AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 49-25 Ellwangen Stift, Propst contra Wöllwarth, Hans Sigmund von; Auseinandersetzung wegen Kirchenbaus;, 1604-1606 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 49-25
Titel:Ellwangen Stift, Propst contra Wöllwarth, Hans Sigmund von; Auseinandersetzung wegen Kirchenbaus;
Entstehungszeitraum:1604 - 1606
Darin:Fürbittschreiben der Reichsritterschaft Schwaben zugunsten des Beklagten 1604 09 09, fol. 500r-505v; Notariatsinstrument (Protest des Klägers gegen Kirchenbau) 1604 03 30/04 09 (Original), fol. 531r-534v; Notariatsinstrument (Zurückweisung des Protests des Klägers durch Beklagten) 1604 06 03, fol. 494rv (Original), 519r-524v; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Mandats 1604 06 18) 1604 07 23/08 02 (Original), fol. 495r-498v; Vollmacht des Beklagten für Hans Jakob Steudlin zur Erhebung von Einreden gegen das kaiserliche Mandat 1604 08 15/25 (Original), fol. 518rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Ellwangen Stift, Propst (Johann Christoph)
Beklagter/Antragsgegner:Wöllwarth, Hans Sigmund von
RHR-Agenten:Kläger: Gunther, Christoph (1605)
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:Kläger legt dar, Beklagter habe nach dem Kauf des Weilers Leinroden mit dem Bau einer Kirche begonnen. Beklagter beabsichtige, die bisher die Kirche in Abtsgmünd nutzenden Untertanen zum Besuch der neuen Kirche und damit zum Protestantismus zu zwingen und Abgaben, die bisher an die Kirche in Abtsgmünd abgeführt worden seien, einzuziehen. Beklagter verstoße damit gegen den Augsburger Religionsfrieden. Kläger bittet um kaiserliche Mandate sine clausula gegen Beklagten, den Kirchenbau einzustellen und die Untertanen nicht zum Konfessionswechsel zu zwingen. Beklagter beruft sich auf das im Augsburger Religionsfrieden festgeschriebene Recht der Reichsritter zur Bestimmung der Konfession in ihren Territorien. Kläger könne keinerlei Rechte auf das freie adelige Gut Leinroden geltend machen. Beklagter bittet, das kaiserliche Mandat zu kassieren.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagten (Demolierung des Kirchenneubaus, Beachtung des Herkommens) 1604 06 18, fol. 525r-530v
Umfang:fol. 472-538
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1636
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289079
 

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