AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-20 Denstedt, Balthasar der Jüngere von; Bitte um kaiserliches Promotorial, auch kaiserlichen Geleitbrief;, 1582-1583 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-20
Titel:Denstedt, Balthasar der Jüngere von; Bitte um kaiserliches Promotorial, auch kaiserlichen Geleitbrief;
Entstehungszeitraum:1582 - 1583
Darin:Vertrag zwischen Stadt Erfurt und [Friedrich III.] Kurfürst von Sachsen 1492, Art. 15 (Zuständigkeit für Verfahren gegen Bürger und Untertanen der Stadt), fol. 520r; Akten aus Verfahren Erfurt Stadt contra Antragsteller sowie Milwitz, Ilgen, bzw. dessen Witwe, wegen Ungehorsams und Beleidigung vor dem herzoglich-sächsischen Statthalter und den Räten in Weimar 1579-1582, fol. 404r-409v, 412r-414v, 422r-509r, 512r-515v, 522r-532v, 543r-544v, 551r-554v, 568r-569v; Fürbittschreiben Augusts Kurfürst von Sachsen zugunsten der Stadt Erfurt 1582 11 22, fol. 543r-562v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Denstedt, Balthasar der Jüngere von, aus Erfurt
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller führt aus, der Rat der Stadt Erfurt habe ein kaiserliches Patent gegen ihn und den inzwischen verstorbenen Ilgen Milwitz erwirkt, woraufhin beide in Weimar inhaftiert worden seien. Anschließend habe der Rat sie vor der herzoglich-sächsischen Regierung in Weimar wegen Ungehorsams und Beleidigung anklagen lassen. Seit Antragsteller in einem Zwischenbescheid der Regierung zur Beweisführung zugelassen worden sei, verzögere der Rat das Verfahren, so daß Antragsteller seine Unschuld bisher nicht habe beweisen können. Antragsteller leugnet die ihm vorgeworfenen ehrverletzenden Angriffe auf den Rat. Er habe lediglich Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht, da der Rat ihn im Wissen um seine Unschuld wegen Totschlags vor dem kurfürstlich-mainzischen Hofgericht in Erfurt habe anklagen lassen. Antragsteller bittet um ein kaiserliches Promotorial an die herzoglich-sächsische Regierung in Weimar, das Verfahren mit der Prüfung der Beweise des Antragstellers fortzusetzen, außerdem um einen kaiserlichen Geleitbrief. In seiner Stellungnahme beruft sich der Rat der Stadt Erfurt darauf, daß Antragsteller aus der Haft in Weimar geflohen sei und das fragliche Verfahren selbst verschleppt habe. Der Rat bittet, den kaiserlichen Geleitbrief zu kassieren.
Entscheidungen:Abweisung des Antragstellers 1582 08 28 (Vermerk), fol. 571v; Kaiserlicher Geleitbrief, befristet auf ein Jahr, für Antragsteller 1582 09 04, fol. 565v (Vermerk), fol. 416r-418v, 547r-550v; Kaiserliches Promotorial an herzoglich-sächsische Regierung in Weimar 1582 09 04, fol. 563rv (Konzept), 420rv, 545r-546v; Kaiserlicher Bescheid an Stadt Erfurt (Bestätigung des kaiserlichen Geleitbriefs für Antragsteller) 1583 01 28, fol. 403rv
Umfang:fol. 403-571; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1613
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288857
 

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