gebhard [II.] Truchseß von Waldburg habe 1583 das Archiv des Erzstifts Köln Adolf Graf von Neuenahr zur Verwahrung übergeben, der die Akten verabredungswidrig in die Niederlande gebracht habe. Beklagte (1) und (2) seien die Erben des Grafen von Neuenahr. Sie hätten das Archiv, anstatt es an Kläger (1) zurückzugeben, von den Generalstaaten der Vereinigten Niederlande beschlagnahmen lassen und die Freigabe von ihrer Investitur in die kurfürstlich-kölnischen Lehen der Grafen von Neuenahr abhängig gemacht. Kläger (1) bittet um ein kaiserliches Mandat mit Androhung der Reichsacht gegen Beklagte (1) und (2), das Archiv freizugeben und Forderungen gegenüber dem Erzstift nur auf dem Rechtsweg und innerhalb des Reichs zu verfolgen. Nach der Rückgabe des Archivs beschuldigt Kläger (2) in seinem und im Namen von Kläger (1) Beklagten (2), seine Ansprüche auf die neuenahrischen Lehengüter unter Einschaltung der Generalstaaten zu verfolgen. Kläger (2) beantragt ein Mandat gegen Beklagten (2), später gegen Beklagte (3), alle Absprachen mit den Generalstaaten zu kassieren und den Rechtsweg nicht zu verlassen. Kläger (3) schließt sich dieser Klage an. Beklagte (3) wenden gegen das kaiserliche Mandat ein, das Reichskammergericht habe bereits 1602 in der Auseinandersetzung ein Mand |
| at erlassen und sei daher zuständig. Außerdem gebe es keine einschlägigen Absprachen mit den Generalstaaten. Beklagte (3) bitten, Kläger (1) dazu zu veranlassen, sie in das Erbe der Grafen von Neuenahr einzusetzen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an Beklagten (2), Beschlagnahme des Archivs unverzüglich aufheben zu lassen und Ansprüche gegen Kläger (1) nur auf dem Rechtsweg zu verfolgen 1602 06 05, fol. 134r-137v; Kaiserliches Mandat gegen Beklagten (2) (Kassation der Absprachen mit den Generalstaaten der Vereinigten Niederlande und Weisung auf den Rechtsweg) 1605 11 10, nach Tod von Beklagtem (2) adressiert Beklagter (3), fol. 115r-120v |
Umfang: | fol. 109-141; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1637 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286908 |
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