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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-9 Freitag, Joachim contra Neidenfels Schloß, Inhaber; Auseinandersetzung wegen Raubüberfalls;, 1598 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59 Fugger, Frei, Foss, Freiberg, Nürnberg, Fleming, Freytag, Freitag, Fuchs, Fritzschka, Fischer, Fraunhopfen, Fulda, Franken, Fürst, Rantzau, Schinen, Fiskal, 1576-1612 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-9 |
Titel: | Freitag, Joachim contra Neidenfels Schloß, Inhaber; Auseinandersetzung wegen Raubüberfalls; |
Entstehungszeitraum: | 1598 |
Darin: | Bescheid der kurfürstlich-pfälzischen Kanzlei an Antragsteller (Weisung auf den Rechtsweg) 1597 04 23, fol. 146r-147v |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Freitag, Joachim, ehemaliger Quartiermeister der Wallonischen Arkebusierreiter, aus Zell |
Beklagter/Antragsgegner: | Neidenfels Schloß, Inhaber |
RHR-Agenten: | Kläger legt dar, auf der Reise nach Ungarn zum Antritt seines Kriegsdiensts gegen die Osmanen in der Nähe von Speyer von Straßenräubern überfallen worden zu sein. Anschließend sei er auf das Schloß Neidenfels im kurfürstlich-pfälzischen Amt Neustadt und von dort nach Metz und weiter nach Frankreich gebracht worden, wo er einige Wochen lang inhaftiert gewesen sei. Um freizukommen, habe er 324 Kronen Lösegeld bezahlen müssen. Zusammen mit den ihm abgenommenen Wertgegenständen mache sein Verlust durch den Überfall rund 800 Kronen aus. Da dieser Schaden seiner Auffassung nach ohne die Unterstützung der Räuber durch Beklagten zumindest in dieser Höhe gar nicht erst entstanden wäre, habe Kläger [Friedrich IV.] Kurfürsten von der Pfalz als zuständige Obrigkeit um Schadensersatz gebeten. Der Kurfürst habe ihn auf den Rechtsweg gewiesen. Kläger argumentiert, der Inhaber von Schloß Neidenfels sei als Unterstützer eines auf offener kaiserlicher Landstraße begangenen Überfalls auch ohne Prozeß zu Schadensersatz verpflichtet. Kläger bittet um einen kaiserlichen Befehl an Friedrich [IV.] Kurfürst von der Pfalz, die Auszahlung der Entschädigung und die Bestrafung der Täter anzuordnen. |
Umfang: | fol. 144-148 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1628 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289245 |
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