AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-11 Fiskal, kaiserlicher, am Reichshofrat contra Rechberg, Wolf Konrad von; Auseinandersetzung wegen Lehensfolge;, 1604-1606 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia APA 60-11
Titel:Fiskal, kaiserlicher, am Reichshofrat contra Rechberg, Wolf Konrad von; Auseinandersetzung wegen Lehensfolge;
Entstehungszeitraum:1604 - 1606
Darin:Stammbaum der von Rechberg auf Hohenrechberg, Linien Staufeneck und Falkenstein, Aichen und Osterberg, s.d., fol. 677rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Fiskal, kaiserlicher, am Reichshofrat [= Engelmair zum Aichelberg, Stephan der Ältere, Dr.]
Beklagter/Antragsgegner:Rechberg, Wolf Konrad von
RHR-Agenten:Beklagter: Siebenbürger, Georg (Vollmacht 1605 02 07, Original, fol. 601rv, für alle am RHR anhängigen Verfahren des Beklagten als Erbe von Ernst von Rechberg)
Gegenstand - Beschreibung:Kläger führt aus, nach dem Tod Ernsts [Freiherr] von Rechberg ohne männliche Erben seien das Pfarrlehen in Böhmenkirch sowie die Hochgerichtsbarkeit in Böhmenkirch und Weißenstein an Kaiser und Reich zurückgefallen. Kläger beantragt ein kaiserliches Mandat gegen Beklagten, der die Reichslehen in seinen Besitz gebracht habe, sie einer kaiserlichen Kommission zu übergeben, später ein weiteres kaiserliches Mandat gegen Beklagten, seine Abstammung nachzuweisen. Beklagter erhebt als männlicher Nachkomme Wolfs von Rechberg Anspruch auf Belehnung. Zwar habe Wolf von Rechberg die Lehen 1548 an Georg von Rechberg, den Vater Ernsts, verkauft. Es handle sich aber um einen Kaufvertrag zwischen Agnaten einer Linie, so daß die Lehen nach dem Aussterben der männlichen Nachkommen Georgs an die männlichen Nachkommen Wolfs von Rechberg fielen. Beklagter bittet, das kaiserliche Mandat zu kassieren und Kläger an ein adeliges Lehengericht als zuständige Instanz zu weisen. Außerdem bittet er um Belehnung, da er als Inhaber der fraglichen Lehen bis zur Entscheidung über die Klage des Klägers in seinem Besitz geschützt werden müsse. 1628 erkundigt sich ein Korrespondent am Kaiserhof [?], ob die hornsteinischen Vormünder und der Herr von Rechberg an dem ausgehandelten Vergleich festhalten und ihren Antrag auf kaiserliche Bestätigung auf
rechterhalten wollten.
Entscheidungen:Zustellung der Antwort des Kläger auf Einwände des Beklagten an Beklagten 1605 06 21 (Vermerk), fol. 631v; Zustellung des Belehnungsantrags des Beklagten an Kläger 1605 09 06 (Vermerk), fol. 635v; Bewilligung des Antrags des Beklagten auf Terminverlängerung für Stellungnahme 1605 09 06, fol. 638rv; Zustellung der Duplik des Beklagten an Kläger 1605 11 26 (Vermerk), fol. 666v
Bemerkungen:Akten aus K. 61 in K. 60 umgelegt
Umfang:fol. 597-678; Akten unvollständig
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1636
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4289278
 

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