AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 55-10 Fugger, Maria Freifrau von contra Maxlrain, Wolfgang Veit Freiherr von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, später Kaufvertrags;, 1587-1616 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 55-10
Titel:Fugger, Maria Freifrau von contra Maxlrain, Wolfgang Veit Freiherr von; Auseinandersetzung wegen Erbschaft, später Kaufvertrags;
Entstehungszeitraum:1587 - 1616
Darin:Privileg Kaiser Friedrichs III. für Georg von Rechberg und seine Brüder sowie für Bürgermeister und Rat der Stadt Kaufbeuren (Erhebung von Zoll auf Transporte von Landsberg nach Memmingen bzw. Kempten unabhängig von der benutzten Route) 1465 [08 21] (beglaubigte Abschrift), fol. 334r-335v; Lehenbrief Kaiser Karls V. für Kaspar von Frundsberg über Hochgerichtsbarkeit in Stadt Mindelheim 1536 07 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 338r-339v; Bestätigung des Vergleichs zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Mindelheim und Kaspar von Frundsberg über Hochgerichtsbarkeit in der Stadt Mindelheim durch Kaiser Karl V. 1536 07 16 (beglaubigte Abschrift), fol. 340r-342v; Lehenbrief Kaiser Karls V. für Konrad von Rechberg als Vormund der Söhne Kaspars von Frundsberg über Forst und Wildbann in der Herrschaft Mindelheim sowie Zoll auf der Straße zwischen Landsberg und Memmingen 1537 09 01 (beglaubigte Abschrift), fol. 312r-313v; Lehenbrief Kaiser Karls V. für Konrad von Rechberg als Vormund der Söhne Kaspars von Frundsberg über Hochgerichtsbarkeit in der Herrschaft Mindelheim 1537 09 01 (beglaubigte Abschrift), fol. 314r-317v; Lehenbrief Kaiser Ferdinands [I.] für Georg von Frundsberg über Forst und Wildbann in der Herrschaft Mindelheim sowie Zoll auf der Straße zwischen Landsberg und Memmingen 1559 07 06 (beglaubigte Abschrif
t), fol. 318r-321v; Lehenbrief Kaiser Ferdinands [I.] für Georg von Frundsberg über Hochgerichtsbarkeit in der Herrschaft Mindelheim 1559 07 08 (beglaubigte Abschrift), fol. 322r-323v; Lehenbrief Kaiser Maximilians II. für Georg von Frundsberg über Forst und Wildbann in der Herrschaft Mindelheim sowie Zoll auf der Straße zwischen Landsberg und Memmingen 1566 03 27 (beglaubigte Abschrift), fol. 328r-331v; Lehenbrief Kaiser Maximilians II. für Georg von Frundsberg über Hochgerichtsbarkeit in der Herrschaft Mindelheim 1566 03 27 (beglaubigte Abschrift), fol. 324r-327v; Vergleich zwischen Hans dem Älteren, Hans dem Jüngeren und Diepold vom Stain auf Ronsberg auf der einen und Bernhard von Rechberg und seinen Söhnen auf der anderen Seite über Forst- und Jagdrechte 1461 [06 22] (beglaubigte Abschrift), fol. 332r-333v; Vergleich zwischen Abt und Konvent des Klosters Ottobeuren auf der einen und Ulrich von Frundsberg und seinen Söhnen auf der anderen Seite über Forst und Wildbann am Hohenfürst 1489 [06 25] (beglaubigte Abschrift), fol. 336r-337v; Vergleich zwischen Bischof von Augsburg auf der einen sowie Margaretha von Frundsberg und ihrem Sohn Georg auf der anderen Seite über Jagdrechte 1554 06 14 (beglaubigte Abschrift), fol. 344r-347v; Erklärung Karls von Freiberg (Jagdrechte im sog. Himmelreich und im Aletzhauser H
olz) 1567 01 10, fol. 352r-353v; Vergleich zwischen Georg von Frundsberg auf der einen sowie Markus und Hans Fugger und ihren Brüdern auf der anderen Seite über Jagdrechte sowie hohe und niedere Obrigkeit 1567 [07 08] (beglaubigte Abschrift), fol. 348r-351v; Vergleich zwischen Georg von Frundsberg auf der einen und Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen auf der anderen Seite über Ausübung der hohen Obrigkeit in den Dörfern Frickenhausen, Adelsried, Dankelsried und Botzenhausen 1574 03 10 (beglaubigte Abschrift), fol. 354r-357v; Erklärung Eustachs von Landfried als Inhaber des Guts Dachsberg (forstliche und hohe Obrigkeit Georgs von Frundsberg) 