Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 58-4 |
Titel: | Fugger, Anton der Ältere contra Geizkofler, Lukas; Auseinandersetzung wegen Schuldforderungen; |
Entstehungszeitraum: | 1602 |
Darin: | Erklärung des Klägers (Abtretung einer Schuldurkunde Ferdinands Erzherzog von Österreich in Höhe von 6.000 Gulden an Ehefrau des Beklagten, zugleich Schadloserklärung) 1593 09 10, fol. 545r-546v; Schuldurkunde des Klägers über 2.000 Gulden zugunsten des Beklagten 1590 08 28, fol. 539r-540v; Erklärung des Klägers (Abtretung eines Zinsanspruchs in Höhe von 3.000 Gulden an Beklagte) 1594 04 11, fol. 537r-538v; Erklärung des Beklagten (Rückzahlung der überzähligen 800 Gulden aus dem ihm von Kläger abgetretenen Anspruch in Höhe von 3.000 Gulden) 1594 04 11, fol. 535r-536v |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Fugger, Anton der Ältere |
Beklagter/Antragsgegner: | Geizkofler, Lukas, Dr. iur., für sich und seine Ehefrau Katharina Hörmann |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger führt aus, der Ehefrau des Beklagten 6.000 Gulden schuldig geworden zu sein. Anstelle einer Rückzahlung habe Kläger ihr eine Schuldurkunde Ferdinands Erzherzog von Österreich zu seinen Gunsten ausgehändigt und darüber hinaus in einer Erklärung versprochen, die Schuld selbst zu tilgen, sollte es bei der Einforderung des Betrags beim österreichischen Erzherzog Schwierigkeiten geben. Obwohl Beklagter bereits konkrete Zahlungsmodalitäten mit dem Erzherzog ausgehandelt habe, sei er nicht bereit, diese nunmehr gegenstandslos gewordene Erklärung des Klägers zurückzugeben. Darüber hinaus habe Kläger von Beklagter weitere 2.000 Gulden geliehen und ihm anstelle der Rückzahlung eine weitere Schuldurkunde im Wert von 3.000 Gulden übergeben. Obwohl Beklagte den Betrag erhalten habe, habe er weder die Schuldurkunde des Klägers zurückgeleitet noch den überzähligen Betrag an Kläger ausgezahlt. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, ihm Erklärung und Schuldurkunde auszuhändigen und die überzähligen 800 Gulden zu übergeben. Über die Angelegenheit wird auch im Rahmen der kaiserlichen Kommission zur Abwicklung der Zahlungsverpflichtungen des Klägers verhandelt. |
Umfang: | fol. 530-547; Akten unvollständig |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1632 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289231 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|