AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-6 Fleischmann, Matthias contra Pommern, Johann Friedrich Herzog von; Auseinandersetzung wegen Pfründe;, 1591 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-6
Titel:Fleischmann, Matthias contra Pommern, Johann Friedrich Herzog von; Auseinandersetzung wegen Pfründe;
Entstehungszeitraum:1591
Darin:Bericht zu Besetzung und Privilegien der Propstei Kolberg, s.d., fol. 81rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fleischmann, Matthias, für ihn Fleischmann, Peter, kaiserlicher Bediensteter, Vetter des Klägers
Beklagter/Antragsgegner:Pommern, Johann Friedrich Herzog von; Pommern, Ernst Ludwig Herzog von
Gegenstand - Beschreibung:Peter Fleischmann hatte für Kläger Anspruch auf eine Pfründe an der Propstei Kolberg erhoben, auf die Kläger vom Kaiser präsentiert worden sei (Erste Bitte). Beklagte hatten demgegenüber argumentiert, die Propstei Kolberg gehöre als Teil des Bistums Cammin nicht zum Reich und sei daher nicht verpflichtet, kaiserliche Prezisten aufzunehmen. Sie selbst hätten nur eine einzige Präbende zu vergeben, die derzeit besetzt sei. Für die Vergabe der anderen Pfründen sei der Bischof von Cammin zuständig. Darüber hinaus hatten sich Beklagte auf ihre Konversion zum Protestantismus und den Religionsfrieden berufen, außerdem auf die pommerische Erbteilung. Peter Fleischmann weist die Argumente der Beklagten zurück und bittet um ein kaiserliches Mandat gegen sie, die Pfründe an ihn oder Kläger zu übertragen oder Schadensersatz zu leisten.
Entscheidungen:Kaiserliche Ermahnung an Beklagte, Kläger die nächste frei werdende Pfründe zu übertragen oder ihn abzufinden 1591 02 16, fol. 79r-80v; Kaiserlicher Befehl an Beklagte, Kläger klaglos zu stellen, zugleich Aufforderung, angeblichen Bischof von Cammin namentlich zu benennen, damit gegen ihn wegen seiner Amtsanmaßung vorgegangen werden könne 1591 06 26, fol. 87r-88v
Umfang:fol. 78-89; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1621
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289170
 

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