AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-19 Dietz, Johann von contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung;, 1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-19
Titel:Dietz, Johann von contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung;
Entstehungszeitraum:1654
Darin:Bescheide der Beklagten in Causa Lehner, Georg, Wirt Zum Goldenen Bären in Regensburg, contra Kläger 1654, fol. 380r-381v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dietz, Johann von; für ihn auch Dietz, Ludmilla Eleonora von, seine Ehefrau
Beklagter/Antragsgegner:Regensburg Stadt, Kammerer und Rat
RHR-Agenten:Antragsteller: Schrimpf, Jonas (1654)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger bringt vor, von dem Regensburger Gastwirt Zum Goldenen Bären Georg Lehner festgehalten worden zu sein, nachdem er eine Rechnung in Höhe von rund 40 Gulden nicht bar habe bezahlen können. Anschließend habe Lehner eine Anordnung der Beklagten zur Inhaftierung des Klägers erwirkt. Obwohl er die Sicherstellung des Wirts durch Pfänder und eine eidliche Kaution angeboten habe, sei er nicht aus der Haft entlassen worden. Kläger macht geltend, seine Inhaftierung sei widerrechtlich, da Beklagte für ihn als reichsfreien Adeligen nicht die zuständige Gerichtsinstanz seien. Zudem hätten Beklagte seinem adeligen Ehrenwort vertrauen und die Kaution annehmen müssen. Stattdessen hätten Beklagte Kläger die Zuziehung eines Rechtsbeistands verwehrt und seien parteilich gegen ihn vorgegangen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihn gegen eine eidliche Kaution aus der Haft zu entlassen. Kläger beruft sich auf seinen Dienst in der kaiserlichen Armee und die Tätigkeit mehrerer Familienmitglieder in kaiserlichen Diensten. Beklagte behaupten, rechtmäßig gegen Kläger vorgegangen zu sein. Sie bitten, Kläger zur Bezahlung seiner Schulden anzuhalten.
Umfang:fol. 359-386; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1684
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288939
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl