AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-4 Deutscher Orden, Hochmeister, Administrator des Hochmeistertums in Preußen contra Württemberg, Christoph Herzog von; Auseinandersetzung wegen Propstei;, 1552-1554 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-4
Titel:Deutscher Orden, Hochmeister, Administrator des Hochmeistertums in Preußen contra Württemberg, Christoph Herzog von; Auseinandersetzung wegen Propstei;
Entstehungszeitraum:1552 - 1554
Darin:Urteil der Rota Romana in Causa Ellwangen, Dekan und Kapitel, contra Kläger, wegen Resignation der Propstei 1552 07 04, fol. 11r-12v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Deutscher Orden, Hochmeister, Administrator des Hochmeistertums in Preußen (Schutzbar gen. Milchling, Wolfgang)
Beklagter/Antragsgegner:Württemberg, Christoph Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger erhebt nach dem Tod des Propsts von Ellwangen Anspruch auf die Propstei, auf die der verstorbene Propst bereits im Jahr 1544 zu seinen Gunsten verzichtet habe. Der Rechtsstreit um die Verzichtserklärung sei durch den Tod des Propsts beendet. Beklagter habe die Inbesitznahme der Propstei durch Kläger und die Vereidigung der Untertanen verhindert, wobei er sich auf ein Schutzrecht über das Kloster berufen habe. Mit seinem gewaltsamen Eingreifen habe Beklagter den Landfrieden verletzt. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, alle Übergriffe einzustellen und die Inbesitznahme der Propstei durch Kläger nicht weiter zu behindern. Beklagter beruft sich auf eine Bitte von Dekan und Kapitel des Stifts Ellwangen, ihre Rechte gegen die widerrechtliche Übernahme der Propstei durch Kläger zu schützen. Dekan und Kapitel hätten sich dabei auf ein Urteil der Rota Romana berufen. Zudem habe Kläger die Huldigung der Untertanen mit Waffengewalt zu erzwingen versucht, so daß er seinerseits den Landfrieden verletzt habe. Das Vorgehen des Beklagten sei daher als legitime Gegenwehr zu werten.
Umfang:fol. 4-54; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1584
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288966
 

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