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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-18 Fulda Stift contra Fulda Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Huldigung bzw. Reichsunmittelbarkeit;, 1603-1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Archivplan-Kontext |
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59 Fugger, Frei, Foss, Freiberg, Nürnberg, Fleming, Freytag, Freitag, Fuchs, Fritzschka, Fischer, Fraunhopfen, Fulda, Franken, Fürst, Rantzau, Schinen, Fiskal, 1576-1612 (Karton (Faszikel))
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Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 59-18 |
Titel: | Fulda Stift contra Fulda Stift, Abt; Auseinandersetzung wegen Huldigung bzw. Reichsunmittelbarkeit; |
Entstehungszeitraum: | 1603 - 1605 |
Darin: | Erklärung Heinrichs von der Tann genannt von Bischofsheim zu Kaufvertrag mit Abt und Konvent des Stifts Fulda über Hälfte von Stadt und Gericht Tann 1332 [07 19], fol. 300r-301v; Erklärung von Friedrich [III.], Wilhelm [I.] und Balthasar Landgrafen von Thüringen zu Wiederkaufsrecht von Abt und Konvent des Stifts Fulda auf Schloß, Stadt und Festung Salzungen sowie Burg und Stadt Lichtenberg (Insert des Kaufvertrags 1366 [02 02]) 1366 [02 04], fol. 304r-308v; Erklärung von Balthasar und Friedrich [III.] Landgrafen von Thüringen zu Wiederkaufsrecht von Abt und Konvent des Stifts Fulda auf Schloß und Dorf Gerstungen (Insert des Kaufvertrags) 1402 [10 23], fol. 309r-314v; Beschreibung des Gerichts Gerstungen, s.d., fol. 315r-316v; Erklärung von Konrad [III. Wild- und Rheingraf von Daun] Kurfürst von Mainz und Ludwig [V.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] zu Wiederkaufsrecht von Abt und Konvent des Stifts Fulda auf Burg und Stadt Fulda, Heinfeld, Rockenstuhl, Geisa, Lauterbach, Fischbach/Rhön, Brückenau, Schildeck (Insert des Kaufvertrags) 1427 [12 08], fol. 294r-299v; Erklärung von Walram von Herde und Ludwig von Boineburg zu Wiederkaufsrecht des Abts von Fulda auf Schloß, Stadt, Amt und Gericht Lengfeld (Thüringen) 1498 [05 07], fol. 302r-303v; Lehenseid von Adolf Hermann, Georg, Johann, Volprecht und Konrad Riedesel |
| auf Eisenbach gegenüber Beklagtem 1576 01 30, fol. 292r-293v; Formulare für Eidesleistung der fuldischen Ritterschaft, verschiedene Textversionen, s.d., fol. 257v, 289rv, 290rv, 291rv, 362rv; Bescheid Kaiser Rudolfs II. in Verfahren Fulda Stift, Abt, contra Würzburg Hochstift, Bischof (Administration des Stifts Fulda, summarischer Prozeß, Beschwerden der fuldischen Ritterschaft) 1577 10 21, fol. 323r-324v; Kommissionsauftrag Kaiser Rudolfs II. an Propst von Ellwangen (Wolfgang), Johann Schwertzeln aus Willingshausen sowie Dr. iur. Johann Glauburg (Beweisaufnahme über von Ritterschaft des Stifts Fulda vorgebrachte Beschwerden) 1591 07 23, fol. 327r-329v Stellungnahme der Ritterschaft von Buchen zu von Beklagtem in Auftrag gegebenem Gutachten, wonach mit der kaiserlichen Entscheidung über die Rückgabe des Stifts zugleich der reichskammergerichtliche Mandatsprozeß um die Reichsunmittelbarkeit der Kläger entschieden sei, s.d., präsentiert am Reichshofrat 1603 08 22, fol. 352r-357v; Notariatsinstrument (Vereidigung der Kläger) 1602 12 14/24 (Original), fol. 277rv; Notariatsinstrument (Protest von Lukas, Kaspar und Hans Melchior von der Tann gegen versuchte Vereidigung durch Beklagten) 1603 02 17 (Original), fol. 278rv |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Fulda Stift bzw. Buchen, Ritterschaft, für sie z. T. Reichsritterschaft Franken, Kanton Rhön-Werra |
