AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-21 Cappellan, Hans Wilhelm contra Hessen[-Kassel], Wilhelm [V.] Landgraf von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;, 1630-1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-21
Titel:Cappellan, Hans Wilhelm contra Hessen[-Kassel], Wilhelm [V.] Landgraf von; Auseinandersetzung wegen Schuldforderung;
Entstehungszeitraum:1630 - 1631
Darin:Vollmachten Moritz' Landgraf von Hessen[-Kassel] für Heinrich Ludwig Scheffer zur Aufnahme diverser Kredite 1611-1621 (beglaubigte Abschriften), fol. 166r-175v; Schuldurkunde Heinrich Ludwig Scheffers über 10.000 Gulden zugunsten der Erben von Hans Schalier 1620 04 20 (beglaubigte Abschrift), fol. 164r-165v; Verzeichnis der von Heinrich Ludwig Scheffer für Moritz Landgraf von Hessen[-Kassel] aufgenommenen Kredite, bestätigt durch Moritz Landgraf von Hessen[-Kassel] 1628 09 25 (beglaubigte Abschrift), fol. 176r-177v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Cappellan, Hans Wilhelm
Beklagter/Antragsgegner:Hessen[-Kassel], Wilhelm [V.] Landgraf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, sein Schwiegervater Heinrich Ludwig Scheffer habe während seiner Zeit als landgräflich-hessen-kasselischer Kammermeister im Auftrag von Moritz Landgraf von Hessen[-Kassel], aber unter seinem eigenen Namen, mehrere Kredite aufgenommen. Seit der Übertragung der Regierung durch Moritz an Beklagten im Jahr 1627 seien die Zinszahlungen ins Stocken geraten, so daß die Gläubiger ihre Forderungen nun bei Kläger als Ehemann der Erbin Heinrich Ludwig Scheffers einzuklagen versuchten. Obwohl Moritz Landgraf von Hessen[-Kassel] seine und seiner Erben Verpflichtung zur Rückzahlung der Kredite anerkannt habe, sei Beklagter nicht bereit, die von den Gläubigern geforderten 46.552 Reichstaler zuzüglich ca. 30.940 Reichstaler rückständiger Zinsen zu begleichen. Kläger bittet um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, die fragliche Summe unverzüglich bereitzustellen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Beklagten, Forderungen des Klägers zu befriedigen oder gegebenenfalls Einwände vorzubringen 1631 03 14, fol. 182r-183v
Umfang:fol. 161-183
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1661
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288766
 

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