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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-4 Deutscher Orden, Hochmeister, Administrator des Hochmeistertums in Preußen contra Württemberg, Christoph Herzog von; Auseinandersetzung wegen Propstei;, 1552-1554 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48 Eyering, Ehinger, Eysenhofer, Deutscher Orden, Ellwangen, Esslingen, Elchingen, Zedwitz, Egloffstein, Ernst, Ebeleben, Einbeck, Erhard, Eberstein, Elner, Eschenbach, Echter, Ewesum, Etschenreuter, Eber, Egen, Essing, Eppen, Ehenheim, Echter, Ehingen, Engasser,
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 48-4 |
Titel: | Deutscher Orden, Hochmeister, Administrator des Hochmeistertums in Preußen contra Württemberg, Christoph Herzog von; Auseinandersetzung wegen Propstei; |
Entstehungszeitraum: | 1552 - 1554 |
Darin: | Urteil der Rota Romana in Causa Ellwangen, Dekan und Kapitel, contra Kläger, wegen Resignation der Propstei 1552 07 04, fol. 11r-12v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Deutscher Orden, Hochmeister, Administrator des Hochmeistertums in Preußen (Schutzbar gen. Milchling, Wolfgang) |
Beklagter/Antragsgegner: | Württemberg, Christoph Herzog von |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger erhebt nach dem Tod des Propsts von Ellwangen Anspruch auf die Propstei, auf die der verstorbene Propst bereits im Jahr 1544 zu seinen Gunsten verzichtet habe. Der Rechtsstreit um die Verzichtserklärung sei durch den Tod des Propsts beendet. Beklagter habe die Inbesitznahme der Propstei durch Kläger und die Vereidigung der Untertanen verhindert, wobei er sich auf ein Schutzrecht über das Kloster berufen habe. Mit seinem gewaltsamen Eingreifen habe Beklagter den Landfrieden verletzt. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, alle Übergriffe einzustellen und die Inbesitznahme der Propstei durch Kläger nicht weiter zu behindern. Beklagter beruft sich auf eine Bitte von Dekan und Kapitel des Stifts Ellwangen, ihre Rechte gegen die widerrechtliche Übernahme der Propstei durch Kläger zu schützen. Dekan und Kapitel hätten sich dabei auf ein Urteil der Rota Romana berufen. Zudem habe Kläger die Huldigung der Untertanen mit Waffengewalt zu erzwingen versucht, so daß er seinerseits den Landfrieden verletzt habe. Das Vorgehen des Beklagten sei daher als legitime Gegenwehr zu werten. |
Umfang: | fol. 4-54; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1584 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4288966 |
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