Beklagter/Antragsgegner: | Fulda Stift, Abt |
RHR-Agenten: | Kläger bringen vor, nach Verkündung des kaiserlichen Urteils in der Auseinandersetzung zwischen Beklagtem auf der einen und dem Bischof von Würzburg sowie Kapitel und Ritterschaft des Stifts Fulda als Intervenienten auf der anderen Seite und der Einsetzung einer kaiserlichen Kommission zur Vollstreckung des Urteils nach Fulda geladen worden zu sein, um den Lehenseid für ihre fuldischen Lehen zu leisten. In Fulda sei von ihnen verlangt worden, eine bisher nicht übliche Eidesformel zu beschwören, wonach sie Beklagter nicht nur als Lehens-, sondern auch als Landesherrn anerkennen. Kläger behaupten, die neue Eidesformel sei mit ihrer Eigenschaft als reichsunmittelbare und der Reichsritterschaft in Franken angehörende Adelige nicht zu vereinbaren. Zwar hätten ihre Vorfahren zu den Reichssteuern des Stifts Fulda beigetragen, dagegen jedoch stets protestiert. Kläger erinnern auch an ein von der Reichsritterschaft in Franken, Kanton Rhön-Werra, erwirktes kaiserliches Mandat, in dem ihnen ausdrücklich geboten worden sei, die Rittertage zu besuchen. Zudem sei die Frage der Reichsunmittelbarkeit der Adeligen des Stifts am Reichskammergericht rechtshängig. Entgegen der Argumentation des Beklagten bestehen Kläger darauf, das Verfahren am Reichskammergericht um ihre Reichsunmittelbarkeit sei durch das kaiserliche Urteil über |
| die Rückgabe des Stifts an Beklagten und dessen Wiedereinsetzung in alle seine Rechte nicht entschieden worden. Darüber hinaus beschuldigen Kläger Beklagten, ihre Rechte in Bezug auf die Aufnahme von Juden sowie von aus Glaubensgründen aus dem Stift Fulda emigrierten Untertanen nicht zu respektieren und bisher nicht übliche Steuerforderungen zu erheben. Kläger bitten um einen kaiserlichen Befehl an Beklagte, sich mit dem herkömmlichen Lehenseid zufrieden zu geben und alle darüber hinausgehenden Ansprüche vor dem Reichskammergericht geltend zu machen. Später (1605) führen Kläger aus, Beklagter halte sich nicht an den kaiserlichen Zwischenbescheid, der die Frage ihrer Reichsunmittelbarkeit an das Reichskammergericht zurückverwiesen habe. Statt dessen störe er durch Verhaftungen evangelischer Pfarrherren ihre Religionsausübung, schädige sie wirtschaftlich und versuche, ihre Versammlungen zu verhindern. Kläger bitten um ein kaiserliches Mandat sine clausula gegen Beklagten. Beklagter beansprucht, bis zu seiner Vertreibung Landesherr der Ritterschaft des Stifts gewesen zu sein. Das kaiserliche Urteil interpretiert er dementsprechend dahingehend, daß alle Untertanen des Stifts einschließlich der Ritterschaft ihn als Landesherrn anzuerkennen und ihm zu huldigen hätten. Beklagte beantragt ein kaiserliches Exekutorial ge |
| gen Kläger |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Bescheid an Kläger (Reichsunmittelbarkeit und Judenrecht: Weisung an Reichskammergericht; Aufnahme von Emigranten: Zustellung der Eingabe der Kläger an Beklagten; Reichssteuern: Zahlungsverpflichtung der Kläger in Kasse des Beklagten) 1605 01 05, laut Vermerk gebilligt im Geheimen Rat 1605 01 13, fol. 402r-405v; Kaiserlicher Bescheid an Beklagten 1605 01 05, laut Vermerk gebilligt im Geheimen Rat 1605 01 13, fol. 406r-409v, 421r-423v; Kaiserliches Promotorial an Reichskammergericht 1605 01 05, fol. 410r-411v (Konzept), 420r-424v |
Umfang: | fol. 251-426; Akten unvollständig |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1635 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289254 |
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