AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-25 Dinkelsbühl Stadt, Bürgermeister und Rat contra Oettingen[-Oettingen], Gottfried Graf von; Auseinandersetzung wegen Patronatsrechts, Religionsausübung, Jurisdiktion;, 1600-1610 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 44-25
Titel:Dinkelsbühl Stadt, Bürgermeister und Rat contra Oettingen[-Oettingen], Gottfried Graf von; Auseinandersetzung wegen Patronatsrechts, Religionsausübung, Jurisdiktion;
Entstehungszeitraum:1600 - 1610
Darin:Reichskammergerichtliches Mandat gegen Beklagten, erwirkt von Kläger (Bautätigkeit des Beklagten im Pfarrhof in Schopfloch) 1600 07 07, fol. 704r-709v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Befehls von 1605) 1606 01 24 (Original), fol. 652rv; Fürbittschreiben des Bischofs von Augsburg zugunsten der Kläger 1600 05 10, fol. 753r-754v; Fürbittschreiben Maximilians Erzherzog von Österreich zugunsten der Kläger 1605 07 31, wiederholt 1606 06 21, wiederholt 1607 04 09, fol. 662r-666v, 650r-651v, 606r-613v; Fürbittschreiben Leopolds [V.] Erzherzog von Österreich zugunsten der Kläger 1610 09 20, fol. 593r-597v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dinkelsbühl Stadt, Bürgermeister und Rat
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen[-Oettingen], Gottfried Graf von
RHR-Agenten:Kläger: Rebmann[, Johann Martin, Dr. (?)] (1606)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichten, Beklagter habe im Jahr 1598 den von Kläger ernannten katholischen Pfarrer im Dorf Schopfloch vertrieben und an seiner Stelle einen protestantischen Prädikanten eingestellt. Darüber hinaus habe er von Kläger den Ausbau des Pfarrhofs verlangt und nach ihrer Weigerung das dem Dinkelsbühler Spital zustehende Zehntgetreide ausdreschen und verkaufen lassen. Beklagter habe außerdem die Schopflocher Heiligengüter in seine Gewalt gebracht, den alten Kalender wieder eingeführt und bisher unübliche Abgaben von den Untertanen erhoben. Kläger machen geltend, das Patronatsrecht über die Pfarre in Schopfloch stehe seit 1499 dem Spital Zum Heiligen Geist in Dinkelsbühl zu und sei auch stets ausgeübt worden. Darüber hinaus beanspruchen Kläger die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit über den Pfarrhof in Schopfloch. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten Dieser solle den Prädikanten wieder entlassen, das ausgedroschene Zehntgetreide ersetzen und seine Übergriffe auf die Rechte der Kläger und die katholische Religionsausübung in Schopfloch einstellen. Angesichts der Einwände des Beklagten beharren Kläger auf der Zuständigkeit des Kaisers und beantragen die Verurteilung des Beklagten zu der im kaiserlichen Mandat von 1601 für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung, ein verschärftes Man
dat sowie die Wiedereinsetzung in alle ihre Rechte. Kläger wenden sich auch an den Präsidenten des kaiserlichen Geheimen Rats Georg Ludwig Landgraf von Leuchtenberg. Beklagter erhebt forideklinatorische Einreden. Zum einen sei in Religionsangelegenheiten das RKG zuständig, wie auch benachbarte Territorialherren in ähnlich gelagerten Auseinandersetzungen vor dem Kaiser geltend gemacht hätten. Zum anderen hätten Kläger wegen der Bautätigkeit des Beklagten im Pfarrhof in Schopfloch bereits ein reichskammergerichtliches Mandat erwirkt. Wegen des Sachzusammenhangs beider Materien müsse daher auch die vorliegende Auseinandersetzung vor dem RKG ausgetragen werden. In der Sache beansprucht Beklagter die Landeshoheit über das in der Grafschaft Oettingen gelegene Dorf Schopfloch. Die von Kläger erwähnten Anordnungen seien rechtmäßig gewesen. Beklagter bittet, das kaiserliche Mandat zu kassieren und Kläger abzuweisen.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagten 1601 02 03 (laut Vermerk fol. 753v beschlossen 1600 09 23), fol. 729r-744v (Konzept), 712r-727v (mit Zustellungsbestätigung); Kommunikation der Einwände des Beklagten an Kläger 1601 11 06 (Vermerk), fol. 710v, 728v; Kaiserlicher Befehl an Beklagten, dem Befehl des kaiserlichen Mandats von 1601 nachzukommen, sonst Verurteilung zu der dort für den Fall des Zuwiderhandelns vorgesehenen Strafzahlung 1605 12 13, fol. 661rv (Konzept), 591r, 596rv, 599r-600v, 610r-611v; Kommunikation der Stellungnahme des Beklagten zum kaiserlichen Befehl von 1605 an Kläger 1606 07 11 (Vermerk), fol. 660v; Kaiserlicher Befehl an RHR zur unverzüglichen Erledigung der Angelegenheit 1609 03 05 (Vermerk), fol. 603v
Umfang:fol. 589-754; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1640
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288862
 

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