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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-2 Danne, Joachim contra Stralsund Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Raubs, auch wegen Rechtsverweigerung;, 1544-1545 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44 Degler, Danne, Dettighofen, Dietrich, Deven, Delphin, Bremen, Dreyling, Diethmar, Dienkelsbühl, Dinsing, Damm, Dietherr, Degenberg, Decken, Duffner, Dormentz, Diemantstein, Dachenhausen, Denstedt, Bromm, Dulzig, Court, 1544-1610 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-2 |
Titel: | Danne, Joachim contra Stralsund Stadt, Bürgermeister und Rat; Auseinandersetzung wegen Raubs, auch wegen Rechtsverweigerung; |
Entstehungszeitraum: | 1544 - 1545 |
Darin: | Fürbittschreiben Albrechts [II. von Brandenburg] Kurfürst von Mainz zugunsten des Klägers bzw. Antragstellers 1545 [04 08], fol. 4rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Danne, Joachim, Untertan des Erzstifts Magdeburg |
Beklagter/Antragsgegner: | Stralsund Stadt, Bürgermeister und Rat (1); Lübeck Stadt, Bürgermeister und Rat (2) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bzw. Antragsteller bringt vor, er habe sich nach seiner Tätigkeit in der königlich-schwedischen Armee der kaiserlichen Armee anschließen wollen. Da seine Ausrüstung bei den Schweden zurückgeblieben sei, habe er ein Schiff ausgestattet, um französische und schottische Schiffe vor Kopenhagen aufzubringen. Beklagte (1) hätten ihn und seine Mannschaft überfallen, das Schiff samt Ausrüstung in ihren Besitz gebracht und die Besatzung verhaftet. Kläger bzw. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte (1), das Schiff zurückzugeben und die Verhafteten freizulassen. Gegen Antragsgegner (2) erhebt Kläger bzw. Antragsteller den Vorwurf, ihm kein Geleit zur Verfolgung seiner Ansprüche gegen Untertanen der Stadt zu gewähren und keine Prozesse gegen sie einzuleiten. Antragsgegner (2) wenden ein, Kläger bzw. Antragsteller das Betreten ihres Hoheitsgebiets wegen eines auf offener See begangenen Raubs verboten zu haben. Um seine Ansprüche an Untertanen der Stadt gerichtlich zu verfolgen, stehe es Kläger bzw. Antragsteller frei, einen Anwalt zu bevollmächtigen. Antragsgegner (2) bitten, Kläger bzw. Antragsteller abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Aufforderung an Beklagte (1), das eingezogene Schiff an Kläger bzw. Antragsteller zurückzugeben und die Besatzung freizulassen 1544 10 28, fol. 6r-10v; Kaiserlicher Befehl an Antragsgegner (2), Kläger bzw. Antragsteller Rechtsverfahren zu ermöglichen 1544 11 22, fol. 5r-11v |
Umfang: | fol. 2-11 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1575 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288839 |
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