AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-33 Fiskal, kaiserlicher, am Reichskammergericht; Der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Michael Vollandt nimmt zu einem kaiserlichen Schreiben Stellung, in dem er über den Protest Sebastians Wild- und Rheingraf zu Dhaun auf Falkenstein gegen seine Erklär

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 52-33
Titel:Fiskal, kaiserlicher, am Reichskammergericht; Der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Michael Vollandt nimmt zu einem kaiserlichen Schreiben Stellung, in dem er über den Protest Sebastians Wild- und Rheingraf zu Dhaun auf Falkenstein gegen seine Erklärung in die Reichsacht wegen Nichtbezahlung der 1566 bewilligten Steuern für den Krieg gegen die Osmanen informiert worden war
Entstehungszeitraum:1569
Darin:Bericht des kaiserlichen Fiskals am Reichskammergericht über Verfahren gegen Inhaber der Güter des verstorbenen Wecker Graf von Leiningen, s.d., vorgelegt auf Reichstag Augsburg 1566, fol. 265r-268v; Reichsanschlagsverzeichnis des Reichstags in Worms 1567 (Auszug, nicht namentlich spezifizierte Inhaber diverser Güter betreffend), fol. 261r-264v; Verzeichnis der Reichsstände, deren Reichsanschläge von mehreren Familienmitgliedern erbracht werden, s.d., fol. 260rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fiskal, kaiserlicher, am Reichskammergericht
Gegenstand - Beschreibung:Der kaiserliche Fiskal am Reichskammergericht Michael Vollandt nimmt zu einem kaiserlichen Schreiben Stellung, in dem er über den Protest Sebastians Wild- und Rheingraf zu Dhaun auf Falkenstein gegen seine Erklärung in die Reichsacht wegen Nichtbezahlung der 1566 bewilligten Steuern für den Krieg gegen die Osmanen informiert worden war. Der Fiskal sei gegen Sebastian als Nachfolger des verstorbenen Wild- und Rheingrafen Philipp [von Salm-Dhaun] vorgegangen, der nach den Unterlagen des kaiserlichen Fiskals einer der Inhaber der Güter des verstorbenen Wecker Graf von Leiningen und damit zur Leistung der Hilfe verpflichtet sei. Daß Sebastian nicht der Erbe Philipps sei, habe der Fiskal nicht wissen können. Das Verfahren werde gegen die Erben Philipps fortgesetzt. Der Fiskal weist darauf hin, daß Unklarheit über die zur Leistung von Reichssteuern verpflichteten Erben Weckers Graf von Leiningen bestehe. Er bittet um ein kaiserliches Schreiben an Hans Heinrich Graf von Leiningen, über diese Frage Auskunft zu geben. Darüber hinaus erklärt der Fiskal, daß die Reichsanschlagsregister häufig nur von den Inhabern diverser Herrschaften sprächen, ohne sie zu benennen. Auch würden Zahlungsverpflichtungen häufig unter verschiedenen Mitgliedern einer Familie verteilt, so daß der kaiserliche Fiskal keinen genauen Überblick über
die tatsächlich Zahlungspflichtigen habe. Der Fiskal regt an, die ausschreibenden Fürsten der Reichskreise damit zu beauftragen, die aktuellen Inhaber der fraglichen Herrschaften zu ermitteln und über relevante Güterteilungen zu berichten.
Umfang:fol. 257-273
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1599
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289140
 

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