AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-25 Falkner, Sebastian contra Oettingen[-Oettingen], Gottfried Graf von; Auseinandersetzung wegen Rechnungslegung;, 1594-1595 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 54-25
Titel:Falkner, Sebastian contra Oettingen[-Oettingen], Gottfried Graf von; Auseinandersetzung wegen Rechnungslegung;
Entstehungszeitraum:1594 - 1595
Darin:Bericht von Bürgermeister und Rat der Stadt Donauwörth als kaiserlicher Kommissar (Haltung des Beklagten) 1594 04 19, fol. 265r-291v; Schuldurkunde des Klägers über 5.052 Gulden zugunsten des Beklagten, aus Abrechnung über Tätigkeit des Klägers als Forstmeister 1589 03 25, fol. 286r-287v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Falkner, Sebastian, ehemaliger Forstmeister des Beklagten in Döckingen, jetzt Untertan des Klosters Neresheim
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen[-Oettingen], Gottfried Graf von
Gegenstand - Beschreibung:Kläger berichtet, während seiner Zeit als Forstmeister des Beklagten in Döckingen hätten Beklagter und seine Beamten niemals eine Abrechnung des Klägers über seine Einnahmen und Ausgaben sehen wollen. Als Kläger wegen seines fortgeschrittenen Alters die Stelle habe aufgeben wollen, sei er zur Rechnungslegung aufgefordert worden. Der Vergleich zwischen den Einnahmen und den Ablieferungen an die Rentmeisterei des Beklagten habe einen Fehlbetrag ergeben, dessen Erstattung Beklagter von Kläger verlangt habe. Obwohl Kläger darauf hingewiesen habe, daß er aus seinen Einnahmen nachweislich diverse Ausgaben getätigt habe, habe Beklagter damit gedroht, die Güter des Klägers zu beschlagnahmen. Kläger bittet, eine kaiserliche Kommission mit der Durchführung einer korrekten und vollständigen Abrechnung zu beauftragen. Auf den Hinweis des Beklagten, Kläger habe seine Schuld in einer Urkunde anerkannt und die Bezahlung versprochen, antwortet Kläger, seine Unterschrift auf der Urkunde sei durch eine Inhaftierung erzwungen worden. Beklagter verweigert die Zusammenarbeit mit der eingesetzten kaiserlichen Kommission, da es sich bei seiner Forderung an Kläger um eine unbestrittene Schuldforderung handle, so daß keine weiteren Untersuchungen notwendig seien. Zudem habe Wilhelm Graf von Oettingen [Wilhelm II. Graf von Oettingen-Wall
erstein oder Wilhelm III. Graf von Oettingen-Spielberg] für Kläger gebürgt, so daß sich die Forderungen des Beklagten mittlerweile an ihn richteten.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an Stadt Donauwörth zur Güte 1594 01 28, fol. 268r-269v; Kaiserlicher Schutzbrief für Kläger 1594 01 28, fol. 263rv (Konzept), 270r-273v; Kaiserlicher Befehl an Stadt Donauwörth als kaiserlicher Kommissar, Kommission ungeachtet der Einwände des Beklagten fortzusetzen und Kläger gegen Übergriffe des Beklagten zu schützen 1595 01 02, fol. 303r-304v
Umfang:fol. 258-304; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1625
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289189
 

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