AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 55-8 Fräuel (Frefel), Oswald contra Rechberg, Albrecht von, Kinder; Auseinandersetzung wegen Ehrverletzung, auch Inhaftierung;, 1583-1585 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 55-8
Titel:Fräuel (Frefel), Oswald contra Rechberg, Albrecht von, Kinder; Auseinandersetzung wegen Ehrverletzung, auch Inhaftierung;
Entstehungszeitraum:1583 - 1585
Darin:Bestallung des Klägers zum Vogt für Waldstetten an der Günz, Falkenstein und Eselsburg 1580 05 26, fol. 276r-279v; Schuldurkunde des Klägers, seiner Ehefrau Blandina Schweigger sowie Franz Heinrich Schweiggers über 600 Gulden zugunsten der Beklagten 1582 05 21, fol. 268r-273v Urfehde des Klägers 1582 05 21, fol. 262r-267v, 292r-297v; Bericht Wilhelms [II.] Graf von Oettingen[-Wallerstein] als kaiserlicher Kommissar 1585 08 31, fol. 217r-256v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fräuel (Frefel), Oswald, Magister, aus Tübingen
Beklagter/Antragsgegner:Rechberg, Albrecht von, Kinder, Vormünder (Westerstetten, Hans von; Wernau, Hans Veit von; Neuhausen, Wilhelm von)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger legt dar, von Beklagten zum Vogt für Waldstetten und Falkenstein bestellt, kurze Zeit später aber wieder entlassen worden zu sein. Nach Vorlage der Abrechnung über seine Tätigkeit hätten Beklagte Forderungen gegen ihn geltend gemacht, da die Abrechnung angeblich einen Fehlbetrag ausweise. Ohne ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, hätten Beklagte Kläger inhaftiert und nur nach Leistung von Urfehde wieder freigelassen. Außerdem hätten sie die Beschlagnahme seines Besitzes veranlaßt. Kläger behauptet, das Vorgehen der Beklagten sei grundlos und habe seine Ehre verletzt. Kläger bittet um die Einsetzung einer kaiserlichen Kommission, da er nicht über die Mittel zur Führung eines Rechtsverfahrens verfüge. Beklagte bringen vor, Kläger habe durch die Einbehaltung von Abgaben, eigenmächtige Entscheidungen, die Ermunterung der Untertanen zu Kreditgeschäften mit Juden sowie sein streitsüchtiges Wesen das Vermögen ihrer Mündel geschädigt und gegen seine Bestallung verstoßen. Die Abrechnung habe einen beachtlichen Fehlbetrag ergeben, den Kläger durch Zahlungsversprechen und Kautionsleistung anerkannt habe. Nach seiner Kautionsleistung sei Kläger sofort freigelassen und die Beschlagnahme seines Besitzes aufgehoben worden. Da Kläger seinen Zahlungsversprechen nicht nachgekommen sei, hätten Beklagte ein Verfahren
gegen ihn vor dem zuständigen Gericht in Tübingen angestrengt. Beklagte bitten, Kläger ab- und an das Gericht in Tübingen zu weisen.
Entscheidungen:Kaiserlicher Kommissionsauftrag an [Abt von Kempten (Albrecht)] zur Güte 1583 09 05 (Vermerk), transkribiert auf Wilhelm [II.] Graf von Oettingen[-Wallerstein] 1585 02 11 (Vermerk), Entscheidung bestätigt 1585 05 22 (Vermerk), fol. 299v, 287v, 285v; Kaiserliche Aufforderung an Wilhelm [II.] Graf von Oettingen[-Wallerstein] als kaiserlicher Kommissar, Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien fortzusetzen und sie im Fall des Scheiterns auf den Rechtsweg zu weisen 1585 05 22, fol. 261rv; Kaiserliche Bestätigung eines Bescheids der Subdelegierten Wilhelms [II.] Graf von Oettingen[-Wallerstein] als kaiserlicher Kommissar an die Parteien 1585 08 21 (Weisung auf den Rechtsweg) 1585 12[?] 19 (Vermerk), fol. 256v
Umfang:fol. 217-299; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1615
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289208
 

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