1578 08 01 (beglaubigte Abschrift), fol. 368r-369v; Vergleich zwischen Georg von Frundsberg auf der einen sowie Johann und Philipp Keller sowie David von Dettigkoven für seine Tochter Barbara auf der anderen Seite über Ausübung der hohen Obrigkeit im Flecken Erkheim 1578 08 15 (beglaubigte Abschrift), fol. 364r-367v; Vergleich zwischen Bischof von Augsburg und Georg von Frundsberg über forstliche und Jagdrechte zwischen den Herrschaften Schöneck und Mindelheim 1584 07 16, fol. 370r-371v; Zollrechnungen der Herrschaft Mindelheim 1578-1589, fol. 372r-379v; Rechnungen über Großen Zoll in Mindelheim 1582-1589, fol. 380r-383v; Bestätigung der Verschuldung des Beklagten (1) d
urch bayerischen Landhofmeister und Hofrat 1614 11 06 (Original), fol. 460rv; Notariatsinstrument (Protest Georgs von Frundsberg gegen Überführung eines Ertrunkenen nach Pfaffenhausen durch bischöflich-augsburgischen Pfleger in Pfaffenhausen) 1574 07 19, fol. 358r-363v; Notariatsinstrument (Protest Wolfgang Wilhelms von Maxlrain gegen Verhalten der Delegierten Otto Heinrichs Graf von Schwarzenberg bei Teilung des frundsbergischen Erbes gemäß kaiserlichem Befehl) 1590 06 25/07 05 (Original), fol. 398rv; Notariatsinstrument (Zustellung des kaiserlichen Mandats gegen Beklagten (1) 1614 08 13, der kaiserlichen Beschlagnahme der vom kaiserlichen Fiskal [am RHR] beanspruchten Güter der frundsbergischen Erbschaft 1614 09 10 und des kaiserlichen Bescheids an Beklagten (1) 1614 09 24 an Michael Stückel) 1614 10 25, fol. 506r-513v; Notariatsinstrument (Protest Christoph Fuggers gegen Selbstbezeichnung des maxlrainischen Verwalters Michael Stückel als bayerischer Amtsträger) 1614 12 15 (beglaubigte Abschrift), fol. 492r-495v; Notariatsinstrument (Gehorsamserklärung Christoph Fuggers gegenüber kaiserlichem Befehl zur Freilassung Michael Stückels, zugleich Protest gegen dessen Übergriffe auf fuggerische Rechte) 1614 12 30 (beglaubigte Abschrift), fol. 496r-501v; Notariatsinstrument (Antwort Christoph Fuggers auf Anfrage baye
rischer Abgeordneter: Protest gegen Kaufvertrag zwischen Beklagten (1) und (2) und bayerische Inanspruchnahme der maxlrainischen Rechte) 1615 01 06 (beglaubigte Abschrift), fol. 522r-531v; Notariatsinstrument (Vortrag des fuggerischen Obervogts in der Herrschaft Mindelheim Dr. iur. Stefan Klingshirn vor maxlrainischem Verwalter Michael Stückel) 1615 01 13 (beglaubigte Abschrift), fol. 550r-559v; Notariatsinstrument (Bekanntmachung eines Schreibens Christoph Fuggers an seinen Obervogt in der Herrschaft Mindelheim gegenüber dem sich als konstanzischer Domherr ausgebenden angeblichen bayerischen Abgeordneten) 1615 01 13 (beglaubigte Abschrift), fol. 560r-567v; Notariatsinstrument (Protest des fuggerischen Verwalters in der Herrschaft Mindelheim gegen Versuch Hans Georg Fattigas, einer Versammlung der Untertanen der Herrschaft Mindelheim als bayerischer Beauftragter beizuwohnen) 1615 01 26 (beglaubigte Abschrift), fol. 540r-549v; Bitte von Bürgermeister und Rat der Stadt Mindelheim, Beklagten (2) zum Abzug seiner Beauftragten in der Stadt zu bewegen, s.d., fol. 502r-505v; Fürbittschreiben Ferdinands Erzherzog von Österreich zugunsten von Wolfgang Wilhelm von Maxlrain 1588 04 24, wiederholt 1591 12 29, fol. 306r-307v, 399r-400v (Original) und 404r-405v;

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fugger, Maria Freifrau von, für sie zunächst Schwarzenberg, Heinrich Graf von, ihr Vater, später Fugger, Christoph, ihr Ehemann (1), später auch Fugger, Hans Ernst und Fugger, Otto Heinrich (2); Österreich, Maximilian Erzherzog von, als Intervenient
Beklagter/Antragsgegner:Maxlrain, Wolfgang Veit Freiherr von, für ihn zunächst Maxlrain, Wolfgang Wilhelm Freiherr von (1); Bayern, Maximilian Herzog von (2)
RHR-Agenten:Kläger (1), Kläger (2): Immendorff, Bartholomäus [von, Lic. iur.]
