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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-7 Konstanz Hochstift, Bischof; Bitte um kaiserliches Schreiben an Eidgenossenschaft wegen Jurisdiktionsrechten über Herrschaft Arbon, 1628 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43 Reich, Köln, Calandrini, Cellarius, Compensis, Konstanz, Castner, Coeschot, Casati, Coronin, Cos, Finixius, Caporiacco, Columbani, Clodt, Cludius, Carlier, Coronin, Creitzenacher, Cappallan, Cranitzer, Crabath, Castell, Courtius, Cimon, Chemilleret, Kraus, Copp
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-7 |
Titel: | Konstanz Hochstift, Bischof; Bitte um kaiserliches Schreiben an Eidgenossenschaft wegen Jurisdiktionsrechten über Herrschaft Arbon |
Entstehungszeitraum: | 1628 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Konstanz Hochstift, Bischof |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller führt aus, sein Amtsvorgänger habe vor dem Stadtgericht in Arbon gegen die Sankt Gallener Bürger Gottfried und Wolfgang Schobinger geklagt, da sie ohne Erlaubnis in Arbon und damit auf dem Boden des Hochstifts Konstanz Soldaten geworben und einquartiert hätten. Der Prozeß habe mit einer Verurteilung der Schobinger zu einer Geldstrafe geendet. Anstatt sich dem Urteil zu unterwerfen, hätten sich die Schobinger an die sieben regierenden Orte der Eidgenossenschaft gewandt, die sich ihrer angenommen hätten. In einem Vergleich sei vereinbart worden, das Verfahren zunächst vor das weltliche Hofgericht des Hochstifts Konstanz zu bringen; eine Appellation gegen dessen Urteil an die sieben Orte solle möglich sein. Das Hofgericht habe das Urteil des Stadtgerichts in Arbon bestätigt. Die Schobinger hätten gegen dieses Urteil appelliert und in der Eidgenossenschaft ein Urteil zu ihren Gunsten erwirkt; Antragsteller sei zur Erstattung der Gerichtskosten verurteilt worden. Antragsteller argumentiert, mit der Herrschaft Arbon von Kaiser und Reich belehnt zu sein. Damit sei er zugleich Inhaber der Jurisdiktion. Die Beteiligung der Eidgenossenschaft fördere darüber hinaus das Eindringen des Zwinglianismus nach Arbon. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Schreiben an die regierenden Orte der Eidgenossenschaft, di |
| e Rechte des Bischofs von Konstanz zu respektieren. |
Umfang: | fol. 57-60 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1658 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288752 |
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