AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-11 Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Pfandschaftsvertrag von 1444; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, 1602-1609 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 40-11
Titel:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von contra Köln Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Pfandschaftsvertrag von 1444; Einsetzung einer kaiserlichen Kommission
Entstehungszeitraum:1602 - 1609
Darin:Exemtionsprivileg Kaiser Karls IV. für Erzbischöfe von Köln 1376 05 31, fol. 348r-349v; Bescheid Kaiser Karls V. in Auseinandersetzung zwischen Adolf [III. von Schauenburg] Kurfürst von Köln und Stadt Köln (Auszug, Einsetzung eines Schiedsgerichts betreffend) 1550 06 14, fol. 263r-264v (vollständiges Exemplar: K. 32 fol. 307r-309v); Urteil Kaiser Karls V. in Auseinandersetzung zwischen Adolf [III. von Schauenburg] Kurfürst von Köln und Stadt Köln (Darlehensverträge, Zölle, Bautätigkeit am Rhein) 1550 12 30, fol. 265r-266v; Kommissionsauftrag Kaiser Karls V. an kaiserlichen Kriegskommissar für Oberdeutschland und königlich-spanischen Statthalter in Luxemburg Johann von Lier sowie Eberhard Ruden (Beweisaufnahme in Frage der umstrittenen Rechnungslegung infolge der Pfändungsurkunde von 1444, Einnahme des Augenscheins und Vermittlung eines Vergleichs in Streit um Baurechte am Rhein) 1551 03 03, fol. 267r-268v; Erneuerung der kaiserlichen Kommission 1551 [03 03] durch Kaiser Rudolf II., Auftrag an Daniel [Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz und Jakob [III. von Eltz] Kurfürst von Trier 1581 03 02, fol. 271r-273v; Ermahnung Kaiser Rudolfs II. an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, sich vor kaiserlicher Kommission einzulassen 1581 11 07, fol. 194r-199v, 269r-270v (Auszug); Erneuerung der kaiserlichen Kommission 15
51 [03 03] durch Kaiser Rudolf II., Auftrag an Daniel [Brendel von Homburg] Kurfürst von Mainz und Johann [VII. von Schönenberg] Kurfürst von Trier 1581 11 10, fol. 275r-278v; Notariatsinstrument (Zustellung der kaiserlichen Ladung 1605 12 29 an Beklagte) 1606 02 02 (Ausfertigung), fol. 313rv; Notariatsinstrument (Vollmacht der Landstände des Erzstifts Köln für Eberhard Rham zur Kündigung des Vertrags von 1473 [06 05] zwischen [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von Köln sowie Domdekan, Domkapitel und Landständen des Kurfürstentums Köln auf der einen sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Köln auf der anderen Seite 1606 08 01 (Ausfertigung), fol. 255rv; Vollmacht der Beklagten für Syndicus der Stadt Köln Dr. iur. Johann Michael Cronenburg zur Übergabe der forideklinatorischen Einreden der Beklagten 1606 04 06 (Ausfertigung), fol. 296r-297v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köln Erzstift, [Ernst Herzog von Bayern] Kurfürst von
Beklagter/Antragsgegner:Köln Stadt, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Kläger: Rham, Eberhard (1604)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erinnert an die Auseinandersetzung zwischen den Parteien um einen Pfandschaftsvertrag von 1444 und die darin vorgeschriebene jährliche Rechnungslegung der Stadt über die verpfändeten Rechte bzw. Einkünfte (Mühlentafel, Fettwaage, Pfortenzoll). Kaiser Karl V. habe eine kaiserliche Kommission eingesetzt, die 1581 und 1591 erneuert worden sei. Angesichts des Kölner Kriegs habe die Kommission ihre Arbeit nicht aufnehmen können. Beide damals zu Kommissaren ernannten Kurfürsten seien inzwischen gestorben. Kläger bittet, die Kommission zu erneuern. Darüber hinaus sollten Beklagte aufgefordert werden, die Rechte der Kurfürsten von Köln aus einem Privileg Kaiser Karls IV. zu beachten und ihre Übergriffe auf Bedienstete des Erzstifts einzustellen. Angesichts der Einwände der Beklagten gegen die Kommission bittet Kläger später, den Prozeß am Kaiserhof durchführen zu lassen und Beklagte anzuweisen, gemäß einem Urteil Kaiser Karls V. über ihre Einkünfte Rechnung zu legen. Die Stadt habe sich in dem Prozeß vor Kaiser Karl V. eingelassen, so daß der Kaiser zuständig sei. Beklagte erheben Einwände gegen die Ernennung der Kurfürsten von Mainz und Trier zu kaiserlichen Kommissaren. Angesichts des gemeinsamen Vorgehens der vier rheinischen Kurfürsten in Zollfragen sei deren Unparteilichkeit nicht gewährleistet. Darüber hina
us erheben Beklagte forideklinatorische Einreden. Das Verfahren vor Kaiser Karl V. sei von den Vorgängern des Klägers nicht weitergeführt worden und damit erledigt. Kraft einer Vereinbarung zwischen Stadt und Kurfürstentum Köln aus dem Jahr 1473 sei ein Austragsgericht zuständig. Die Kündigung der Vereinbarung durch Kläger und das Kölner Domkapitel sei nicht wirksam, da die Austräge keinesfalls, wie von Kläger und dem Domkapitel geschehen, als schädlich bezeichnet werden könnten. Beklagte bitten, die ergangene Ladung zu kassieren und Kläger an die zuständigen Instanzen zu verweisen.
Entscheidungen:Weiterleitung des Antrags des Klägers auf Erneuerung der kaiserlichen Kommission vom Geheimen Rat an Reichshofrat 1602 03 08 (Vermerk), fol. 350v; Kaiserliches Schreiben um Bericht an Beklagte 1602 03 18 (Vermerk), fol. 350v; Erneuerung der kaiserlichen Kommission 1581 [03 02], [Auftrag an Johannes Adam von Bicken Kurfürst von Mainz und Lothar von Metternich Kurfürst von Trier] 1602 03 18 (Vermerk), nach Tod Johannes Adams [von Bicken] Kurfürst von Mainz transkribiert auf dessen Regierungsnachfolger [Johann Schweikhart von Kronberg] 1604 05 26, fol. 350v, 338r-339v; Kaiserliche Ermahnung an [Johannes Adam von Bicken] Kurfürst von Mainz und [Lothar von Metternich] Kurfürst von Trier als kaiserliche Kommissare, Kommission zügig durchzuführen 1602[?] 03 18, fol. 346rv; Kaiserlicher Bescheid für Kläger (Abweisung des Antrags auf Transkription der Kommission, Parteilichkeitsvorwürfe der Beklagten) 1605 02 25, fol. 340r-341v; Zustellung der Parteilichkeitsvorwürfe der Beklagten gegenüber den Kommissaren an Kläger 1605 11 11 (Vermerk), fol. 332v; Zustellung der forideklinatorischen Einreden der Beklagten an Kläger 1606 05 05 (Vermerk), fol. 295v; Zustellung der Replik des Klägers auf forideklinatorische Einreden der Beklagten an Beklagte 1607 07 17 (Vermerk), fol. 292v; Zustellung der Vollmacht des Agenten des Klägers
an Abgesandte der Beklagten 1608 12 15 (Vermerk), fol. 256v; Zustellung der Duplik der Beklagten an Kläger 1609 10 08 (Vermerk), fol. 251v
Umfang:fol. 182-351; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1639
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4286913
 

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