Gegenstand - Beschreibung:[Otto] Heinrich Graf von Schwarzenberg, später Christoph Fugger hatten für Kläger (1) Anspruch auf das Erbe des kinderlos verstorbenen Georg von Frundsberg erhoben. Das Erbe hatte auch Wolfgang Wilhelm Freiherr von Maxlrain für Beklagten (1) beansprucht. Beide Parteien hatten sich auf das Testament Georgs von Frundsberg berufen, die Beauftragten der Kläger (1) auf eine Bestimmung, wonach Kläger (1) die Hälfte des Vermögens erhalten solle, der Vertreter des Beklagten (1) auf einen Passus, wonach diese Regelung nur gelten solle, wenn Kläger (1) Beklagten (1) heiraten würde. Es war eine kaiserliche Kommission eingesetzt worden. Sie sollte auch die Frage der frundsbergischen Reichslehen behandeln, die Wolfgang Wilhelm von Maxlrain durch kaiserliches Urteil aberkannt worden waren. Die Eigengüter Frundsbergs waren geteilt worden, mit den Reichslehen war Christoph Fugger belehnt worden. Die Erbansprüche beider Parteien waren Gegenstand eines Verfahrens vor dem Reichskammergericht geworden. Unter Hinweis auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung bittet Christoph Fugger 1612, den Antrag des Beklagten (1) auf Einsetzung einer kaiserlichen Kommission ab- und ihn an das Reichskammergericht zu weisen. 1614 erwirkt Christoph Fugger am Reichshofrat ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten (1), da dieser seine Ansprüche au
f das Erbe an Beklagten (2) verkauft habe, der Verkauf strittiger Güter und Rechte und der Verkauf von Gütern an ein mächtigeres Reichsglied aber nicht zulässig seien. Später bittet Fugger, Beklagten (2) die Inbesitznahme der maxlrainischen Rechte durch die Absendung eigener Verwalter nach Mindelheim zu untersagen. Darüber hinaus beantragt er ein kaiserliches Mandat gegen den maxlrainischen Verwalter Michael Stückel, der seine Tätigkeit wie bisher und nicht im Namen von Beklagtem (2) ausüben solle. Nach der Besetzung Mindelheims durch bayerische Truppen beantragen Kläger (2) ein kaiserliches Mandat. Beklagter (1) beruft sich auf die Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am Reichskammergericht. Darüber hinaus argumentiert er ebenso wie Beklagter (2), der Verkauf von Ansprüchen auf strittige Güter sei in einer Notsituation erlaubt. Die völlige Verarmung des Beklagten (1) durch die Kosten des Verfahrens um die frundsbergische Erbschaft habe nur durch den Verkauf der fraglichen Rechte abgewendet werden können. Außerdem könne der Herzog von Bayern im Hinblick auf Christoph Fugger nicht als mächtigerer Stand angesehen werden, da kein Dienstverhältnis zwischen beiden bestehe. Beklagter (2) betont, die Ansprüche des Beklagten (1) nur in dem diesem zustehenden Umfang weiterverfolgen zu wollen. Er bittet, die Frage der
Gültigkeit des Kaufvertrags durch Urteil zu entscheiden. Nachdem Maximilian Erzherzog von Österreich sich zunächst für eine rasche Entscheidung der Auseinandersetzung vor dem Kaiser eingesetzt hatte, tritt er später als Intervenient in dem Verfahren auf. Dabei beruft er sich auf das Interesse des Hauses Habsburg, da die Herrschaft Mindelheim im Zuständigkeitsbereich des kaiserlichen Landgerichts Schwaben liege. Darüber hinaus habe das Testament Georgs von Frundsberg Ferdinand Erzherzog von Österreich ein Vorkaufsrecht auf die Herrschaft eingeräumt. Der Erzherzog bittet, für die Durchsetzung des kaiserlichen Mandats zu sorgen bzw. den Kaufvertrag zwischen Beklagten (1) und (2) über die Herrschaft Mindelheim für ungültig zu erklären.
