AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 42-18 Cornari, Georg contra Saalfeld Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Ausweisung;, 1613-1618 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 42-18
Titel:Cornari, Georg contra Saalfeld Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Ausweisung;
Entstehungszeitraum:1613 - 1618
Darin:Bescheid Johanns Herzog von Sachsen[-Weimar] an Antragsteller bzw. Kläger (Bestätigung seiner Amtsenthebung) 1604 11 08, fol. 757v; Notariatsinstrument (Protest des Antragstellers bzw. Klägers gegen seine Ausweisung) 1606 02 04, fol. 793r-794v (Original), 755rv; Bescheinigung der Ratskanzlei Saalfeld (erneute Ausweisung des Antragstellers bzw. Klägers aus der Stadt gemäß Urteil der Regierung Sachsen-Altenburgs) 1613 07 10, fol. 754rv, 769rv; Bescheinigung der kurfürstlich-sächsischen Kammerkanzlei (Ausweisung des Antragstellers bzw. Klägers aus Kurfürstentum Sachsen) 1614 06 07, fol. 753rv, 770rv, 779r-780v, 781rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Cornari, Georg, Bürger der Stadt Saalfeld
Beklagter/Antragsgegner:Saalfeld Stadt, Bürgermeister und Rat (1), Sachsen, [Johann Georg I.] Kurfürst von (2); Sachsen-Altenburg, herzogliche Regierung (3)
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller bzw. Kläger bringt vor, nach seiner Konversion zum Katholizismus von Beklagten (1) inhaftiert und anschließend aus der Stadt ausgewiesen worden zu sein. Zum Katholizismus sei Antragsteller bzw. Kläger konvertiert, nachdem er vom Konsistorium in Weimar wegen Unzucht aus seinem Predigeramt entlassen worden sei. Auch durch eine Klage vor dem herzoglich-sachsen[-weimarischen] Hofgericht in Jena habe er die Entlassung nicht rückgängig machen können. Antragsteller bzw. Kläger macht geltend, eine Konversion sei kein zureichender Grund für eine Ausweisung, und bittet zunächst um einen kaiserlichen Geleitbrief, später um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagte (1) und (2) bzw. (3), ihn in die Stadt zurückkehren zu lassen und ihm seinen Besitz zurückzugeben. Aus den Akten geht hervor, daß Kläger wegen Verletzung seines kaiserlichen Schutzbriefs und wegen verweigerter Justiz durch Beklagte (2) auch Mandatsklage vor dem RKG erhebt.
Entscheidungen:Kaiserlicher Schutzbrief für Antragsteller bzw. Kläger 1614 02 26, fol. 782rv; Kaiserliches Schreiben um Bericht an [Johann Georg I.] Kurfürst von Sachsen 1614 09 02, wiederholt 1615 04 03, wiederholt 1616 01 07, fol. 774r-775v, 772r-773v, 764r-765v; Abweisung des Mandatsantrags des Antragstellers bzw. Klägers 1618 05 29 (Vermerk), fol. 763v; Kaiserliches Fürbittschreiben an Johann Ernst Herzog von Sachsen[-Weimar] zugunsten des Antragstellers bzw. Klägers 1618 11 05, fol. 749r-750v
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1648
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4287622
 

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