AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 51-5 Frundsberg Regiment, Soldaten contra Luxemburg Stadt, Richter, Schöffen und Bürgerschaft; Bitte um Erlaubnis zu Pfändungen;, 1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 51-5
Titel:Frundsberg Regiment, Soldaten contra Luxemburg Stadt, Richter, Schöffen und Bürgerschaft; Bitte um Erlaubnis zu Pfändungen;
Entstehungszeitraum:1582
Darin:Bürgschaft von Richtern, Schöffen und Bürgerschaft der Stadt Luxemburg für Bezahlung der ausstehenden Besoldung der frundsbergischen Soldaten (12 Fähnlein) 1581 08 11, fol. 270r-271v, 282r-283v; Fürbittschreiben von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zugunsten der Antragsteller 1582 08 20, fol. 275r-276v; Gutachten der zum Reichstag versammelten Reichsstände (Bitte um kaiserliche Fürbittschreiben zugunsten der Antragsteller) 1582 08 31, fol. 277r-284v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Frundsberg Regiment, Soldaten
Beklagter/Antragsgegner:Luxemburg Stadt, Richter, Schöffen und Bürgerschaft
Gegenstand - zeitgenössische Formulierung:Antragsteller bringen vor, nach ihrem Dienst für den spanischen König [Philipp II.] in den Niederlanden habe dessen Kriegsrat Caspar de Robles, Freiherr von Billy, eine Abrechnung über ihre Soldansprüche durchgeführt, einen Teil des Gelds ausbezahlt und die Begleichung der restlichen Summe innerhalb von sechs Monaten versprochen. Richter, Schöffen und Bürgerschaft der Stadt Luxemburg hätten für die noch ausstehende Summe gebürgt. Da die Soldzahlung nicht fristgerecht geleistet worden sei, bitten Antragsteller, ihnen durch offene kaiserliche Patente zu gestatten, Bürger der Stadt Luxemburg und ihre Habe im Reich festsetzen zu lassen und sich auf diese Weise bezahlt zu machen.
Entscheidungen:Kaiserliches Fürbittschreiben an königlich-spanische Regierung in Luxemburg zugunsten der Antragsteller (laut Vermerk Entscheidung des Kaisers) 1582 09 07 (Vermerk), fol. 284v
Umfang:fol. 269-284; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1612
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289096
 

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