AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 53-9 Flettacher, Haubold; Bitte um kaiserliche Intervention;, 1579-1582 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 53-9
Titel:Flettacher, Haubold; Bitte um kaiserliche Intervention;
Entstehungszeitraum:1579 - 1582
Darin:Paßbrief Kaiser Rudolfs II. für Antragsteller für dessen Reise in die Niederlande 1578 08 21, fol. 568r-569v; Schuldurkunde von Franz Burckardt, Kaspar Fürstenberg und Johann Jakob Eisengrein [von Richtenfels], kurfürstlich-kölnische Räte, über 2.183 Gulden zugunsten des Antragstellers 1576 10 16, fol. 566r-567v; Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Köln 1580 04 27, fol. 575r-582v; Fürbittschreiben von Kammerer und Rat der Stadt Regensburg zugunsten des Antragstellers 1582 09 08, fol. 591r-592v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Flettacher, Haubold, Ratsmitglied, Bürger der Stadt Regensburg
Gegenstand - Beschreibung:Antragsteller führt aus, im Jahr 1576 den Reichstagsgesandten des Kurfürsten von Köln eine Summe in Höhe von 2.183 Gulden vorgestreckt zu haben. Wegen der Bezahlung sei er an den Kölner Bürger Peter Beiweck gewiesen worden, der das Darlehen zurückgezahlt und im Gegenzug die Antragsteller ausgestellte Schuldurkunde erhalten habe. Nachdem Beiweck von den kurfürstlichen Gesandten nur einen Teil der Schuldsumme habe erhalten können, habe er Antragsteller bei einem Aufenthalt in Köln verhaften lassen und Klage vor dem Hohen Gericht in Köln erhoben. Obwohl sich Antragsteller auf einen kaiserlichen Paßbrief bezogen habe, habe das Hohe Gericht seine Beschwerde zurückgewiesen und ihn dazu verurteilt, auf die Klage Beiwecks zu antworten. Zudem habe Antragsteller für die von Beiweck geforderte Summe in Höhe von 723 Reichstalern Kaution leisten und einen Bürgen stellen müssen. Später berichtet Antragsteller, gegen den Bescheid des Hohen Gerichts, der ihn zur Antwort auf die Klage Peter Beiwecks verpflichtet habe, an das Reichskammergericht appelliert zu haben. Trotzdem sei er dazu verurteilt worden, die Forderung Beiwecks zu begleichen. Gegen dieses Urteil habe er an den Kurfürsten von Köln appelliert. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Befehl an den Kurfürsten, für die Begleichung der Forderungen Beiwecks zu sorgen
und das Verfahren gegen Antragsteller vor dem Hohen Gericht einstellen zu lassen. Peter Beiweck beruft sich vor Bürgermeister und Rat der Stadt Köln auf eine Erklärung des Antragstellers, wonach er sich mit seiner Forderung an Antragsteller wenden könne, falls sie durch die kurfürstlich-kölnischen Gesandten nicht zur Gänze befriedigt werde.
Entscheidungen:Kaiserliche Aufforderung an Stadt Köln, Peter Beiweck wegen Verstoßes gegen den kaiserlichen Paßbrief des Antragstellers zu bestrafen und zur Leistung von Schadensersatz zu verurteilen 1579 12 29, fol. 572rv; Kaiserliche Ermahnung an [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von Köln, kurfürstlich-kölnische Räte zur Bezahlung ihrer Schulden zu bewegen und die Einstellung des Verfahrens gegen Antragsteller vor dem Hohen Gericht in Köln zu veranlassen 1579 12 29, fol. 573rv; Kaiserliche Ermahnung an [Gebhard II. Truchseß von Waldburg] Kurfürst von Köln, Bezahlung der Schulden der kurfürstlich-kölnischen Räte zu veranlassen 1581 10 11, fol. 588rv; Kaiserliche Ermahnung an Stadt Köln, im Fall der Nichtbezahlung der Schulden durch Kurfürst von Köln auf Vollstreckung gegen Antragsteller oder seinen Bürgen zu verzichten 1581 10 13, als Befehl ausgefertigt 1582 09 24, fol. 589rv, 593r-594v
Umfang:fol. 564-594; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1612
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289157
 

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