AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-9 Freitag, Joachim contra Neidenfels Schloß, Inhaber; Auseinandersetzung wegen Raubüberfalls;, 1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-9
Titel:Freitag, Joachim contra Neidenfels Schloß, Inhaber; Auseinandersetzung wegen Raubüberfalls;
Entstehungszeitraum:1598
Darin:Bescheid der kurfürstlich-pfälzischen Kanzlei an Antragsteller (Weisung auf den Rechtsweg) 1597 04 23, fol. 146r-147v

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Freitag, Joachim, ehemaliger Quartiermeister der Wallonischen Arkebusierreiter, aus Zell
Beklagter/Antragsgegner:Neidenfels Schloß, Inhaber
RHR-Agenten:Kläger legt dar, auf der Reise nach Ungarn zum Antritt seines Kriegsdiensts gegen die Osmanen in der Nähe von Speyer von Straßenräubern überfallen worden zu sein. Anschließend sei er auf das Schloß Neidenfels im kurfürstlich-pfälzischen Amt Neustadt und von dort nach Metz und weiter nach Frankreich gebracht worden, wo er einige Wochen lang inhaftiert gewesen sei. Um freizukommen, habe er 324 Kronen Lösegeld bezahlen müssen. Zusammen mit den ihm abgenommenen Wertgegenständen mache sein Verlust durch den Überfall rund 800 Kronen aus. Da dieser Schaden seiner Auffassung nach ohne die Unterstützung der Räuber durch Beklagten zumindest in dieser Höhe gar nicht erst entstanden wäre, habe Kläger [Friedrich IV.] Kurfürsten von der Pfalz als zuständige Obrigkeit um Schadensersatz gebeten. Der Kurfürst habe ihn auf den Rechtsweg gewiesen. Kläger argumentiert, der Inhaber von Schloß Neidenfels sei als Unterstützer eines auf offener kaiserlicher Landstraße begangenen Überfalls auch ohne Prozeß zu Schadensersatz verpflichtet. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Friedrich [IV.] Kurfürst von der Pfalz, die Auszahlung der Entschädigung und die Bestrafung der Täter anzuordnen.
Umfang:fol. 144-148
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1628
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289245
 

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