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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-19 Dietz, Johann von contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung;, 1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47 Delphin, Denmann, Denstedt, Dietterlin, Deusing, Daler, Dietrichstein, Degenfeld, Dimpfl, Dalheim, Dahm, Dettighofen, Denzel, Drumond, Duderstatt, Teufel, Döll, Dietz, Drapp, Isenburg-Büdingen, Danitz, Dobeneck, Dörrheimer, Dambrich, Senger, Dotzmann, Daumiller
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 47-19 |
Titel: | Dietz, Johann von contra Regensburg Stadt, Kammerer und Rat; Auseinandersetzung wegen Inhaftierung; |
Entstehungszeitraum: | 1654 |
Darin: | Bescheide der Beklagten in Causa Lehner, Georg, Wirt Zum Goldenen Bären in Regensburg, contra Kläger 1654, fol. 380r-381v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Dietz, Johann von; für ihn auch Dietz, Ludmilla Eleonora von, seine Ehefrau |
Beklagter/Antragsgegner: | Regensburg Stadt, Kammerer und Rat |
RHR-Agenten: | Antragsteller: Schrimpf, Jonas (1654) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger bringt vor, von dem Regensburger Gastwirt Zum Goldenen Bären Georg Lehner festgehalten worden zu sein, nachdem er eine Rechnung in Höhe von rund 40 Gulden nicht bar habe bezahlen können. Anschließend habe Lehner eine Anordnung der Beklagten zur Inhaftierung des Klägers erwirkt. Obwohl er die Sicherstellung des Wirts durch Pfänder und eine eidliche Kaution angeboten habe, sei er nicht aus der Haft entlassen worden. Kläger macht geltend, seine Inhaftierung sei widerrechtlich, da Beklagte für ihn als reichsfreien Adeligen nicht die zuständige Gerichtsinstanz seien. Zudem hätten Beklagte seinem adeligen Ehrenwort vertrauen und die Kaution annehmen müssen. Stattdessen hätten Beklagte Kläger die Zuziehung eines Rechtsbeistands verwehrt und seien parteilich gegen ihn vorgegangen. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihn gegen eine eidliche Kaution aus der Haft zu entlassen. Kläger beruft sich auf seinen Dienst in der kaiserlichen Armee und die Tätigkeit mehrerer Familienmitglieder in kaiserlichen Diensten. Beklagte behaupten, rechtmäßig gegen Kläger vorgegangen zu sein. Sie bitten, Kläger zur Bezahlung seiner Schulden anzuhalten. |
Umfang: | fol. 359-386; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1684 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288939 |
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