AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-25 Castell [in Rüdenhausen], Gottfried Graf von contra Giech, [Hans] Joachim von; Auseinandersetzung wegen Lehens;, 1631 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 43-25
Titel:Castell [in Rüdenhausen], Gottfried Graf von contra Giech, [Hans] Joachim von; Auseinandersetzung wegen Lehens;
Entstehungszeitraum:1631
Darin:Bescheid des Dompropsts von Bamberg (Johann Christoph Neunstetten gen. Stürmer) (Aufhebung der Beschlagnahme des Zehnts gegen Kautionsleistung der Beklagten) 1631 07 07, fol. 206r-207v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Castell [in Rüdenhausen], Gottfried Graf von; Castell [in Remlingen], Wolfgang Georg Graf von
Beklagter/Antragsgegner:Giech, [Hans] Joachim von; Giech, Wilhelm von; Giech, Hans Christoph von; Giech, Wolf Achaz von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten, der zur Grafschaft Castell gehörende Große und Kleine Zehnt von Burgellern sei als Mannlehen an Hans Georg von Giech und seine männlichen Leibeserben verliehen worden. Nach dessen Tod habe sein Sohn Hans Erhard die Einkünfte aus dem Lehen eingezogen. Mit dem Tod Hans Erhards, der keine Söhne gehabt habe, sei das Lehen an die Grafen von Castell zurückgefallen. Deswegen hätten Kläger den Dompropst von Bamberg als zuständige Obrigkeit um die Auszahlung der Einkünfte gebeten. Vor dem Dompropst hätten jedoch auch Beklagte Ansprüche erhoben und geltend gemacht, bei dem Lehen handle es sich um ein Stammlehen der Familie von Giech, das ihnen als Agnaten Hans Erhards von Giech zustehe. Mit einem Dekret des Dompropsts sei die Auseinandersetzung an die zuständigen Gerichte verwiesen worden. Für die Zwischenzeit habe der Dompropst die Auszahlung der Einkünfte an Beklagte gegen Kaution angeordnet. Kläger bitten, eine kaiserliche Kommission mit der Durchführung eines Kompromißverfahrens zu beauftragen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Bischof von Würzburg zu Güte und Recht 1631 12 15, fol. 208r-209v
Umfang:fol. 203-210
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1661
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288770
 

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