Entscheidungen:Weiterleitung einer Eingabe von Hans Fugger an [Ludwig] Herzog von Württemberg, Christoph von Hain und den kaiserlichen Rat und Reichspfennigmeister Johann Achilles Ilsung als kaiserliche Kommissare, Befehl, die von Fugger aufgeworfene Frage der hohen Obrigkeit in der Herrschaft Mindelheim zu behandeln 1587 07 20, fol. 303rv; Kaiserlicher Befehl an Ludwig Herzog von Württemberg und den kaiserlichen Rat und Reichspfennigmeister Johann Achilles Ilsung als kaiserliche Kommissare, den ehemaligen Obervogt in Mindelheim Dr. Johann Jakob Han sowie das Ratsmitglied der Stadt Ravensburg Georg Mock zur Situation der Herrschaft Mindelheim zu befragen 1587 09 03, fol. 304r-305v; Kaiserlicher Bescheid an Christoph Fugger (Weisung an Ludwig Herzog von Wüttemberg als kaiserlichen Kommissar) 1592 06 16, fol. 407rv; Kaiserlicher Bescheid an [Ludwig] Herzog von Württemberg als kaiserlichen Kommissar (Übergabe von Dokumenten durch Wolfgang Wilhelm von Maxlrain an Subdelegierte) 1592 06 16 (Auszug), fol. 408rv; Kaiserliche Aufforderung an [Ludwig Herzog von Württemberg] als kaiserlichen Kommissar, für die Offenlegung des Testaments Georgs von Frundsberg zu sorgen 1592 08 11 (Auszug), fol. 409rv; Kaiserliches Dekret an Wolfgang Wilhelm von Maxlrain (Testaments Georgs von Frundsberg, Vorlage relevanter Dokumente) 1594 04 23, fol. 410
r-411v; Kaiserliches Dekret an Wolfgang Wilhelm von Maxlrain (Befolgung kaiserlicher Rückgabemandate) 1594 04 23, fol. 412r-413v; Kaiserliche Ermahnung an Beklagten (2), Rechtshängigkeit der Auseinandersetzung am RKG und Interesse des Hauses Österreich zu beachten 1614 08 13, fol. 415r-416v; Weiterleitung des Schreibens Maximilians Erzherzog von Österreich 1614 10 21 vom kaiserlichen Geheimen Rat an RHR 1614 11 13 (Vermerk), fol. 426v; Reichshofrätliches votum ad imperatorem (Kommunikation der Eingaben des Beklagten (2) an Christoph Fugger und umgekehrt, kaiserliche Ermahnung an die Parteien, Rechte in Mindelheim vorläufig nicht in Besitz zu nehmen, Information Maximilians Erzherzogs von Österreich über kaiserliche Entscheidungen) 1614 11 10, gebilligt 1614 11 25, Entscheidung bestätigt 1614 12 16 (Vermerk), fol. 427r-436v, 438v; Kaiserlicher Befehl an Christoph Fugger, maxlrainischen Verwalter der Herrschaft Mindelheim freizulassen und in seiner Tätigkeit nicht weiter zu behindern 1614 12 08, wiederholt 1614 12 18, fol. 443r-444v (Konzept);
Bemerkungen:Weitere Akten K. 62, K. 63; Akten aus K. 55 in K. 63, aus K. 63 in K. 55 umgelegt
Umfang:fol. 302-631; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1646
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

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