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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-9 Feigel, Andreas; Bitte um kaiserlichen Geleitbrief;, 1592 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54 Fugger, Frisch, Fridl, Feling, Fleischmann, Fürer, Faber, Feigel, Fieppach, Fettes, Freymon, Freienseen, Straupp, Frauentraut, Fuchs, Fulda, Wild- und Rheingraf, Freiberg, Forster, Falkner, Fruyo, Fürleger, Freintz, Fladder, Flodrow, Quadt, 1576-1622 (Karton (F
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-9 |
Titel: | Feigel, Andreas; Bitte um kaiserlichen Geleitbrief; |
Entstehungszeitraum: | 1592 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Feigel, Andreas |
Gegenstand - Beschreibung: | Antragsteller legt dar, im Jahr 1580 im Alter von 14 Jahren in den Dienst des Augsburger Kaufmanns Philipp Jakob Tucher getreten zu sein und seither in dessen Unternehmen zu arbeiten. Vor kurzem sei er von den Vormündern der Kinder Tuchers zur Vorlage einer Abrechnung über seine Tätigkeit nach Augsburg zitiert worden. Dort hätten die Vormünder die Erstattung von Außenständen in Höhe von 1.070 Gulden verlangt. Obwohl er angeboten habe, die Abrechnung auf mögliche Fehler hin zu überprüfen und ausstehende Beträge beizubringen, hätten die Vormünder ihn in Haft gebracht, aus der er inzwischen geflohen sei. Antragsteller bittet um einen kaiserlichen Geleitbrief. Die Vormünder der Kinder Philipp Jakob Tuchers behaupten, Antragsteller habe das Unternehmen ihrer Mündel als Mitarbeiter in dessen Prager Filiale durch einen zweifelhaften Lebenswandel, eigenmächtige geschäftliche Entscheidungen, das Anzetteln von Prozessen und beleidigende Äußerungen geschädigt. Die bei der Abrechnung in Augsburg zu Tage getretenen Außenstände habe er nicht erstatten wollen, so daß man ihn habe verhaften lassen. Die Vormünder bitten, Antragsteller abzuweisen und seine Verhaftung zu veranlassen. |
Entscheidungen: | Abweisung des Antragstellers 1592 09 16 (Vermerk), fol. 105v; Kaiserliche Bestätigung eines Kommissionsbeschlusses des kaiserlichen Obersthofmarschallamts 1592 10 09 (Vermerk), fol. 108v |
Umfang: | fol. 103-108; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1622 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289173 |
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