AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-7 Dietrichstein, Susanna Magdalena contra Stotzingen, Johann Karl von; Auseinandersetzung wegen Heiratsguts;, 1644 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-7
Titel:Dietrichstein, Susanna Magdalena contra Stotzingen, Johann Karl von; Auseinandersetzung wegen Heiratsguts;
Entstehungszeitraum:1644
Darin:Heiratsvertrag zwischen Georg Heinrich von Werdenstein und Lucia von Stotzingen 1635 07 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 166r-175v; Verzicht Lucias von Werdenstein geb. von Stotzingen auf ihr Erbrecht an den Stotzingenschen Gütern 1635 07 17 (beglaubigte Abschrift), fol. 160r-165v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dietrichstein, Susanna Magdalena, geb. von Stotzingen, für sie Dietrichstein, Rudolf Freiherr von, ihr Ehemann
Beklagter/Antragsgegner:Stotzingen, Johann Karl von; Stotzingen, Johann von, Brüder der Klägerin
RHR-Agenten:Klägerin: Schrimpf, Jonas (1644)
Gegenstand - Beschreibung:der Ehemann der Klägerin erhebt kraft Heiratsvertrags der Klägerin mit ihrem ersten Ehemann Karl Dietrich von Gemmingen verschiedene Forderungen gegen Beklagten Zum einen habe Klägerin Anspruch auf 4.000 Gulden Heiratsgut und Abfertigungsgeld. Zum anderen stehe Klägerin zusammen mit ihrer Schwester Lucia von Werdenstein die Aussteuer ihrer beiden unverheiratet gestorbenen Schwestern und damit eine Summe in Höhe von noch einmal 4.000 Gulden zu. Darüber hinaus könne Klägerin ein Legat des verstorbenen Ulrich von Stotzingen beanspruchen. Ein Kodizill zu dessen Testament liege seit Jahren ungeöffnet beim kaiserlichen Hofgericht Rottweil. Diesen Forderungen stehe nicht entgegen, daß der Heiratsvertrag der Klägerin verlorengegangen sei, da er bekanntermaßen dieselben Bestimmungen wie der Ehevertrag Lucias von Werdenstein enthalten habe. Wegen der ersten beiden Forderungen bittet der Ehemann der Klägerin um kaiserliche Mandate sine clausula gegen Beklagte, wobei die Mandate für den Fall des Ungehorsams der Beklagten bereits die Einsetzung in deren Güter, insbesondere das Gut Dellmensingen, vorsehen sollten. Wegen der dritten Forderung bittet der Ehemann der Klägerin, das fragliche Kodizill anzufordern und öffnen zu lassen.
Umfang:fol. 153-177; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1674
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288927
 

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